Wann endet die Versicherung?. (1) Der Vertrag wird für die im Versicherungsvertrag angegebene Zeit abge- schlossen. a) Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen wurde, kann zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. b) Gemäß Absatz a) kann auch nur die Kündigung des Risikos Arbeitslosigkeit verlangt werden, sofern dieses bei Vertragsschluss mit beantragt wur- de. (2) Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszah- lung oder Ablehnung der Leistung zugegangen sein. (3) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgt eine anteilige Beitragsrückerstattung.
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Samples: Restkreditlebensversicherung, Restkreditlebensversicherung, Restkreditlebensversicherung
Wann endet die Versicherung?. (1) Der Vertrag wird für die im Versicherungsvertrag angegebene Zeit abge- schlossen.
a) . Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen wurde, kann zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
b) Gemäß Absatz a) kann auch nur die Kündigung des Risikos Arbeitslosigkeit verlangt werden, sofern dieses bei Vertragsschluss mit beantragt wur- de.
(2) Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszah- lung oder Ablehnung der Leistung zugegangen sein.
(3) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages erfolgt eine anteilige Beitragsrückerstattung.
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