Vorzeitiger Auszug. Will der Mieter vor dem im Mietvertrage vorgesehen Kündigungstermin das Mietobjekt verlassen, so gelten folgende Rechte und Pflichten: 4.2.1 Der Mieter haftet grundsätzlich bis zum nächsten vertraglichen Kündigungs- termin für den Mietzins samt Nebenkosten und den übrigen Mietpflichten, es sei denn, der Vermieter verfüge vorzeitig in einer die Benutzbarkeit ein- schränkende Weise über das Mietobjekt. 4.2.2 Der vorzeitig ausziehende Mieter hat dem Vermieter durch eingeschriebe- nen Brief, unter mindestens 30-tägiger Voranzeige, den gewünschten Aus- zugstermin mitzuteilen. Der Auszugstermin gilt nur auf Ende eines Monats. 4.2.3 Der Mieter kann sich von seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Vermie- ter gegenüber befreien, indem er einen zumutbaren Ersatzmieter stellt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den hergebrachten Bedin- gungen zu übernehmen. 4.2.4 Der Mieter hat dem Vermieter Mietinteressenten unter Angabe der Perso- nalien und des Zeitpunktes des Mietantrittes sowie unter Beilage eines ak- tuellen Betreibungsregister-Auszuges schriftlich bekannt zu geben. Aner- kennt der Vermieter den so gestellten Nachfolgemieter, ist der vorzeitig ausziehende Mieter ab dem Zeitpunkt der Mietübernahme durch den Nach- folgemieter von der Mietzinszahlungspflicht befreit. 4.2.5 Steht fest, dass der vorzeitig ausziehende Xxxxxx keinen zumutbaren Nach- folgemieter findet, hat sich auch der Vermieter im Rahmen seiner Scha- denminderungspflicht um die vorzeitige Wiedermietung zu bemühen. 4.2.6 Der Abschluss eines neuen Mietvertrages ist ausschliesslich Sache des Vermieters. Lehnt dieser einen solventen Xxxxxx, der der Struktur der Haus- bewohner und des Mietobjektes entspricht und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, ab, so ist der Mieter von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen befreit. Will der Vermieter einen Mietinteressenten nicht anerkennen, so hat er dies dem ausziehenden Mieter innert 30 Tagen seit Mitteilung des Mietinteres- senten eingeschrieben, unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Nimmt der Vermieter zu angebotenen Mietinteressenten nicht fristgerecht Stellung oder lehnt er solche ohne triftigen Grund ab, so gilt der vorzeitig ausziehende Xxxxxx auf den Zeitpunkt als aus dem Vertrag entlassen, zu welchem der Mietinteressent die Miete angetreten hätte. 4.2.7 Der Vermieter hat dem Mietnachfolger einen Mietvertrag zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen (wie Mietobjekt, Mietzins, Kündigungsfristen) anzu- bieten. Andernfalls erlischt die Mietzinszahlungs-Pflicht auf den Zeitpunkt auf den nach 4.2.2 nächstmöglichen Auszugtermin, es sei denn, der Vermieter könne wichtige Gründe für veränderte Bedingungen geltend machen. 4.2.8 Die normalen Umtriebe der Wiedervermietung hat der Vermieter ohne An- spruch auf Entschädigung zu tragen. Weitergehende Aufwendungen, wie namentlich die durch den vorzeitigen Auszug notwendig gewordenen Inser- tionskosten, gehen zu Lasten des Mieters. Geltend gemachte Kosten und Entschädigungen haben den tatsächlichen Aufwendungen zu entsprechen und sind zu belegen. 4.2.9 Die Parteien können über die Folgen des vorzeitigen Auszuges xxxxxx xxx- tende schriftliche Vereinbarungen treffen. Solche Vereinbarungen dürfen je- doch erst nach der Mitteilung des vorzeitigen Auszugstermins abgeschlos- sen werden.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Vorzeitiger Auszug. Will der Mieter vor dem im Mietvertrage vorgesehen Kündigungstermin vorgesehenen Kündigungster- min das Mietobjekt verlassen, so gelten folgende Rechte und Pflichten:
4.2.1 4.2.1. Der Mieter haftet grundsätzlich bis zum nächsten vertraglichen Kündigungs- termin Kündigungstermin für den Mietzins samt Nebenkosten und den übrigen Mietpflichten, es sei denn, der Vermieter verfüge vorzeitig in einer die Benutzbarkeit ein- schränkende einschränkenden Weise über das Mietobjekt.
