Wechsel des Lieferanten. 1. Die Durchführung des Lieferantenwechsels dauert höchstens drei Wochen. Das Verfahren ist im Detail in der jeweils geltenden Verordnung der EControl gemäß § 76 ElWOG (Wechselverordnung) geregelt. Das Verfahren bei Einwänden des bisherigen Lieferanten gegen den Wechsel („Einwand aus zivilrechtlichen Gründen“) und Sonderprozesse wie Anmeldung (aktiver oder inaktiver Anschluss), und Abmeldung sind ebenfalls in dieser Verordnung geregelt. 2. Zum Wechseltermin sind die Verbrauchswerte des Netzkunden vom Netzbetreiber bereitzustellen und sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Lieferanten zu übermitteln. Im Einzelnen gilt folgendes:
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Samples: Allgemeine Netzbedingungen