Common use of Wechsel des Lieferanten Clause in Contracts

Wechsel des Lieferanten. (1) Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (WechselverordnungWechsel- verordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver ak- tiver oder inaktiver Anschluss), und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregeltgere- gelt.

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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), ) und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung Verord- nung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen ge- gen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen zivilrechtli- chen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung An- meldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), ) und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung Ver- ordnung geregelt.

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Samples: www.ikb.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung Neuanmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: ewerk-mariahof.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens höchs- tens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung Anmel- dung (aktiver oder inaktiver Anschluss), ) und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: www.ikb.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG 2010 (WechselverordnungWechselVO) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), ) und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: e-guessing.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren Ver- fahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver in- aktiver Anschluss), ) und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: www.stww.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control EControl gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: www.stadtwerke-feldkirch.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren Verfah- ren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse Sonderprozesse, wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), ) und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt.

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Samples: www.lichtgenossenschaft.at

Wechsel des Lieferanten. (1) . Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfah- ren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der E-Control gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), ) und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung Ver- ordnung geregelt.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at