4.2.2 4.2.2. Der vorzeitig ausziehende Mieter Xxxxxx hat dem Vermieter durch eingeschriebe- nen ein- geschriebenen Brief, unter mindestens 30-tägiger Voranzeige, den gewünschten Aus- zugstermin ge- wünschten Auszugstermin mitzuteilen. Der Auszugstermin gilt nur auf Ende eines Monats.
4.2.3 4.2.3. Der Mieter kann sich von seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Vermie- ter Vermieter gegenüber befreien, indem er einen zumutbaren Ersatzmieter Ersatz- mieter stellt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den hergebrachten Bedin- gungen Bedingungen zu übernehmen.
4.2.4 4.2.4. Der Mieter hat dem Vermieter Mietinteressenten unter Angabe der Perso- nalien Personalien und des Zeitpunktes des Mietantrittes sowie unter Beilage Bei- lage eines ak- tuellen aktuellen Betreibungsregister-Auszuges schriftlich bekannt zu geben. Aner- kennt Anerkennt der Vermieter den so gestellten Nachfolgemieter, ist der vorzeitig ausziehende Mieter ab dem Zeitpunkt der Mietübernahme Mietüber- nahme durch den Nach- folgemieter Nachfolgemieter von der Mietzinszahlungspflicht befreitbe- freit.
4.2.5 4.2.5. Steht fest, dass der vorzeitig ausziehende Xxxxxx keinen zumutbaren Nach- folgemieter zumut- baren Nachfolgemieter findet, hat sich auch der Vermieter im Rahmen seiner Scha- denminderungspflicht Schadenminderungspflicht um die vorzeitige Wiedermietung Wiedervermietung zu bemühen.
4.2.6 4.2.6. Der Abschluss eines neuen Mietvertrages ist ausschliesslich Sache Sa- che des Vermieters. Lehnt dieser einen solventen Xxxxxx, der der Struktur Struk- tur der Haus- bewohner Hausbewohner und des Mietobjektes entspricht und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, ab, so ist der Mieter von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen befreit. Will der Vermieter einen Mietinteressenten nicht anerkennen, so hat er dies dem ausziehenden Mieter innert 30 Tagen seit Mitteilung des Mietinteres- senten Mie- tinteressenten, eingeschrieben, unter Angabe der Gründe Gründe, mitzuteilen. Nimmt der Vermieter zu angebotenen Mietinteressenten nicht fristgerecht fristge- recht Stellung oder lehnt er solche ohne triftigen Grund ab, so gilt der vorzeitig ausziehende Xxxxxx Mieter auf den Zeitpunkt als aus dem Vertrag Mietver- trag entlassen, zu welchem der Mietinteressent die Miete angetreten hätte.
4.2.7 4.2.7. Der Vermieter hat dem Mietnachfolger einen Mietvertrag zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen (wie Mietobjekt, Mietzins, KündigungsfristenKündi- gungsfristen) anzu- bietenanzubieten. Andernfalls erlischt die Mietzinszahlungs-Mietzinszahlungs- Pflicht auf den Zeitpunkt auf den des nach Ziff. 4.2.2 nächstmöglichen AuszugterminAuszugs- termin, es sei denn, der Vermieter könne wichtige Gründe für veränderte verän- derte Bedingungen geltend machen.
4.2.8 4.2.8. Die normalen Umtriebe der Wiedervermietung hat der Vermieter Vermie- ter ohne An- spruch Anspruch auf Entschädigung zu tragen. Weitergehende AufwendungenAuf- wendungen, wie namentlich die durch den vorzeitigen Auszug notwendig notwen- dig gewordenen Inser- tionskostenInsertionskosten, gehen zu Lasten des Mieters. Geltend gemachte Kosten und Entschädigungen haben den tatsächlichen Aufwendungen Auf- wendungen zu entsprechen und sind zu belegen.
