Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Vorübergehende Abweichungen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsort gelten, soweit sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird, nicht als Vertragsverletzung im Sinne von 7.1 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung und wenn derartige Abweichungen gleichzeitig eine Gefahrerhöhung darstellen, auch nicht als Verstoß gegen 4. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung. Abweichungen über die Dauer von sechs Monaten hinaus gelten nicht mehr als vorübergehend.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Betriebssachversicherung, Versicherungsbedingungen
Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Vorübergehende Abweichungen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsort gelten, soweit sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet wird, nicht als Vertragsverletzung im Sinne von 7.1 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung und wenn derartige Abweichungen gleichzeitig eine Gefahrerhöhung darstellen, auch nicht als Verstoß gegen 4. 4 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung. Abweichungen über die Dauer von sechs Monaten hinaus gelten nicht mehr als vorübergehend.
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Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften. Vorübergehende Abweichungen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsort gelten, soweit sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte Sorgfalt beachtet beobachtet wird, nicht als Vertragsverletzung im Sinne von 7.1 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung § 20 und wenn derartige Abweichungen gleichzeitig gleichzei- tig eine Gefahrerhöhung darstellen, auch nicht als Verstoß gegen 4. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung§ 21. Abweichungen von über die Dauer von sechs Monaten hinaus gelten nicht mehr als vorübergehend.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen