Ausnahme. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht: – Ein Unfallereignis nach Ziffer 1 hat diese Ge- sundheitsschäden verursacht, und – für dieses Unfallereignis besteht Versicherungs- schutz nach diesem Vertrag.
Ausnahme. In Ausnahmefällen kann vereinbart werden, dass die Bank einen Zahlungsauftrag zeitversetzt ausführt. Dies ist der Fall:
Ausnahme. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht: – Ein Unfallereignis nach Ziffer 1 hat diese Ge- sundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht, und – für dieses Unfallereignis besteht Versicherungs- schutz nach diesem Vertrag.
Ausnahme. Bei fünfjähriger Rügefrist (Garantiefrist; vgl. Art. 5) verjähren die innerhalb der Rügefrist geltend gemachten Mängelrechte des Bauherrn sechs Jahre nach der Abnahme.
Ausnahme. Kommt der Region, auf die sich die Intervention bezieht, eine außerhalb dieser Region gelegene Aktion in vollem Umfang oder teilweise zugute, so kann die Aktion von der Verwaltungsbehörde für eine Kofinanzierung akzeptiert werden, sofern alle Bedingungen gemäß den Ziffern 2.2 bis 2.4 erfüllt sind. In den anderen Fällen kann eine Aktion nach dem Verfahren gemäß Ziffer 3 als kofinanzierungsfähig akzeptiert werden. Für die im Rahmen des Finanzin- struments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) finanzierten Aktionen ist stets das Verfahren gemäß Ziffer 3 anzuwenden.
Ausnahme. Der Mieter/die Mieterin kann sich von der Haftung jeweils auf ein Monatsende befreien, wenn er/sie einen/eine für die Vermieterin zumutbaren Nachmieter/zumutbare Nachmieterin vorschlägt, der/die bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, den sich aus den Statuten und Reglementen bzw. aus den behördlichen Vorschriften ergebenden Vermietungsgrundsätzen ent- spricht und zahlungsfähig ist. Ferner muss sich der Nachmieter/die Nachmieterin bereit erklären, Mitglied der Wohnbaugenossenschaft zu werden, wenn der Mieter/die Mieterin Mitglied war. Für die Prüfung eines Nachmieters/einer Nachmieterin hat die Vermieterin 15 Tage Zeit. Der Mieter/die Mie- terin haftet auf jeden Fall bis zum Monatsende nach Ablauf der Prüfungsfrist.
Ausnahme. Versicherungsschutz besteht abweichend von Ziffer 5.1.1 wenn die Bewusstseinsstörung oder der Anfall verursacht wurde, durch - ein Unfallereignis nach Ziff. 1.3, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht. - Trunkenheit – beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt unter 1,1 Promille liegt - die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente - Herzinfarkt oder Schlaganfall – ausgeschlossen bleiben jedoch die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder Schlaganfall selbst. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
Ausnahme. Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des vierzehnten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält. Diese Ausnahme gilt nicht - bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, - für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, - für Unfälle durch atomare, biologische oder chemische Waffen. In diesem Fall gilt der Ausschluss.
Ausnahme. Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst, und - Für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag. In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
Ausnahme. Die versicherte Person infiziert sich - mit Tollwut oder Wundstarrkrampf - durch Blutvergiftung (Sepsis) - mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung bedürfen. - mit Xxxxxxxxxx-Meningo-Enzephalitis (FSME) durch Zeckenbiss - durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziff. 5.2.3). In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.