Common use of Weitergabe von Daten an Dritte Clause in Contracts

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über die in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an Dritte, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über die in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft Ge- sellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an Dritte, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß Ausmaß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot Angebot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem Außer- dem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG 112 und 113 TKG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über [1] Als Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaft und/oder Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaft unterliegen wir einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für alle Mitarbeiter und sonst von uns Beauftragten. Soweit es sich um Daten handelt, die unserem Berufsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden Absprache mit Ihnen. [2] Wir geben personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann an Dritteweiter, wenn und soweit wir dazu im Einzelfall rechtlich verpflichtet sind. Im Rahmen der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder Berufsaufsicht sind wir unter Umständen auch zu Erteilung von Auskünften an die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist Rechtsanwaltskammer und die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG Steuerberaterkammer verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten wiederum einer amtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. [3] Soweit dies für die Erfüllung und Abwicklung des Teilnahmevertrages mit Ihnen erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an die dort genannten zuständigen StellenDritte weitergegeben. Im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung geben wir personenbezogene Daten z. B. an folgende Empfänger weiter: • Interne Verwaltung; • Buchhaltung; • Versicherungen; • Auftragsverarbeiter (z. B. Rechenzentren, z.B. die BundesnetzagenturIT-Dienstleister, GerichteSoftwarepflege, Strafverfol- gungsbehördenDruckdienstleister, VerfassungsschutzbehördenEntsorgungsfirmen etc.), etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilenderen Dienstleistungen wir nur nutzen, soweit diese Daten für als mitwirkende Person auf die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich Wahrung unserer Berufsgeheimnisse gem. § 203 Abs. 3 Strafgesetzbuch verpflichtet sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und [4] Ansonsten werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht personenbezogene Daten an Dritte weiternur mit Ihrer Einwilligung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke weitergegeben.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Privatkunden-0622 Über die in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an Dritte, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über die in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann an Drittedann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Drittländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der Kunde hierzu ausdrücklich seine EU), die nicht am Ge- schäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung erklärt hatdes Betroffenen vor- liegt. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung Die Erhebung, dies aufgrund Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5,6 und 9 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffe- nen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art 13 DSGVO das Recht auf transparente Information zu. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur be- trieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ver- arbeitungszweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO ausschließ- lich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder Grundlage gestattet. Die Rechte Betroffener Gemäß Art. 15 ff DSGVO haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein- schränkung und Widerspruch gegen die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet istBe- und Verarbeitung Ihrer Daten. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern Das Recht Betroffener auf Widerruf Betroffene gem. Art. 13 Absatz 2 Punkt c DSGVO das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Be- und Verarbeitung von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese personenbezogenen Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für Zukunft falls die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sindArt. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten9 Abs. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert2 a DSGVO beruht. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag Rechtmäßigkeit der Gesellschaft und geben diese aufgrund der Einwilligung bis zum Wider- ruf erfolgten Verarbeitung wird dabei nicht an Dritte weiterberührt. Ein Widerruf sowie die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten hat jedoch in der Regel zur Folge, dass der Zweck, für den die Daten erhoben wurden bzw. werden müssten, nicht erfüllt werden kann. Für die Wahrnehmung der Rechte ist die Schriftform erforderlich. Kontaktieren Sie uns dazu bitte per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgefühten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die in Ziffer 2 Abwicklung des Mietvertrags mit dem Mieter erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben: • Zum Zwecke der Abrechnung der Betriebskosten werden die Verbrauchsdaten für Heizung/Warm wasser von der beauftragten Messdienstfirma erhoben. Diese (sowie ggf. folgende) werden an das beauftragte Abrechnungsunternehmen/Haus & Grund Verein weitergeleitet. Entwurf • Zum Zwecke der Erfüllung von Instandsetzungs- und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- Instandhaltungsverpflichtungen der Mieträum- lichkeiten werden Ihr Name und Ihre Kontaktdaten bei Erforderlichkeit an Handwerker/Dienst- leiter oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an Dritte, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln Sachverständige bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilenden jeweiligen Gebäudeversicherer und Haftpflichtversicherer des Grundstücks weitergegeben. • Zum Zwecke der Erfüllung von Rechtsansprüchen wird anderen Mietern auf deren Verlangen Ein- sicht in sämtliche, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten den jeweiligen Jahresabrechnungen zugrunde liegenden Originalbelege und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sindVerbrauchserfassungen gewährt. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind • Zum Zwecke steuerrechtlicher Anforderungen an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliertSteuerberater sowie Finanzbehörden. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten weitergegebenen Daten dürfen von diesen ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiterzu den genannten Zwecken verwendet werden.

