Common use of Was ist bei der Auszahlung aus der Beitragsrückgewähr zu beachten? Clause in Contracts

Was ist bei der Auszahlung aus der Beitragsrückgewähr zu beachten?. 14.1 Auszahlungen erfolgen gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Wir können den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen, Auszahlungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. 14.2 Kann der Versicherungsschein nicht vorgelegt werden, hat der Anspruchsteller seine Berechtigung anderweitig nachzuweisen. 14.3 Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Dabei ist uns eine amtliche Sterbeurkunde einzureichen. Bei Unfalltod ist zusätzlich Ziffer 7.5 R+V AUB 2015 zu beachten. 14.4 Ist die versicherte Person nicht mehr versicherbar (Ziffer 4 R+V AUB 2015), ist uns dies anzuzeigen. Sie müssen uns einen Nachweis der dauernden Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit einreichen.

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Samples: Kapital Unfallversicherung, Insurance Policy

Was ist bei der Auszahlung aus der Beitragsrückgewähr zu beachten?. 14.1 Auszahlungen erfolgen gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Wir können den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen, Auszahlungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. 14.2 Kann der Versicherungsschein nicht vorgelegt werden, hat der Anspruchsteller seine Berechtigung anderweitig nachzuweisen. 14.3 Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Dabei ist uns eine amtliche Sterbeurkunde einzureichen. Bei Unfalltod ist zusätzlich Ziffer 7.5 R+V AUB 2015 2022 zu beachten. 14.4 Ist die versicherte Person nicht mehr versicherbar (Ziffer 4 R+V AUB 20152022), ist uns dies anzuzeigen. Sie müssen uns einen Nachweis der dauernden Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit einreichen.

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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy

Was ist bei der Auszahlung aus der Beitragsrückgewähr zu beachten?. 14.1 12.1 Auszahlungen erfolgen gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Wir können den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen, Auszahlungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. 14.2 12.2 Kann der Versicherungsschein nicht vorgelegt werden, hat der Anspruchsteller seine Berechtigung anderweitig nachzuweisen. 14.3 12.3 Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen. Dabei ist uns eine amtliche Sterbeurkunde einzureichen. Bei Unfalltod ist zusätzlich Ziffer 7.5 R+V AUB 2015 2022 zu beachten. 14.4 12.4 Ist die versicherte Person nicht mehr versicherbar (Ziffer 4 R+V AUB 20152022), ist uns dies anzuzeigen. Sie müssen uns einen Nachweis der dauernden Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit einreichen.

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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy