Was gilt bei Veränderungen des versicherten Risikos und welche Auswirkung hat dies auf den Beitrag (Beitragsregulierung)?. 2.1 Sie haben nach Aufforderung mitzuteilen, ob und wel- che Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zu uns- rem Nachteil können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft. 2.2 Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung oder sonstiger Fest- stellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Ver- änderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns. Der vertraglich verein- barte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend 3.1 nach dem Versicherungs- abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigun- gen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. 2.3 Unterlassen Sie die rechtzeitige Mitteilung, können wir für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen wa- ren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Wer- den die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Bei- tragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben in- nerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. 2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwen- dung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflicht Versicherung