Common use of Wartungsgebühren/Rechnungslegung Clause in Contracts

Wartungsgebühren/Rechnungslegung. Der Auftraggeber bezahlt die vereinbarte Wartungspauschale je Wartung in Höhe des Preises aus der aktuellen Preisliste zuzüglich der zum Zeitpunkt der Wartung gültigen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsübersendung ohne jegliche Abzüge. Sollte der Auftraggeber Mitglied eines Verbandes sein, mit welchen GDTS eine Bonusvereinbarung abgeschlossen hat, so findet diese für den vorliegenden Vertrag keine Anwendung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausführung der Wartung. GDTS behält sich eine jährliche Anpassung der Wartungspauschale vor. In diesem Falle hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der Preisanpassung auszuüben. Nicht über die Wartungspauschale abgedeckte Leistungen berechnet GDTS auf Basis der jeweiligen allgemeingültigen Service- bzw. Ersatzteilpreisliste, soweit diese die Leistungspositionen enthalten. Die von GDTS an den Auftraggeber gelieferten Bauteile (Ersatzteile, Austauschteile, Filter, Zubehör etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von GDTS. GDTS und der Auftraggeber vereinbaren, dass GDTS an den, dem Auftraggeber gehörenden und zur Instandsetzung, Verbesserung oder Wartung in seinen Besitz gelangenden Xxxxxx ein Pfandrecht zusteht. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit der Maschine oder Anlage im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommt, hat GDTS nach vorheriger Ankündigung das Recht, die Dienstleistungen bis zum Erhalt der ausstehenden Zahlungen auszusetzen, auch wenn der Grund der Nichtzahlung umstritten ist.

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Samples: Wartungsvertrag

Wartungsgebühren/Rechnungslegung. Der Auftraggeber bezahlt die vereinbarte Wartungspauschale je Wartung in Höhe des Preises aus der aktuellen Preisliste zuzüglich der zum Zeitpunkt der Wartung gültigen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 30 Tagen nach Rechnungsübersendung ohne jegliche Abzüge. Sollte der Auftraggeber Mitglied eines Verbandes sein, mit welchen GDTS eine Bonusvereinbarung abgeschlossen hat, so findet diese für den vorliegenden Vertrag keine Anwendung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausführung der Wartung. GDTS behält sich eine jährliche Anpassung der Wartungspauschale vor. In diesem Falle hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der Preisanpassung auszuüben. Nicht über die Wartungspauschale abgedeckte Leistungen berechnet GDTS auf Basis der jeweiligen allgemeingültigen Service- bzw. Ersatzteilpreisliste, soweit diese die Leistungspositionen enthalten. Die von GDTS an den Auftraggeber gelieferten Bauteile (Ersatzteile, Austauschteile, Filter, Zubehör etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von GDTS. GDTS und der Auftraggeber vereinbaren, dass GDTS an den, dem Auftraggeber gehörenden und zur Instandsetzung, Verbesserung oder Wartung in seinen Besitz gelangenden Xxxxxx ein Pfandrecht zusteht. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit der Maschine oder Anlage im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommt, hat GDTS nach vorheriger Ankündigung das Recht, die Dienstleistungen bis zum Erhalt der ausstehenden Zahlungen auszusetzen, auch wenn der Grund der Nichtzahlung umstritten ist.

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Samples: Wartungsvertrag

Wartungsgebühren/Rechnungslegung. Der Auftraggeber bezahlt die vereinbarte Wartungspauschale je Wartung in Höhe des Preises aus der aktuellen Preisliste zuzüglich der zum Zeitpunkt der Wartung gültigen Mehrwertsteuer innerhalb inner- halb von 14 Tagen nach Rechnungsübersendung ohne jegliche Abzüge. Sollte der Auftraggeber Mitglied eines Verbandes sein, mit welchen wel- chen GDTS eine Bonusvereinbarung abgeschlossen hat, so findet diese für den vorliegenden Vertrag keine Anwendung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausführung der Wartung. GDTS behält sich eine jährliche Anpassung der Wartungspauschale Wartungspau- schale vor. In diesem Falle hat der Auftraggeber ein SonderkündigungsrechtSonderkündi- gungsrecht. Dieses ist innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der Preisanpassung auszuüben. Nicht über die Wartungspauschale abgedeckte Leistungen berechnet be- rechnet GDTS auf Basis der jeweiligen allgemeingültigen Service- bzw. Ersatzteilpreisliste, soweit diese die Leistungspositionen enthaltenent- halten. Die von GDTS an den Auftraggeber gelieferten Bauteile (ErsatzteileErsatz- teile, Austauschteile, Filter, Zubehör etc.) bleiben bis zur vollständigen vollstän- digen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von GDTS. GDTS und der Auftraggeber vereinbaren, dass GDTS an den, dem Auftraggeber gehörenden und zur Instandsetzung, Verbesserung oder Wartung in seinen Besitz gelangenden Xxxxxx ein Pfandrecht Pfand- recht zusteht. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen sonsti- gen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit der Maschine Ma- schine oder Anlage im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche An- sprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit so- weit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommt, hat GDTS nach vorheriger Ankündigung das Recht, die Dienstleistungen Dienstleistun- gen bis zum Erhalt der ausstehenden Zahlungen auszusetzen, auch wenn der Grund der Nichtzahlung umstritten ist.

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Samples: Wartungsvertrag

Wartungsgebühren/Rechnungslegung. Der Auftraggeber bezahlt die vereinbarte Wartungspauschale je Wartung in Höhe des Preises aus der aktuellen Preisliste zuzüglich der zum Zeitpunkt der Wartung gültigen Mehrwertsteuer innerhalb inner- halb von 14 Tagen nach Rechnungsübersendung ohne jegliche Abzüge. Sollte der Auftraggeber Mitglied eines Verbandes sein, mit welchen GDTS wel- chen GDD eine Bonusvereinbarung abgeschlossen hat, so findet diese für den vorliegenden Vertrag keine Anwendung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausführung der Wartung. GDTS GDD behält sich eine jährliche Anpassung der Wartungspauschale Wartungspau- schale vor. In diesem Falle hat der Auftraggeber ein SonderkündigungsrechtSonderkündi- gungsrecht. Dieses ist innerhalb von einem Monat nach Mitteilung der Preisanpassung auszuüben. Nicht über die Wartungspauschale abgedeckte Leistungen berechnet GDTS be- rechnet GDD auf Basis der jeweiligen allgemeingültigen Service- bzw. Ersatzteilpreisliste, soweit diese die Leistungspositionen enthaltenent- halten. Die von GDTS an GDDan den Auftraggeber gelieferten Bauteile (ErsatzteileErsatz- teile, Austauschteile, Filter, Zubehör etc.) bleiben bis zur vollständigen vollstän- digen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum von GDTSGDD. GDTS GDD und der Auftraggeber vereinbaren, dass GDTS GDD an den, dem Auftraggeber gehörenden und zur Instandsetzung, Verbesserung oder Wartung in seinen Besitz gelangenden Xxxxxx ein Pfandrecht Pfand- recht zusteht. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen sonsti- gen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit der Maschine Ma- schine oder Anlage im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche An- sprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit so- weit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommt, hat GDTS GDD nach vorheriger Ankündigung das Recht, die Dienstleistungen Dienstleistun- gen bis zum Erhalt der ausstehenden Zahlungen auszusetzen, auch wenn der Grund der Nichtzahlung umstritten ist.

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