Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen?. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt: 7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung. 7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können. 7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges. 7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung. 7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- rung der Leistung. 7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen. 7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- geführt haben. 7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. 7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages. 7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- sicherungsvertrages. 7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. 7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- den müssen 7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter. 7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trages sind. 7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Xx- xxxx. 7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit. 7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. 7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch 7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch. 7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- rechtsverletzungen. 7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. 7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl- len besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be- weist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. 7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- schäden: 7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen. 7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei- tender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit. 7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen. 7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art. 7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- veranstaltung. 7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- schlagung. 7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts. 7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen. 7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen. 7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- rat von Wohnungseigentümergemeinschaften. 7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung. 7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers, eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen?. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt:
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung.
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können.
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- trauen Vertrau- en auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- rung der Leistung.
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- geführt haben.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages.
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- sicherungsvertragesVersicherungsvertrages.
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- den werden müssen
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter.
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt haben erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trages sind.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Xx- xxxxXxxxxx.
7.17 Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.
7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- stanzen Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch.
7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl- len Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be- weistbeweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- schäden:
7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei- tenderleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- veranstaltung.
7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- schlagung.
7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen.
7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers, eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Privathaftpflichtversicherung
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen?. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt:
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung.
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können.
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- rung der Leistung.
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- geführt haben.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages.
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- sicherungsvertrages.
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- den müssen.
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter.
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trages sind.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Xx- xxxx.
7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.
7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch.
7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl- len besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be- weist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- schäden:
7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei- tender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- veranstaltung.
7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- schlagung.
7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen.
7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers, eines ei- nes Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auchB.:
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen, Privathaftpflichtversicherung
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen?. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt:
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung.
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können.
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- trauen Vertrau- en auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- rung der Leistung.
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- geführt haben.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages.
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- sicherungsvertragesVersicherungsvertrages.
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- den werden müssen.
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter.
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt haben erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trages sind.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Xx- xxxxXxxxxx.
7.17 Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.
7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- stanzen Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch.
7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl- len Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be- weistbeweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- schäden:
7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei- tenderleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- veranstaltung.
7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- schlagung.
7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen.
7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers, eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
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Samples: Haus Und Grundbesitzerhaftpflicht, Versicherungsvertrag
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen?. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt:
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung.
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können.
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- rung der Leistung.
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- geführt haben.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages.
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- sicherungsvertrages.
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- den müssen
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter.
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trages sind.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Xx- xxxx.
7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.
7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch.
7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl- len besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be- weist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- schäden:
7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei- tender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- veranstaltung.
7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- schlagung.
7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen.
7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers, eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
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Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen?. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche handelt:
7.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung.
7.2 Ansprüche wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können.
7.3 Ansprüche wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsge- genstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
7.4 Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- trauen Vertrau- en auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
7.5 Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- rung der Leistung.
7.6 Ansprüche wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
7.7 Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- geführt haben.
7.8 Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
7.9 Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer
7.10 Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrages.
7.11 Ansprüche zwischen mehreren Mitversicherten desselben Ver- sicherungsvertragesVersicherungsvertrages.
7.12 Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
7.13 Ansprüche der gesetzlichen Vertreter oder Betreuern, wenn Sie geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig sind oder betreut wer- den werden müssen.
7.14 Ansprüche Ihrer Zwangs- oder Insolvenzverwalter.
7.15 Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen ge- mietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsver- trages Verwahrungs- vertrages sind.
7.16 Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Xx- xxxxXxxxxx.
7.17 Ansprüche gegen Sie aus § 110 Absatz 1a SGB VII (Regress der Sozialversicherungsträger bei Schwarzarbeit.
7.18 Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- stanzen Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
7.19 Ansprüche aus Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
7.20 Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch.
7.21 Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namens- rechtsverletzungen.
7.22 Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästi- gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
7.23 Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fäl- len Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer be- weistbeweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
7.24 Ausgeschlossen sind folgende Ansprüche wegen Vermögens- schäden:
7.24.1 Ansprüche durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrage oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, er- brachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
7.24.2 Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder Montage lei- tenderleitender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit.
7.24.3 Ansprüche aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
7.24.4 Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
7.24.5 Ansprüche aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reise- veranstaltung.
7.24.6 Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unter- schlagung.
7.24.7 Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Na- mensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
7.24.8 Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen.
7.24.9 Ansprüche aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsfüh- rung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen.
7.24.10 Ansprüche aus der Tätigkeit als Verwalter und Verwaltungsbei- rat von Wohnungseigentümergemeinschaften.
7.24.11 Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
7.25 Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, Besitzer, Hal- ter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers, eines Luftfahrzeugs oder eines Wasserfahrzeugs durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. Zum Gebrauch gehört z. B. auch
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