Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? Versicherter Höchstbetrag Musterklauseln

Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? Versicherter Höchstbetrag. B.5.1 Die Deckungssumme für jedes Fahrzeug ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Aus Ihre Versicherungsschein ergibt sich ebenfalls, ob ein „vereinbarter Wert“ für das Fahrzeug festgelegt wurde. Ergibt sich aus dem Versicherungsschein kein „vereinbarter Wert“ für Ihr Fahrzeug, besteht Versicherungsschutz in Höhe des Marktwertes, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Deckungssumme. Für Neuwagen bis zu 24 Monate nach ihrer Erstzulassung ergibt sich unsere Leistung aus den Abschnitten B.5.7 und A.5.8. Vereinbarter Wert B.5.2 Haben wir für Ihr Fahrzeug im Versicherungsschein einen „vereinbarten Wert“ vereinbart, sind Sie verpflichtet, für das Fahrzeug einen Zustandsbericht vorzulegen oder andere Dokumente, die den Wert des Fahrzeugs bestätigen. Ändert sich der Wert des Fahrzeugs, haben Sie die Obliegenheit, uns über diese Änderung zu informieren. Wir verhandeln üblicherweise in diesem Fall mit Ihnen eine einvernehmliche und dem geänderten Wert angemessene Prämie. B.5.3 Der Marktwert ist der Verkaufswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt in Deutschland, maßgeblich beeinflusst durch Angebot und Nachfrage am Spezialmarkt. Liegt der Marktwert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt über dem ursprünglich von Ihnen entrichteten Kaufpreis, so zahlen wir bis zu maximal 20% Marktwertsteigerung, höchstens jedoch die im Versicherungsschein genannte vereinbarte Deckungssumme. Sie können uns den Marktwert durch ein vor dem Eintritt des Versicherungsfalles angefertigtes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen nachweisen. Hat sich der Marktwert des Fahrzeugs nach Erstellung des Gutachtens nachweisbar erhöht, so zahlen wir bis zu maximal 20% Marktwertsteigerung, höchstens jedoch die im Versicherungsschein genannte vereinbarte Deckungssumme. Erweiterter Wiederbeschaffungswert für Fahrzeuge, die alter als 24 Monate und jünger als 15 Jahre alt sind B.5.4 Haben Sie „vereinbarter Wert“ vereinbart, tragen wir in folgenden Fällen die Kosten für den Ersatz des versicherten Fahrzeugs gegen ein Fahrzeug derselben Marke, desselben Modells, Ausführung, Laufleistung und Alters und in derselben Beschaffenheit, in der sich das versicherte Fahrzeug zur Zeit unmittelbar vor Eintritt des versicherten Schadens befand: - Die Kosten für den Ersatz übersteigen den vereinbarten Wert für Ihr Fahrzeug; - Das versicherte Fahrzeug ist älter als 24 Monate und jünger als 15 Jahre; und Wir leisten bis zu 150% des vereinbarten Wertes, maximal jedoch 200.000,00 EUR zusätzlich zum vereinbarten Wert. Erw...

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.