4.2.9 4.2.9. Die Parteien können über die Folgen des vorzeitigen Auszuges xxxxxx xxx- tende anderslautende schriftliche Vereinbarungen treffen. Solche Vereinbarungen Vereinba- rungen dürfen je- doch jedoch erst nach der Mitteilung des vorzeitigen Auszugstermins abgeschlos- sen Auszug- stermins abgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Vorzeitiger Auszug. Will der Mieter vor dem im Mietvertrage vorgesehen vorgesehe- nen Kündigungstermin das Mietobjekt verlassen, so gelten folgende Rechte und Pflichten:
4.2.1 Der Mieter haftet grundsätzlich bis zum nächsten vertraglichen Kündigungs- termin Kündigungstermin für den Mietzins samt Nebenkosten und den übrigen Mietpflichten, es sei denn, der Vermieter verfüge vorzeitig in einer die Benutzbarkeit ein- schränkende einschränkenden Weise über das Mietobjekt. Gleichzeitig trifft jedoch den Vermieter eine Schadensminderungs-Pflicht, insbesondere durch unverzügliche Wiedervermietung.
4.2.2 Der vorzeitig ausziehende Mieter hat dem Vermieter Vermie- ter durch eingeschriebe- nen eingeschriebenen Brief, unter mindestens 30-tägiger Voranzeige, den gewünschten Aus- zugstermin Auszugs- termin mitzuteilen. Der Auszugstermin gilt nur auf Ende eines Monats.
4.2.3 Der Mieter kann sich von seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Vermie- ter gegenüber befreien, indem er einen zumutbaren Ersatzmieter stellt, Vermieter hat nach Eingang der zahlungsfähig und bereit ist, Mitteilung über den Mietvertrag vorzeitigen Auszug in geeigneter Weise für die Wiedermietung besorgt zu den hergebrachten Bedin- gungen zu übernehmensein.
4.2.4 Wünscht der Mieter, sich selber um einen Mietnach- folger zu bemühen, so hat er dies in seinem Mittei- lungsschreiben über den vorzeitigen Auszug aus- drücklich zu erwähnen. Der Vermieter wird dadurch von der Pflicht zur Suche eines Mietnachfolgers ent- lastet.
4.2.5 Der Abschluss eines neuen Mietvertrags ist aus- schliesslich Sache des Vermieters, wobei ein solven- ter Mieter, der die Struktur der Hausbewohner und des Mietobjektes entspricht, nicht abgelehnt wer- den darf.
4.2.6 Der Mieter hat gibt dem Vermieter Mietinteressenten unter Angabe der Perso- nalien Personalien und des Zeitpunktes des gewünsch- ten Mietantrittes sowie unter Beilage eines ak- tuellen Betreibungsregister-Auszuges schriftlich bekannt zu gebenbekannt. Aner- kennt Anerkennt der Vermieter den einen Mietinteressenten, so gestellten Nachfolgemieter, ist hat der vorzeitig ausziehende Mieter aus- ziehende Xxxxxx ab dem Zeitpunkt Datum der Mietübernahme Mietüber- nahme durch den Nach- folgemieter von der Mietzinszahlungspflicht befreit.
4.2.5 Steht fest, dass der vorzeitig ausziehende Xxxxxx keinen zumutbaren Nach- folgemieter findet, hat sich auch der Vermieter im Rahmen seiner Scha- denminderungspflicht um die vorzeitige Wiedermietung neuen Mieter keine Mietzinszah- lungen mehr zu bemühen.