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Samples: Mietvertrag Für Geschäftsräume

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über die in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an Dritte, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die in Ziffer 2 Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werdenIhre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an DritteDrittschuldnern, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hatsowie deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte), dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- sowie Gerichte und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben andere öffentliche Behörden (z.B. durch das Ange- bot Gerichtsvollzieher, Einwohnermeldeämter, etc.), Rechtsan- wälten (z.B. Unterbevollmächtigte), Abtretungsempfängern, Arbeitgebern , Versicherungen und ggf. weiteren Dritte (z.B. Steuerberater, Finanzamt, Ärzte, usw.) zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Ver- teidigung Ihrer Rechte. Bankverbindung: Bank1Saar IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX0X Die weitergegebenen Daten dürfen von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen)dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtetDas Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellendem Anwaltsgeheimnis unterliegen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht erfolgt eine Weitergabe an Dritte weiternur in Absprache mit Ihnen.

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Samples: Vollmacht

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über die in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus hinaus, übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an Dritte, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies dieses aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft Gesellschaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz Urhebergesetz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß Internetzuganges im gewerblichen Ausmaß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.z. B. durch das Ange- bot Angebot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.z. B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehördenStrafverfolgungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, Verfassungsschutzbehörden etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister Dienstleister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weitergabe von Daten an Dritte. AGBEine Übermittlung von persönlichen Daten an Dritte (Behörden, Rechtsberatung, DENIC,Finanzverwaltung, Subunternehmer) findet nur statt, soweit sie für das Auftragsverhältnis erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Zweck und Verwendung personenbezogener Daten bei Aufträgen – Bereitstellung von SaaS Gegenstand des Auftrages ist die Bereitstellung von SaaS (Software as a Service) – Lösungen im Rahmen des mit dem Auftraggeber vereinbarten Umfangs, wie z. X. Xxxxx, Rechnungschreibung, elektronisches Kassenbuch, Kanzleitresor etc. SaaS-Privatkunden-1221 Über Anwendungen sind Entwicklungen unter der Regie unserer Subunternehmerin, der EDV-Beratung Dölle, Xxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxxxx, vertreten durch die Geschäftsführerin Xxxxxxxx Xxxxx xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxxx-xxxxxx.xx. Die WOLLSCHLÄGER GBR übernimmt in Ziffer 2 der Zusammenarbeit den Vertrieb und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt Support. Die Subunternehmerin ist mit der WOLLSCHLÄGER GBR vertraglich nach den Regeln des DSGVO verbunden. Die Daten in den SaaS-Anwendungen bringt der Auftraggeber selbst in die Gesellschaft Systeme ein, verarbeitet, speichert und löscht unter seiner alleinigen Kontrolle Daten, die Bestands- er selbst verschlüsselt. Gegenstand des Auftrages ist deshalb nicht die originäre Nutzung oder Verkehrsdaten ihrer Kunden Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer und seinen Subunternehmer. Im Zuge der Leistungserbringung des Auftragnehmers als Dienstleister im Bereich SaaS, des Supports bzw. der Administration von Server-Systemen kann ein Zugriff auf personenbezogene Daten jedoch nicht ausgeschlossen werden. Umfang, Art und Zweck der Zugriffsmöglichkeiten des Auftragnehmers auf Daten des Auftraggebers ergeben sich aus den einzelnen Produkten und Leistungsbeschreibungen. Zusammenfassend entstehen die Zugriffsmöglichkeiten: • beim Betreiben der Anwendungen (Backup, Restore, Web-Server) • bei der technischen Administration der Server-Systeme • bei sonstigen Support-Tätigkeiten für sämtliche Server-Systeme Alle Daten zu vertraglich vereinbarten Leistungen werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur dann an Dritteerfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hatArt. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Alle Anwendungen befinden sich auf angemieteten Servern der großen zertifizierten europäischen Hoster von United-Internet, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder Hosteurope, Strato, Spectrum. Alle Anwendungen laufen grundsätzlich auf eigenen Servern. Die Hoster sind verantwortlich für die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet ist. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilentechnische Infrastruktur, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs Backbones mit mehrfach redundanten Anbindungen an mehrere Carrier und die beste Verfügbarkeit der Anwendungen. Die Rechenzentren verfügen über einen Sicherheitsbereich mit einer Eingangskontrolle, sind in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. Geländen eingezäunt und mit Video überwacht. Neben der Überwachung finden regelmäßige Kontrollgänge durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in InternetSicherheitspersonal statt. Der Zutritt wird durch ein elektronisches Zutrittskontroll-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten System ermöglicht und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von somit wird der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiterZugang zum Data-Center nur autorisierten Personen ermöglicht.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung

