Produktbezogene Bedingungen Musterklauseln

Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins. (2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine). (3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.
Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Werpapierrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Wertpapier entspricht bei Ausübung gemäß Nr. 3 Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen oder bei Kündigung durch den Emittenten gemäß Nr. 4 Absatz (1) der Emissionsbezogenen Bedingungen dem Endgültigen Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis unter Berücksichtigung der Management Gebühr. (2) Sämtliche unter diesen Emissionsbezogenen Bedingungen zahlbaren Beträge werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. (3) In diesen Wertpapierbedingungen bedeuten: "Anpassungsrate": Die an einem Bezugsverhältnis-Anpassungstag(t) anwendbare Anpassungsrate entspricht der Differenz aus (i) 100 % und (ii) der Management Gebühr am Bezugsverhältnis-Anpassungstag(t) unter Berücksichtigung der Zinskonvention actual/360. "Anpassungstag": nicht anwendbar "Anpassungszeitraum": nicht anwendbar "Anzahl von Wertpapieren": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen.
Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Wertpapierrecht Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen (1) Der "Auszahlungsbetrag" je Zertifikat entspricht bei Ausübung, vorbehaltlich Absatz (2), dem Endgültigen Referenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, gemäß Nr. 3 Absatz (3) der Emissionsbezogenen Bedingungen in die Auszahlungswährung umgerechnet. (2) Der maximale Auszahlungsbetrag (der ''Höchstbetrag'') je Zertifikat entspricht dem Cap multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, gemäß Nr. 3 Absatz (3) der Emissionsbezogenen Bedingungen in die Auszahlungswährung umgerechnet. (3) In diesen Wertpapierbedingungen bedeuten: "Abwicklungsart": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen, wobei ''Variabel'' in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen bedeutet, dass die Lieferung des Basiswerts erfolgt, sofern die Bedingung unter Absatz (2) erfüllt ist, und andernfalls der Auszahlungsbetrag (Absatz (1)) gezahlt wird. ''Barausgleich'' in Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen bedeutet, dass in jedem Fall die Zahlung eines Auszahlungsbetrags erfolgt. "Anzahl von Wertpapieren": Siehe Tabelle 1 des Annex zu den Emissionsbezogenen Bedingungen.
Produktbezogene Bedingungen. Für einzelne Leistungen können von diesen AGB abweichende Produktbezogene Bedingungen (z.B. abweichende Kündigungsfristen) vereinbart werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und solchen Produktbezogenen Bedingungen gehen letztere vor.
Produktbezogene Bedingungen. Für einzelne Leistungen können von diesen Teilnahmebedingungen abweichende produktbezogene Bedingungen (z. B. abweichende Stornierungsmöglichkeiten) vereinbart werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und solchen produktbezogenen Bedingungen gehen letztere vor.

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  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere