Wann beginnt die Versicherung?. Die Versicherung beginnt vorbehaltlich der Regelungen des k 4 zu dem im Versicherungsantrag angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Ablauf der Wartezeit (vgl. k 3 Nr. 2).
Wann beginnt die Versicherung?. Ihr Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die IDEAL Versicherung AG den Antrag mit einem Versicherungsschein annimmt und der Versicherungsschein Ihnen zugeht. Haben wir Ihnen ein Angebot unterbreitet, kommt Ihr Versicherungsvertrag zustande, wenn uns Ihre Annahmeerklärung innerhalb der gesetzten Frist zugeht. Ihre Versicherung beginnt zum beantragten Zeitpunkt, wenn Sie die Prämie rechtzeitig zahlen. Ihr Versicherungsschutz beginnt jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wir müssen keine Leistung an Sie zahlen, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig bezahlen. Was Sie bei der Prämienzahlung zu beachten haben und was geschieht, wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig zahlen, lesen Sie bitte in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach.
Wann beginnt die Versicherung?. Die Versicherung beginnt an dem Tag, der in der Offerte / dem Antrag beziehungsweise in der Police aufgeführt ist. Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt die Ge- sellschaft bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszusage. Der Versicherungsnehmer kann seinen Antrag zum Abschluss des Vertra- ges oder die Erklärung zu dessen Annahme schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald der Versicherungs- nehmer den Vertrag beantragt oder angenommen hat. Die Frist ist einge- halten, wenn der Versicherungsnehmer am letzten Tag der Widerrufsfrist seinen Widerruf der Gesellschaft mitteilt oder seine Widerrufserklärung der Post übergibt. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei vorläufigen Deckungszusagen und Vereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Offerte / dem Antrag bzw. der Police und aus den Vertragsbedingungen. Je nach Vereinbarung erstreckt sich der Umfang der Versicherung auf folgende Versicherungssparten und Gefahren: Versichert sind Geschäftsfahrhabe, Kosten und Erträge gegen folgende Gefahren: _ Feuer- und Elementar; _ Diebstahl; _ Wasser; _ Glas; _ Zusätzliche Gefahren; _ Erdbeben und vulkanische Eruptionen; _ Terrorismus; _ Tierunfall; _ Hygiene; _ Ertragsausfälle und Mehrkosten infolge eines versicherten Ereignisses an versicherten Sachen. Nicht versichert sind unter anderem: _ Sachen, Kosten und Erträge gegen jene Gefahren, für welche Versi- cherungsschutz bei einer kantonalen Versicherungsanstalt besteht bzw. bestehen müsste; _ Schäden durch kriegerische Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Re- volution, Rebellion, Aufstand.
Wann beginnt die Versicherung?. Die Versicherung beginnt an dem Tag, der in der Offerte / dem Antrag beziehungsweise in der Police aufgeführt ist. Wurde eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt die Ge- sellschaft bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszusage. Der Versicherungsnehmer kann seinen Antrag zum Abschluss des Vertra- ges oder die Erklärung zu dessen Annahme schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald der Versicherungs- nehmer den Vertrag beantragt oder angenommen hat. Die Frist ist einge- halten, wenn der Versicherungsnehmer am letzten Tag der Widerrufsfrist seinen Widerruf der Gesellschaft mitteilt oder seine Widerrufserklärung der Post übergibt. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei vorläufigen Deckungszusagen und Vereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Die versicherten Risiken sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Offerte / dem Antrag bzw. der Police und aus den Vertragsbedingungen. Je nach Vereinbarung in der Police erstreckt sich der Umfang der Versi- cherung auf folgende Versicherungssparten und Gefahren: Ansprüche und Forderungen Dritter sowie Schäden des Versicherungs- nehmers Finanzielle Schäden infolge von Täuschung durch einen Dritten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber Risiken Bei allen vorerwähnten Versicherungen handelt es sich um Schadenversi- cherungen. Die Entschädigung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Scha- denhöhe. Die vereinbarten Versicherungssummen und Sublimiten gelten als Leistungsobergrenze. Die Höhe der Prämie hängt von den jeweiligen versicherten Risiken und der gewünschten Deckung und den vereinbarten Leistungen ab. Bei Ra- tenzahlung kann ein Zuschlag erhoben werden. Alle Angaben zur Prämie und allfälligen Gebühren sind im Antrag bzw. in der Police enthalten. Die Prämie ist per dem im Vertrag aufgeführten Fälligkeitsdatum zu ent- richten.
Wann beginnt die Versicherung?. Die Versicherung beginnt an dem Tag, der in der Offerte / dem Antrag bzw. in der Police aufgeführt ist. Wurde ein Versicherungsnachweis oder eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt die Gesellschaft bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszusage resp. gemäss Gesetz. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag durch Kündigung beenden: _ spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bzw. sofern vereinbart 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei der Gesellschaft eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschwei- gend um ein Jahr. Befristete Verträge ohne Verlängerungsklausel enden ohne weiteres an dem im Antrag / in der Offerte bzw. in der Police festgesetzten Tag; _ nach jedem Versicherungsfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von der Auszahlung durch die Gesellschaft; _ wenn die Gesellschaft die Prämien ändert. Die Kündigung muss dies- falls am letzten Tag der Versicherungsperiode bei der Gesellschaft eintreffen; _ wenn die Gesellschaft die gesetzliche Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG verletzt haben sollte. Das Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen nachdem der Versicherungsneh- mer von dieser Verletzung Kenntnis erhalten hat, auf jeden Fall aber nach Ablauf eines Jahres seit einer solchen Pflichtverletzung. Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Beendigungsmöglichkei- ten. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Vertragsbe- dingungen sowie aus dem VVG. Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG Der Vertrag kann, unabhängig von der vereinbarten Versicherungsdauer, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende einer BB 195
Wann beginnt die Versicherung?. Die Versicherung beginnt an dem Tag, der im Antrag/in der Offerte bzw. in der Police aufgeführt ist. Wurde ein Versicherungsnachweis oder eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt VZ bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlich gewährten vorläufigen Deckungszusage resp. gemäss Gesetz.
Wann beginnt die Versicherung?. Der Versicherungsschutz beginnt bei fristgerechter Bezahlung der ersten oder einmaligen Prämie samt Versicherungssteuer (im Folgenden kurz: Prämie) mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Zahlungsfrist und die Folgen des Zahlungsverzuges sind in Art. 11 geregelt. War der Versicherungsnehmer an der rechtzeitigen Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie ohne sein Verschulden verhindert, so beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bei schuldhaftem Verzug besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Zahlung, sofern der Versicherungsvertrag noch besteht. Für den Zahlungsverzug mit einem Teil der ersten oder einmaligen Prämie gilt § 39 a VersVG.
Wann beginnt die Versicherung?. Die Versicherung beginnt an dem Tag, der in der Police aufgeführt ist. In den Vertragsbedingungen ist geregelt, in welchen Fällen eine Warte- frist von drei Monaten zur Anwendung gelangt.
Wann beginnt die Versicherung?. Beginn des Versicherungsschutzes, Sofortschutz, vorläufige Deckung
Wann beginnt die Versicherung?. Der Versicherungsvertrag gilt mit der Zustellung der Antragsannahme oder der Versiche- rungspolice als abgeschlossen und beginnt frühestens mit dem auf der Police aufgeführten Datum. Kann der Versicherungsantrag widerrufen werden? Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsantrag innert