Weitergabe von Daten an Dritte. AGBIhre persönlichen Daten werden nicht an andere außer den im Folgenden genannten Dritten zu den aufgeführten Zwecken weitergegeben. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. • Zum Zwecke der Durchführung von Dienstleistungen, Wartungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungs-Privatkunden-1221 Über die in Ziffer 2 und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann an Dritte, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet istmaßnahmen für das Immobilienobjekt bzw. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilenbei Schadensereignissen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben das Vertragsverhältnis betreffen, werden Ihr Name und Ihre Kontaktdaten bei Erforderlichkeit an Handwerker, Dienstleister, Sachverständige, Behörden, Steuerberater, Rechtsvertreter oder Versicherer weitergegeben. • Falls vertraglich relevant (z.B. durch Nebenkostenabrechnung): Zum Zwecke der Abrechnung der Betriebskosten werden die Verbrauchsdaten für Heizung/Warmwasser von der beauftragten Messdienstfirma erhoben. Diese (sowie ggf. folgende) werden an das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln beauftragte Abrechnungsunternehmen bzw. über diese Daten Auskunft zu erteilenden mit der Abrechnung beauftragten Haus & Grund-Verein weitergeleitet. • Falls vertraglich relevant (Nebenkostenabrechnung): Zum Zwecke der Erfüllung von Rechtsansprüchen wird anderen Mietern auf deren Verlangen Einsicht in sämtliche, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten den jeweiligen Jahresabrechnungen zugrunde liegenden Originalbelege und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliertVerbrauchserfassungen gewährt. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten weitergegebenen Daten dürfen von den genannten Dritten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiterzu den genannten Zwecken verwendet werden.

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Samples: Einstellvertrag (Parking Agreement)

Weitergabe von Daten an Dritte. AGB-Privatkunden-1221 Über Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des bestehenden Vertrages und/oder Ihrer Anfrage bzw. Ihrer Einwilligung nach lit. a) der gleichen Vorschrift mit Ihnen erforderlich oder von dem Zweck der Ansprache nach lit. f) der gleichen Vorschrift möglich ist, können Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben werden. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an interne Stellen in Ziffer 2 unserem Unternehmen, andere Abteilungen etc. sowie verbundene Unternehmen, die ebenfalls mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage / des abgeschlossenen Vertrages betraut sind. Außerdem Eigentümer, Vermieter, Mieter, Verwalter, Immobilienmakler, Sachverständige, Immobilienmakler, Handwerker, Architekten, Bauleiter, Banken, Rechtsanwälte, Notare, Energieberater, ggfls. Gerichte, Jobcenter, Finanzamt und 3 beschriebenen Fälle hinaus übermittelt die Gesellschaft die Bestands- andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Einholung von Informationen über eine Immobilie oder Verkehrsdaten ihrer Kunden nur dann im bestehenden Vertragsverhältnis; in Ausnahmefällen auch an DritteTestamentsvollstrecker, Betreuer, Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Auskunfteien, ggfls. unsere Partner im Forderungsmanagement, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erklärt hat, dies aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich gestattet ist oder die Gesellschaft hierzu gesetzlich verpflichtet istes um rückständige Zahlungen geht. So ist die Gesell- schaft beispielsweise unter den Voraussetzungen des § 101 Urheberge- setz nach Vorlage eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, Inhabern von Urheber- und Leistungsschutzrechten Auskunft über Kunden zu erteilen, die mittels des bereitgestellten Internetzugangs in gewerblichem Aus- maß solche Rechte widerrechtlich verletzt haben (z.B. durch das Ange- bot von urheberrechtlich geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen). Außerdem ist die Gesellschaft gemäß §§ 21 ff TTDSG verpflichtet, die gemäß Ziffer 2.5 gespeicherten Bestandsdaten an die dort genannten zuständigen Stellen, z.B. die Bundesnetzagentur, Gerichte, Strafverfol- gungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden, etc. zu übermitteln Eine Weitergabe bzw. über diese Zugriff auf Ihre Daten Auskunft zu erteilen, soweit diese Daten für die dort genannten Zwecke, beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten kann auch an unsere Marketingagentur und Ordnungswidrigkeiten oder zur Gefahrenabwehr, erforderlich sind. Teilweise bedient sich die Gesellschaft auch externer Dienstleister, um Bestands- oder Verkehrsdaten des Kunden zu verarbeiten. Diese Dienst- leister wurden von den Newsletterdienstleister sowie unsere IT im Rahmen der Gesellschaft sorgfältig ausgewählt und schriftlich beauftragt. Sie sind an die Weisungen Wartung der Gesellschaft gebunden und werden von dieser regelmäßig kontrolliertSysteme erfolgen. Die Dienstleister verarbeiten Kundendaten weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich im Auftrag der Gesellschaft und geben diese nicht an Dritte weiterzu den genannten Zwecken verwendet werden.

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Samples: Data Processing Agreement