Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Etwaige vorübergehende Abweichungen (max. drei Monate) von polizeilichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgrund von Bau-, Umbau-, oder Reparatur- bzw. Renovierungsmaßnahmen gelten nicht als Vertragsverletzung und führen nicht zu einer Leistungsfreiheit oder - einschränkung des Versicherers.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Etwaige vorübergehende Abweichungen (max. drei Monate) von polizeilichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgrund von Bau-, Umbau-, oder Reparatur- bzw. Renovierungsmaßnahmen Renovierungsarbeiten für längstens drei Monate gelten nicht als Vertragsverletzung und führen berechtigen uns nicht zu einer Leistungsfreiheit oder - einschränkung des VersicherersLeistungskürzung.
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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude, Sachversicherung
Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Etwaige vorübergehende Abweichungen (max. drei Monate) von polizeilichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgrund von Bau-, Umbau-, oder Reparatur- bzw. Renovierungsmaßnahmen gelten nicht als Vertragsverletzung und führen nicht zu einer Leistungsfreiheit oder - einschränkung –ein- schränkung des Versicherers.
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Samples: Hausratversicherung