4.2.6 Der Abschluss eines neuen Mietvertrages ist ausschliesslich Sache des Vermieters. Lehnt dieser einen solventen Xxxxxx, der der Struktur der Haus- bewohner und des Mietobjektes entspricht und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, ab, so ist der Mieter von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen befreitleisten. Will der Vermieter einen Mietinteressenten nicht anerkennenan- erkennen, so hat er dies dem ausziehenden Mieter innert 30 Tagen seit Mitteilung des Mietinteres- senten Mietinteressen- ten eingeschrieben, unter Angabe der Gründe mitzuteilenGründe, mit- zuteilen. Nimmt der Vermieter zu angebotenen Mietinteressenten Mietinteres- senten nicht fristgerecht Stellung oder lehnt er solche sol- che ohne triftigen Grund ab, so gilt der vorzeitig ausziehende Xxxxxx auf den Zeitpunkt als aus dem Vertrag entlassen, zu welchem der Mietinteressent die Miete angetreten hätte.
4.2.7 Der Vermieter hat dem Mietnachfolger einen Mietvertrag Miet- vertrag zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen (wie Mietobjekt, Mietzins, Kündigungsfristen) anzu- bieten. Andernfalls erlischt die Mietzinszahlungs-Mietzinszahlungs- Pflicht auf den Zeitpunkt auf den des nach 4.2.2 nächstmöglichen Auszugterminnächstmög- lichen Auszugtermins, es sei sein denn, der Vermieter könne wichtige Gründe für veränderte Bedingungen Bedingun- gen geltend machen.
4.2.8 Die normalen Umtriebe der Wiedervermietung hat der Vermieter ohne An- spruch Anspruch auf Entschädigung zu tragen. Weitergehende Aufwendungen, wie namentlich na- mentlich die durch den vorzeitigen Auszug notwendig notwen- dig gewordenen Inser- tionskostenInsertionskosten, gehen zu Lasten des Mieters. Geltend gemachte Kosten und Entschädigungen haben den tatsächlichen Aufwendungen zu entsprechen ent- sprechen und sind zu belegen.
4.2.9 Die Parteien können über die Folgen des vorzeitigen vorzeiti- gen Auszuges xxxxxx xxx- tende anderslautende schriftliche Vereinbarungen Vereinba- rungen treffen. Solche Vereinbarungen dürfen je- doch erst nach der Mitteilung des vorzeitigen Auszugstermins abgeschlos- sen abgeschlossen werden.
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Samples: Mietvertrag
Vorzeitiger Auszug. Will der Mieter vor dem im Mietvertrage vorgesehen Kündigungstermin die Mieterin das Mietobjekt verlassenohne Einhaltung der vereinbarten Fristen oder Termine zurückgeben, so gelten folgende Rechte und Pflichten:
4.2.1 Der Mieter haftet grundsätzlich sie auch bei vorzeitiger Schlüsselrück- gabe bis zur Wiedervermietung, längstens bis zum nächsten vertraglichen Kündigungs- termin für den Mietzins samt Nebenkosten und den übrigen MietpflichtenKündigungstermin, es sei denn, der Vermieter verfüge vorzeitig in einer die Benutzbarkeit ein- schränkende Weise über das Mietobjekt.
4.2.2 Der vorzeitig ausziehende Mieter hat sofern sie nicht nach dem Vermieter durch eingeschriebe- nen Brief, unter mindestens 30-tägiger Voranzeige, den gewünschten Aus- zugstermin mitzuteilennachfolgenden Absatz von die- ser Haftung befreit ist. Der Auszugstermin gilt nur auf Ende eines Monats.
4.2.3 Der Mieter Die Mieterin kann sich von seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Vermie- ter gegenüber der Haftung jeweils auf ein Monatsende befreien, indem er einen zumutbaren Ersatzmieter stelltwenn sie eine für die Vermieterin zumutbare Nachmieterin vorschlägt, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den hergebrachten Bedin- gungen zu übernehmen.
4.2.4 Der Mieter hat dem Vermieter Mietinteressenten unter Angabe der Perso- nalien und des Zeitpunktes des Mietantrittes sowie unter Beilage eines ak- tuellen Betreibungsregister-Auszuges schriftlich bekannt zu geben. Aner- kennt der Vermieter den so gestellten Nachfolgemieter, ist der vorzeitig ausziehende Mieter ab dem Zeitpunkt der Mietübernahme durch den Nach- folgemieter von der Mietzinszahlungspflicht befreit.
