Weisungsfreiheit Musterklauseln

Weisungsfreiheit. Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
Weisungsfreiheit. Ein Weisungsrecht der Auftragsgeberin gegenüber der Gewerbetreibenden besteht nicht.
Weisungsfreiheit. DER XXXX XXXX e. U. unterliegt bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
Weisungsfreiheit. Der Auftragsnehmer unterliegt zu keinem Zeitpunkt einem Weisungsverhältnis von Seiten des Auftraggebers und ist bedingungslos einer unabhängigen sowie professionellen Erledigung seines Auftrages verpflichtet. Diese Weisungsfreiheit umfasst die Einholung von Erkundigungen gleichermaßen wie die Besorgung von Informationen oder Erkenntnissen soweit diese für die Erfüllung des Auftrages von Relevanz sind.
Weisungsfreiheit. Der CSW unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes des Personals keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
Weisungsfreiheit. Ein Weisungsrecht des Auftraggebers / der Auftragsgeberin gegenüber dem selbständigen Personenbetreuer / der selbständigen Personenbetreuerin besteht nicht.
Weisungsfreiheit. Der (die) DienstnehmerIn unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Dienstgebers.
Weisungsfreiheit. 6.1 Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung, Ortseinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
Weisungsfreiheit. Der/Die AN unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm/ihr übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers. Die konzeptionellen Elemente sowie zentrale inhaltliche Entscheidungen bezüglich aller oben genannten Leistungen sind dennoch mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Weisungsfreiheit osb ist bei der Erbringung ihrer Leistungen weisungsfrei und handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.