Weitere Beschränkungen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmarking oder anderen Leistungs-, Evaluierungs- oder Testläufe oder sonstiger an der Software durchgeführter Tests offenzulegen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software nicht fehlertolerant ist und nicht für die Nutzung oder den Weiterverkauf als Online-Steuerung in einem gefährlichen Umfeld geeignet ist, dass eine absolut störungssichere Leistung erfordert, und ist infolgedessen nicht berechtigt, die Software (a) zur Online-Steuerung von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigations- oder Flugzeugkommunikationssystemen; (b) für die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Instandhaltung jeglicher nukleartechnischer Einrichtungen; (c) für medizinische bzw. chirurgische Anwendungen; oder (d) für jegliche sonstige Anwendungen zu nutzen, bei der ein Ausfall zu Personenschäden oder Todesfällen führen könnte. Außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Umfang ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, durch Reverse-engineering umzuwandeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu dechiffrieren, zu portieren, die Funktionalität nachzubauen, umzukompilieren, umzuassemblieren oder zu versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Strukturen, Ideen oder Algorithmen der Software auf irgendeine Weise zu entschlüsseln, zu reduzieren oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse in der Software zu entschlüsseln.
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Samples: End User License Agreement, End User License Agreement
Weitere Beschränkungen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmarking oder anderen Leistungs-, Evaluierungs- oder Testläufe oder sonstiger an der Software durchgeführter Tests offenzulegen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software nicht fehlertolerant ist und nicht für die Nutzung oder den Weiterverkauf als Online-Steuerung in einem gefährlichen Umfeld geeignet ist, dass eine absolut störungssichere Leistung erfordert, und ist infolgedessen nicht berechtigt, die Software (a) zur Online-Steuerung von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigations- oder Flugzeugkommunikationssystemen; (b) für die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Instandhaltung jeglicher nukleartechnischer Einrichtungen; (c) für medizinische bzw. chirurgische Anwendungen; oder (d) für jegliche sonstige Anwendungen zu nutzen, bei der ein Ausfall zu Personenschäden oder Todesfällen führen könnte. Außer Ausser im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Umfang ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, durch Reverse-engineering umzuwandeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu dechiffrieren, zu portieren, die Funktionalität nachzubauen, umzukompilieren, umzuassemblieren oder zu versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Strukturen, Ideen oder Algorithmen der Software auf irgendeine Weise zu entschlüsseln, zu reduzieren oder andere Maßnahmen Massnahmen zu ergreifen, um vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse in der Software zu entschlüsseln.
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Samples: End User License Agreement
Weitere Beschränkungen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmarking oder anderen Leistungs-, Evaluierungs- oder Testläufe Testläufe oder sonstiger an der Software durchgeführter durchgeführter Tests offenzulegen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software nicht fehlertolerant ist und nicht für für die Nutzung oder den Weiterverkauf als Online-Steuerung in einem gefährlichen gefährlichen Umfeld geeignet ist, dass eine absolut störungssichere störungssichere Leistung erfordert, und ist infolgedessen nicht berechtigt, die Software (a) zur Online-Steuerung von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigations- oder Flugzeugkommunikationssystemen; (b) für für die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Instandhaltung jeglicher nukleartechnischer Einrichtungen; (c) für für medizinische bzw. chirurgische Anwendungen; oder (d) für für jegliche sonstige Anwendungen zu nutzen, bei der ein Ausfall zu Personenschäden Personenschäden oder Todesfällen führen könnteTodesfällen führen könnte. Außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen ausdrücklich zulässigen Umfang ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software zu ändernändern, anzupassen, zu übersetzenübersetzen, durch Reverse-engineering umzuwandeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu dechiffrieren, zu portieren, die Funktionalität Funktionalität nachzubauen, umzukompilieren, umzuassemblieren oder zu versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Strukturen, Ideen oder Algorithmen der Software auf irgendeine Weise zu entschlüsselnentschlüsseln, zu reduzieren oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse in der Software zu entschlüsselnentschlüsseln.
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