Finanzielles Musterklauseln
Finanzielles. Sämtliche im Rahmen der VERANSTALTUNG erzielten Einnahmen (z.B. aus der Lizenzierung von Übertragungsrechten und aller anderen Rechte in Verbin- dung mit elektronischen Medien, aus Beiträgen von Veranstaltungssponsoren, aus dem Kartenverkauf und dem Merchandising, aus dem Bereich Multimedia wie Computerspiele, dem Verkauf von Speisen und Getränken, öffentlichen Bei- trägen und anderen Quellen) fallen gemäss dem vorliegenden Kapitel dem NSV und dem ORGANISATOR für die Organisation der VERANSTALTUNG zu und sind nach Massgabe ihrer internen Vereinbarung aufzuteilen, welche von der Aufteilung in den FIS Werberichtlinien und anderen ähnlichen Regeln abwei- chen können. Die FIS kann über sämtliche Gelder verfügen, die von dem/den Title Sponsor und Zentral Sponsor/en des FIS WELTCUPS Skispringen eingehen, welche für die Kosten der professionellen Angestellten und Organisation benutzt werden, und hat in Verbindung mit der VERANSTALTUNG keinerlei finanzielle Verpflich- tung gegenüber dem NSV und dem ORGANISATOR. Abgesehen von im vorliegenden VERTRAG näher bezeichneten Ausnahmen obliegen sämtliche finanziellen Verpflichtungen in Verbindung mit der VERAN- STALTUNG dem NSV und dem ORGANISATOR. Die Überweisung von Reisespesen (Art 9.2) und/oder Preisgeldern (Art. 9.3) an Mannschaften und/oder Athleten kann gemäss Bestimmungen des WCR durch e-Banking erfolgen.
Finanzielles. 12 Die finanziellen Leistungen der Gemeinde unterteilen sich in die folgenden drei Gruppen:
1. Leistungen für den Grundauftrag der Regionalentwicklung;
2. Leistungen für einzelne Projekte;
3. Leistungen für eigene Projekte, d.h. Projekte, für welche die Region die Trägerschaft übernimmt.
Finanzielles. Für die aufgeführten Leistungen entrichtet der Athlet dem Bereich AR keinen Beitrag für das Jahr 2022. Die Kosten für Benutzung der Infrastruktur (inkl. Unterkunft und allgemeine Verpflegung, Betreuung während den Trainingseinheiten und die Unterstützung bei der Karriereplanung übernimmt der Bereich AR. Sämtliche andere für den Athleten anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten, extra Verpflegung, sowie sportmedizinische Betreuung und leistungsdiagnosti- sche Untersuchungen sind mit dem Beitrag nicht gedeckt und vom Athleten selber zu tragen.
Finanzielles. 5.1. SAP-Projekt und PSP-Element 13
5.1.1. Eröffnung eines SAP-Projektes bzw. PSP-Elementes auf Antrag des Budgetverantwortlichen 14
5.1.2. Eröffnung eines SAP-Projektes bzw. PSP-Elementes ohne Antrag 14 5.1.3. Laufzeit eines SAP-Projektes bzw. PSP-Elementes 14 5.2. Projektkosten 14
5.2.1. Direkte Projektkosten 15
5.2.2. Indirekte Projektkosten 15 5.2.2.1. Infrastrukturbeitrag 15 5.2.2.2. Immaterialgut-Aufschlag 15 5.2.2.3. Dienstleistungs-Aufschlag 15
Finanzielles. 4. Die Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg entrichtet der Sekundarschulgemeinde Wila für die Schulungskosten ein jähr- liches Schulgeld pro Schülerin und ▇▇▇▇▇▇▇ aufgrund einer Voll- kostenrechnung.
5. Das Schulgeld wird jeweils zum Voraus festgelegt und nach den folgenden Bestimmungen berechnet:
a. Das Bemessungsjahr ist das zweite dem Beitragsjahr voraus- gehende Kalenderjahr.
b. In die Vollkostenrechnung nicht einbezogen werden: – 2130.3612 Beitrag an Berufsvorbereitungsjahr – 2130.4260 Elternbeitrag an Berufsvorbereitungsjahr – 2130.4612 Kostenanteile anderer Gemeinden – 2170.3300 Abschreibungen – 2192.3130 Dienstleistungen Dritter (Transport Sonderschüler) – 2200.3632 Aufwand Sonderschule (ohne ISR) – 2200.3636 Aufwand Sonderschule (ohne ISR) – 2200.4260 Elternbeiträge an Sonderschule – 2200.4612 Rückerstattung Gemeinden
c. Ab 2021 werden auch die Kapitalfolgekosten (Abschreibun- gen und Zinsen) von neuen Investitionen in die Vollkosten- rechnung miteinbezogen.