4.2.5 Steht fest, dass der vorzeitig ausziehende Xxxxxx keinen zumutbaren Nach- folgemieter findet, hat sich auch der Vermieter im Rahmen seiner Scha- denminderungspflicht um die vorzeitige Wiedermietung zu bemühen.
4.2.6 Der Abschluss eines neuen Mietvertrages ist ausschliesslich Sache des Vermieters. Lehnt dieser einen solventen Xxxxxx, der der Struktur der Haus- bewohner und des Mietobjektes entspricht und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, abden sich aus den Statuten und Reglementen bzw. aus den behördlichen Vor- schriften ergebenden Vermietungsgrundsätzen entspricht und zahlungsfähig ist. Ferner muss sich die Nachmieterin bereit erklären, Mitglied der Wohn- baugenossenschaft zu werden, wenn die Mieterin Mitglied war. Die Nachmieterin hat der Genossenschaft das Bewerbungsformular und einen Auszug aus dem Betreibungsregister einzureichen. Die Genossen- schaft hat vom Vorliegen dieser Dokumente an 15 Werktage Zeit, sich zu entscheiden (Prüfungsfrist). Wenn die Nachmieterin zumutbar ist, haftet die ausziehende Mieterin nur für Mietzins und Nebenkosten bis zum Zeitpunkt auf dem die Nachmieterin bereit ist, das Mietobjekt zu übernehmen, jedoch mindestens bis zum nächsten Monatsende, das dem Ablauf der Prüfungsfrist folgt; dies gilt auch, wenn diese zumutbare Nachmieterin von der Vermieterin die Wohnung nicht erhält. Stellt die ausziehende Mieterin keine zumutbare Nachmieterin, haftet sie bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin. Führt die Vermieterin eine Warteliste, ist sie verpflichtet, die dortigen Inter- essentinnen anzufragen. Entscheidet sie sich für eine Person auf der Warte- liste, so ist die ausziehende Mieterin von der Mieter von seinen mietvertraglichen Verpflichtungen Zahlung befreit. Will Ist die Wohnung weiter vermietet oder wird eine vorgeschlagene Nachmiete- rin abgelehnt, muss die Vermieterin dies der Vermieter einen Mietinteressenten nicht anerkennenausziehenden Mieterin unver- züglich mitteilen. Für die mit der ausserterminlichen Wiedervermietung der Wohnung verbundenen besonderen Kosten, so hat er dies dem ausziehenden Mieter innert 30 Tagen seit Mitteilung des Mietinteres- senten eingeschriebeninsbesondere für zusätzliche Inseratekosten, unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Nimmt der Vermieter zu angebotenen Mietinteressenten nicht fristgerecht Stellung oder lehnt er solche ohne triftigen Grund ab, so gilt der vorzeitig haftet die ausziehende Xxxxxx auf den Zeitpunkt als aus dem Vertrag entlassen, zu welchem der Mietinteressent die Miete angetreten hätteMieterin.
4.2.7 Der Vermieter hat dem Mietnachfolger einen Mietvertrag zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen (wie Mietobjekt, Mietzins, Kündigungsfristen) anzu- bieten. Andernfalls erlischt die Mietzinszahlungs-Pflicht auf den Zeitpunkt auf den nach 4.2.2 nächstmöglichen Auszugtermin, es sei denn, der Vermieter könne wichtige Gründe für veränderte Bedingungen geltend machen.
4.2.8 Die normalen Umtriebe der Wiedervermietung hat der Vermieter ohne An- spruch auf Entschädigung zu tragen. Weitergehende Aufwendungen, wie namentlich die durch den vorzeitigen Auszug notwendig gewordenen Inser- tionskosten, gehen zu Lasten des Mieters. Geltend gemachte Kosten und Entschädigungen haben den tatsächlichen Aufwendungen zu entsprechen und sind zu belegen.
4.2.9 Die Parteien können über die Folgen des vorzeitigen Auszuges xxxxxx xxx- tende schriftliche Vereinbarungen treffen. Solche Vereinbarungen dürfen je- doch erst nach der Mitteilung des vorzeitigen Auszugstermins abgeschlos- sen werden.
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Samples: Mietvertrag