Was hat bei Versäumungsurteilen zu geschehen?. 6.1. Beteiligt sich der Gegner nicht am Verfahren, sodass es zu einem Versäumungsurteil kommt, hat der Versicherungsnehmer das Recht, seine Ansprüche unter Anschluss aller medizi- nischen Unterlagen und einer Kopie des rechtskräftigen Versäumungsurteils sowie der Information über die bereits durchgeführten Betreibungsmaßnahmen und deren Ergebnis beim Versicherer anzumelden. Ist 6.1.1. aufgrund des Sachverhalts oder der strafbehördlichen Ermittlungen von einem Mitverschulden des Versiche- rungsnehmers auszugehen, kann der Versicherungsneh- mer bei Meinungsverschiedenheiten über das Ausmaß des Mitverschuldens die Durchführung eines Schiedsgut- achterverfahrens analog Artikel 9.3. sowie Artikel 9.5. bis
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung
Was hat bei Versäumungsurteilen zu geschehen?. 6.1. Beteiligt sich der Gegner nicht am Verfahren, sodass es zu einem Versäumungsurteil kommt, hat der Versicherungsnehmer das Recht, seine Ansprüche unter Anschluss aller medizi- nischen medizinischen Unterlagen und einer Kopie des rechtskräftigen Versäumungsurteils Versäum- ungsurteils sowie der Information über die bereits durchgeführten durch- geführten Betreibungsmaßnahmen und deren Ergebnis beim Versicherer anzumelden. Ist
6.1.1. aufgrund des Sachverhalts oder der strafbehördlichen Ermittlungen von einem Mitverschulden des Versiche- rungsnehmers auszugehen, kann der Versicherungsneh- mer bei Meinungsverschiedenheiten über das Ausmaß des Mitverschuldens die Durchführung eines Schiedsgut- achterverfahrens analog Artikel 9.3. sowie Artikel 9.5. bis
Appears in 1 contract
Samples: Vertragsgrundlagen
Was hat bei Versäumungsurteilen zu geschehen?. 6.1. Beteiligt sich der Gegner nicht am Verfahren, sodass es zu einem Versäumungsurteil kommt, hat der Versicherungsnehmer das Recht, seine Ansprüche unter Anschluss aller medizi- nischen medizinischen Unterlagen und einer Kopie des rechtskräftigen Versäumungsurteils sowie der Information über die bereits durchgeführten Betreibungsmaßnahmen und deren Ergebnis beim Versicherer anzumelden. Ist
6.1.1. 6.1.1 aufgrund des Sachverhalts oder der strafbehördlichen Ermittlungen von einem Mitverschulden des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers auszugehen, kann der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten über das Ausmaß des Mitverschuldens die Durchführung eines Schiedsgut- achterverfahrens Schiedsgutachterverfahrens analog Artikel 9.3. sowie Artikel 9.5. bisbis 9.7. ARB verlangen.
Appears in 1 contract
Samples: Rechtsschutz Versicherung