Weiterführungskabel Entbündelungspartner – Kabelabschlusseinrichtung Musterklauseln

Weiterführungskabel Entbündelungspartner – Kabelabschlusseinrichtung. Der Entbündelungspartner realisiert in eigener Zuständigkeit die Kabelführung von seiner Vermitt- lungsstelle bzw. seinem PoP bis zum letzten Kabelschacht (bzw. Leerrohr ohne Kabelschacht) vor dem Gebäude, in dem sich der HVt befindet. Die Kabelführung erfolgt weiteres vom HVt zum ÜV und vom ÜV zur Vermittlungsstelle bzw. dem PoP des Entbündelungspartners. Sind keine freien Einführungsöffnungen im Kabelschacht verfügbar bzw. keine ausreichende Leer- rohr-Kapazität vom Kabelschacht zum Gebäude vorhanden, so wird von LKW auf Kosten des Entbündelungspartners (im Fall eines Kollokationsraumes) bzw. unter anteiliger Kostenübernah- me durch den Entbündelungspartner (im Fall einer Kollokationsfläche) eine neue Gebäudeeinfüh- rung mit Rohranlage geschaffen, falls nicht Gründe der Gebäudestatik und der Undichtheit gegen Wasser und Gas dagegen sprechen; ebenso wird von LKW die erforderliche Kabellänge vom Ka- belschacht bis zum Kollokationsraum angegeben. Ab dem erwähnten letzten Kabelschacht vor dem Gebäude bis zur Kabelabschlusseinrichtung im Kollokationsraum bzw. auf der Kollokationsfläche wo sich der PoP befindet, verlegt LKW auf Kos- ten des Entbündelungspartners das Weiterführungskabel zu den vom Entbündelungspartner ge- nutzten Kabelabschlusseinrichtungen. Der Übergang vom Aussen- zum Innenkabel (Spleissstelle) kann sowohl innerhalb des Gebäudes als auch im Kabelschacht erfolgen. Die Spleissung wird durch den Entbündelungspartner vorgenommen, dem LKW zu diesem Zweck Zutritt zum Gebäu- de bzw. zum Kabelschacht gestattet. Die Verbindung vom ÜV, der sich im Kollokationsraum bzw. auf der Kollokationsfläche des Ent- bündelungspartners befindet, zum PoP des Entbündelungspartners, wird von LKW in Rechnung (einmaligen Aufschaltkosten) gestellt. Das Kabel des Entbündelungspartners wird im Kabelschacht und innerhalb des Gebäudes an den sichtbaren Stellen wie folgt gekennzeichnet: • Name des Entbündelungspartners • Kabelnummer Die Montage des Kabels an der Kabelabschlusseinrichtung im Kollokationsraum bzw. auf der Kol- lokationsfläche erfolgt durch den Entbündelungspartner. Der Betrieb des Weiterführungskabels er- folgt ebenfalls durch den Entbündelungspartner.

Related to Weiterführungskabel Entbündelungspartner – Kabelabschlusseinrichtung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.