Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Raisin Bank Musterklauseln

Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Raisin Bank. Die Verpflichtung der Raisin Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (siehe IV. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten, Nr. 1 dieses Abschnittes) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (siehe IV. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten, Nr. 2 dieses Abschnittes) ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die Raisin Bank in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Raisin Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Raisin Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Raisin Bank verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.