6. Die Kosten für das Berufsvorbereitungsjahr und für andere aus- wärtige Schulen (z. B. Sportschule) gehen zu Lasten der einzelnen Sekundarschulgemeinden.
7. Die Kosten der stationären Sonderschulung gehen gemäss §4 der Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (LS 412.106) zu Lasten der Wohnortsgemeinden bzw. der Sekun- darschulgemeinde des Wohnorts.
8. Die Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg verpflichtet sich, das anfallende Schulgeld in zwei Raten Ende Juni und Ende Dezember des Rechnungsjahrs zu überweisen.
Finanzielles. Die Zahlung der ICS an die Stadt von 1,8 Millionen Franken ist als ausserordentlicher Ertrag zugunsten der Stadt zu verbuchen. Die Stadt muss keine schadstoffbedingten Mehrkosten übernehmen, da bis zum Ablauf der Kostentragungspflicht am 28. November 2020 kein Bau- vorhaben der ICS oder eines Dritten auf den fraglichen Grundstücken realisiert wird. Der aus- serordentliche Ertrag abzüglich der in diesem Zusammenhang aufgelaufenen Drittkosten wird an die Stadtkasse abgeliefert.
Finanzielles. Für in Dietikon wohnhafte Eltern gilt das beigelegte Reglement über Beiträge der Eltern an schul- und familienergänzende Betreuung vom 1.1.2017 (Stand am 26. Oktober 2020). Für in Schlieren wohnhafte Eltern gilt die beigelegte Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Ausrichtung von Beiträgen vom 22. Oktober 2018. Für in Urdorf wohnhafte Eltern gilt das beigelegte Reglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30. November 2011, nachgeführt per 1. August 2020. Wer Anrecht auf einen subventionierten Betreuungsplatz erhält, ist abhängig vom steuerbaren Einkommen und entscheidet die jeweilige Gemeinde oder das Kontingent über die Anzahl subventionierter Betreuungsstunden. Diese überwacht die Bereichsleitung Tagesfamilien. Die Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TaK), vom 27. Mai 2020, in Kraft seit 1. August 2020, gibt vor, den Betreuungsplatz von Säuglingen in Tagesfamilien mit einem Faktor von 1.5 zu rechnen. Dies sieht in der Berechnung des jeweiligen Tarifes folgendermassen aus: Der Vollkostenansatz für Eltern: Kinder < 18 Monate Kinder > 19 Monate Pro Betreuungsstunde CHF 15.35 CHF 12.10 Pro Wartestunde CHF 4.40 Für Eltern, welche subventionierte Betreuungsstunden erhalten: Kinder < 18 Monate Kinder > 19 Monate Pro Betreuungsstunde subventionierter Tarif. & CHF 3.25 subventionierter Tarif Pro Wartestunde CHF 4.40 Für Eltern, welche Sozialhilfe beziehen, wird nach der schriftlichen Anmeldung, eine Kostengutsprache der jeweiligen Gemeinde eingeholt.
Finanzielles. Artikel 12 Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Finanzielles. Der Veranstalter bezahlt dem Kleintheater pro Tag eine Pauschale von CHF 600. Im Preis inbegriffen sind die Technik inklusive Techniker und die Reinigung. Bei Fremdvermietung des Theaters läuft die Abendkasse über den Veranstalter/▇▇▇▇▇▇. Einkünfte aus Eintritten, Programmheftverkauf und ähnlichem gehen an den Veranstalter. Einkünfte aus dem Barbetrieb gehen an den Barbetreiber der Alten Stuhlfabrik, sofern nicht zuvor etwas anderes vereinbart wurde. Die Rechnungen der Alten Stuhlfabrik sind 10 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Für ausländische Veranstalter gilt die Vorauskasse. Bei Annullation durch den Veranstalter werden Annullationskosten (Umtriebs- und Mietausfallsentschädigung) gemäss nachfolgender Aufstellung in Rechnung gestellt: 25% der Saalmiete ab Reservation bis 2 Monate vor dem Datum des Anlasses 50% der Saalmiete 1 bis 2 Monate vor dem Datum des Anlasses 100% der Saalmiete weniger als 1 Monat vor dem Datum des Anlasses.
Finanzielles. Mietzinsänderungen: Teilweiser Ausschluss der Ge- setzgebung betreffend den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen
