Common use of Weitere Unterstützungs- und Informationspflichten des Auftragsverarbeiters Clause in Contracts

Weitere Unterstützungs- und Informationspflichten des Auftragsverarbeiters. 23.1. Im Falle einer Inanspruchnahme des Verantwortlichen durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen in einem angemessenen Umfang. 23.2. Sollten die Daten des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren, durch Verlangen nach Offenlegung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren oder durch sonstige Ereig- nisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragsverarbeiter wird alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Verantwortlichen liegen. 23.3. Für die vorgenannten Informations- und Unterstützungsleistungen erhält der Auf- tragsverarbeiter eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der jeweils aktuell gültigen Preisliste des Auftragsverarbeiters.

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Samples: Software as a Service Agreement, Software as a Service Agreement, Software as a Service Agreement

Weitere Unterstützungs- und Informationspflichten des Auftragsverarbeiters. 23.1. Im Falle einer Inanspruchnahme des Verantwortlichen durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen in einem angemessenen Umfang. 23.2. Sollten die Daten des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren, durch Verlangen nach Offenlegung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren oder durch sonstige Ereig- nisse Er- eignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragsverarbeiter wird alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Verantwortlichen liegen. 23.3. Für die vorgenannten Informations- und Unterstützungsleistungen erhält der Auf- tragsverarbeiter eine gesonderte Vergütung nach Maßgabe der jeweils aktuell gültigen Preisliste des Auftragsverarbeiters.

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