Common use of Weiterleitung der Daten durch die DSRV Clause in Contracts

Weiterleitung der Daten durch die DSRV. Die DSRV leitet die eingegangenen fehlerfreien Datensätze an die zuständigen Rentenversi- cherungsträger weiter. Die Rentenversicherungsträger speichern die ihnen übermittelten Daten in den Versicherungskonten ihrer Versicherten. Die für die BA bestimmten Datensätze (DSBD, DSME und DSAE) werden nach Aktualisie- rung der Xxxxxx BBNRAB und BBNREP an diese weitergeleitet. Bei der Verarbeitung von Dateien mit Meldungen ist festzustellen, ob die angelieferten Da- tensätze vollzählig eingegeben und nach der Prüfung vollzählig in die für die Weiterleitung bestimmten Dateien beziehungsweise in die Versicherungskonten übernommen worden sind. Differenzen sind unverzüglich aufzuklären. Zur Bestätigung der vollständigen Verarbeitung wird je Sendung der DSQU einschließlich der Datenbausteine Quittung-DEÜV (DBQD), Quittung-KVdR (DBQK) und/oder Quittung- KVNR (DBQV) erstellt. Die Prüfung der Quittungsdatensätze erfolgt ausschließlich anwen- derspezifisch. Nach der Verarbeitung von Dateien ist diese für jedes einzelne gemeldete Verfahren (DEÜV, KVdR und KVNR) mit dem DSQU zu bestätigen. Die Bestätigung kann in einem oder mehre- ren Quittungssätzen erfolgen, wobei für jedes Verfahren ein entsprechender Quittungsda- tenbaustein (DBQD, DBQK und/oder DBQV) zu erstellen ist. Für die KVdR-Daten kann eine Quittung erstellt werden, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Erstellung der Datenbau- steine erfolgt in Abhängigkeit der Angaben zu den Stellen 171 bis 173 im DSQU. Die DSQU können nach dem Vorlaufsatz und vor dem Nachlaufsatz an jeder beliebigen Stel- le der Datei positioniert sein. Bestätigungsdatensätze können mehrfach in einer Datei enthal- ten sein, wenn die Quittierung mehrerer Dateien noch aussteht. Bei der Ermittlung der An- zahl der Datensätze ist der DSQU zu berücksichtigen.

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Samples: www.hkk.de, www.hkk.de, www.inside-partner.de

Weiterleitung der Daten durch die DSRV. Die DSRV leitet die eingegangenen fehlerfreien Datensätze an die zuständigen Rentenversi- cherungsträger weiter. Die Rentenversicherungsträger speichern die ihnen übermittelten Daten in den Versicherungskonten ihrer Versicherten. Die für die BA Bundesagentur für Arbeit bestimmten Datensätze (DSBD, DSME und DSAE) werden nach Aktualisie- rung Aktualisierung der Xxxxxx BBNRAB Betriebsnummer des Absenders (BBNRAB) und BBNREP Betriebs- nummer des Empfängers (BBNREP) an diese weitergeleitet. Bei der Verarbeitung von Dateien mit Meldungen ist festzustellen, ob die angelieferten Da- tensätze vollzählig eingegeben und nach der Prüfung vollzählig in die für die Weiterleitung bestimmten Dateien beziehungsweise bzw. in die Versicherungskonten übernommen worden sind. Differenzen sind unverzüglich aufzuklären. Zur Bestätigung der vollständigen Verarbeitung wird je Sendung der Bestätigungsdatensatz DSQU einschließlich der Datenbausteine Quittung-DEÜV (DBQD), Quittung-KVdR (DBQK) DBQK und/oder Quittung- KVNR (DBQV) DBQV erstellt. Die Prüfung der Quittungsdatensätze Bestätigungsdatensätze erfolgt ausschließlich anwen- derspezifischanwenderspezifisch. Nach der Verarbeitung von Dateien ist diese für jedes einzelne gemeldete Verfahren (DEÜV, KVdR und KVNR) mit dem DSQU Quittungsdatensatz (DSQU) zu bestätigen. Die Bestätigung kann in einem oder mehre- ren mehreren Quittungssätzen erfolgen, wobei für jedes Verfahren ein entsprechender Quittungsda- tenbaustein entspre- chender Quittungsdatenbaustein (DBQD, DBQK und/oder DBQV) zu erstellen ist. Für die KVdR-Daten kann eine Quittung erstellt werden, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Erstellung Er- stellung der Datenbau- steine Datenbausteine erfolgt in Abhängigkeit der Angaben zu den Stellen in der Schalterleiste (Stel- len 171 bis 173 im Datensatz DSQU). Die Datensätze DSQU können nach dem Vorlaufsatz und vor dem Nachlaufsatz an jeder beliebigen Stel- le belie- bigen Stelle auf der Datei positioniert sein. Bestätigungsdatensätze können mehrfach in einer ei- ner Datei enthal- ten enthalten sein, wenn die Quittierung mehrerer Dateien noch aussteht. Bei der Ermittlung Er- mittlung der An- zahl Anzahl der Datensätze ist der DSQU als Datensatz zu berücksichtigenzählen.

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Samples: portal-sozialpolitik.de