Common use of Wartezeit in der Elementarversicherung Clause in Contracts

Wartezeit in der Elementarversicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit), es sei denn, dass nachweislich ein gleichartiger Versicherungsschutz be- standen hat und die Deckung im unmittelbaren Anschluss erfolgt.

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Wartezeit in der Elementarversicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit), es sei denn, dass nachweislich ein gleichartiger Versicherungsschutz be- standen bestan- den hat und die Deckung im unmittelbaren Anschluss erfolgt.

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