Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht
Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Werpapierrecht
Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Zertifikatsrecht
Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Optionsrecht
Nr. 2 Auszahlungsbetrag; Definitionen
(1) Der "Auszahlungsbetrag" je Optionsschein ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses (Nr. 2a der Emissionsbezogenen Bedingungen) oder der vorzeitigen Rückzahlung oder der Kündigung der Optionsscheine durch den Emittenten (Nr. 2 der Allgemeinen Bedingungen bzw. Nr. 4 der Emissionsbezogenen Bedingungen), der Innere Wert eines Optionsscheins, sofern dieser bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, oder, sofern der Innere Wert nicht bereits in der Auszahlungswährung ausgedrückt ist, der mit dem Referenzkurs der Währungsumrechnung in die Auszahlungswährung umgerechnete Innere Wert eines Optionsscheins.
(2) Der "Innere Wert" eines Optionsscheins ist die in der Referenzwährung ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Differenz, um die der am Bewertungstag festgestellte Referenzpreis des Basiswerts den jeweiligen Basispreis überschreitet (Open End Turbo Bull Optionsscheine) bzw. unterschreitet (Open End Turbo Bear Optionsscheine).
(3) In diesen Optionsscheinbedingungen bedeuten: "Anpassung auf Grund von Im Falle von auf eine Aktie bzw. auf eine oder mehrere ausschüttungen wird der jeweils geltende Basispreis und gegebenenfalls die jeweils geltende Knock-Out Barriere nach billigem Ermessen des Emittenten angepasst. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem die Aktie des betreffenden Unternehmens, auf die Dividenden bzw. Dividenden gleichstehende Barbeträge ausgeschüttet werden sollen, an ihrer jeweiligen Maßgeblichen Börse ''ex Dividende'' gehandelt werden.
Produktbezogene Bedingungen. Nr. 1 Wertpapierrecht
Produktbezogene Bedingungen. Für einzelne Leistungen können von diesen AGB abweichende Produktbezogene Bedingungen (z.B. abweichende Kündigungsfristen) vereinbart werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und solchen Produktbezogenen Bedingungen gehen letztere vor.
Produktbezogene Bedingungen. Für einzelne Leistungen können von diesen Teilnahmebedingungen abweichende produktbezogene Bedingungen (z. B. abweichende Stornierungsmöglichkeiten) vereinbart werden. Bei Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen und solchen produktbezogenen Bedingungen gehen letztere vor.