Wechsel- und Scheckzahlung. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Samples: www.vieweg-sonnenschutz.de, www.loeba.com, garatva-sonnenschutz.de