Common use of Wahrung der Vertraulichkeit Clause in Contracts

Wahrung der Vertraulichkeit. Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Wahrung der Vertraulichkeit. 6.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses Vertragsab- schlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. 6.2 Will der Anbieter mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf er der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Dienstleistungsaufträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Dienstleistungsaufträge

Wahrung der Vertraulichkeit. 14.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses Vertragsabschluss zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. 14.2 Für eine erweiterte Zusammenarbeit schliessen der Lieferant und STÄUBLI eine Geheimhaltungsvereinbarung ab. 14.3 Werbung und Publikationen bezüglich vertragsspezifischer Leistungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch STÄUBLI (Geschäftsleitung).

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Wahrung der Vertraulichkeit. 8.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulichvertrau- lich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses Ver- tragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. 8.2 Will die Unternehmerin mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf sie der schriftli- chen Zustimmung der BVB.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag

Wahrung der Vertraulichkeit. 19. Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. 20. Will der Auftragnehmer mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf er der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Appears in 1 contract

Samples: Dienstleistungsvertrag