Welche Nachversicherungsgarantie gibt es?. 6.2.1 Sofern vereinbart, können Sie Ihre Versicherung auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Bedarfssituationen im Rahmen der folgenden Gestal- tungsmöglichkeiten anpassen. 6.2.2 Sie haben das Recht, den Versicherungsum- fang der prämienpflichtigen Hauptversicherung und bestehende prämienpflichtige Zusatzversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen, ohne erneute medizinische Risikoprüfung zu erhöhen, bei • Heirat der versicherten Person, • Geburt eines Kindes der versicherten Person, • Adoption eines Kindes durch die versicherte Per- son, • Scheidung der versicherten Person, • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jähr- lichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxx durch Wechsel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer berufli- chen Qualifikation wie Berufsabschluss, Studium, Meisterbrief, Promotion), • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversor- gung der versicherten Person aus der gesetzli- chen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfi- nanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder ei- nem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Xxxxxx- zugehörigkeit pflichtversichert ist, • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- reich oder zum Erwerb von selbst genutztem Im- mobilieneigentum durch die versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000 Euro, sofern dieses Recht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht wird und im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die verblei- bende Vertragsdauer noch mindestens 20 Jahre be- trägt und die versicherte Person weder berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist noch Leistungen aus einer Erwerbsminderungsversicherung erhält. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungs- umfangs bei Berufsunfähigkeit - sofern eingeschlos- sen - finden Sie in den Bedingungen für die Berufsun- fähigkeits-Zusatzversicherung. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungsumfangs bei Erwerbs- minderung - sofern eingeschlossen - finden Sie in den Bedingungen für die Erwerbsminderungs- Zusatzversicherung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Swiss Life Rentenplan
Welche Nachversicherungsgarantie gibt es?. 6.2.1 Sofern vereinbart, können Sie Ihre Versicherung auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Bedarfssituationen im Rahmen der folgenden Gestal- tungsmöglichkeiten anpassen.
6.2.2 Sie haben das Recht, den Versicherungsum- fang der prämienpflichtigen Hauptversicherung und bestehende prämienpflichtige prämien- pflichtige Zusatzversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen, Beruf- sunfähigkeits-Zusatzversicherungen und den in der Hauptversicherung versicherten Todesfallschutz (nur Tarifvariante T) unabhängig voneinander und ohne erneute medizinische Risikoprüfung zu erhöhen, bei • Heirat der versicherten Person, • Geburt eines Kindes der versicherten Person, • Adoption eines Kindes durch die versicherte Per- sonPerson, • Scheidung der versicherten Person, • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jähr- lichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxx durch Wechsel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer berufli- chen Qualifikation wie Berufsabschluss, StudiumStudi- um, Meisterbrief, Promotion), • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversor- gung der versicherten Person aus der gesetzli- chen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfi- nanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder ei- nem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Xxxxxx- zugehörigkeit Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist, • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- reich Bereich oder zum Erwerb von selbst genutztem Im- mobilieneigentum Immobilieneigentum durch die versicherte Person Per- son in Höhe von mindestens 50.000 Euro, sofern dieses Recht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht wird und im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die verblei- bende Vertragsdauer noch mindestens 20 Jahre be- trägt und die versicherte Person weder berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist noch Leistungen aus einer Erwerbsminderungsversicherung erhält. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungs- umfangs bei Berufsunfähigkeit - sofern eingeschlos- sen - finden Sie in den Bedingungen für die Berufsun- fähigkeits-Zusatzversicherung. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungsumfangs bei Erwerbs- minderung - sofern eingeschlossen - finden Sie in den Bedingungen für die Erwerbsminderungs- Zusatzversicherung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Welche Nachversicherungsgarantie gibt es?. 6.2.1 Sofern vereinbart, können Sie Ihre Versicherung auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Bedarfssituationen im Rahmen der folgenden Gestal- tungsmöglichkeiten anpassen.
6.2.2 Sie haben das Recht, den Versicherungsum- fang der prämienpflichtigen Hauptversicherung und bestehende prämienpflichtige Zusatzversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen, bestehender prämienpflichtiger Zusatzversicherungen ohne erneute medizinische Risikoprüfung zu erhöhen, bei • Heirat der versicherten Person, • Geburt eines Kindes der versicherten Person, • Adoption eines Kindes durch die versicherte Per- son, • Scheidung der versicherten Person, • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jähr- lichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxx durch Wechsel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer berufli- chen Qualifikation wie Berufsabschluss, Studium, Meisterbrief, Promotion), • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversor- gung der versicherten Person aus der gesetzli- chen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfi- nanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder ei- nem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Xxxxxx- zugehörigkeit pflichtversichert ist, • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- reich oder zum Erwerb von selbst genutztem Im- mobilieneigentum durch die versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000 Euro, sofern dieses Recht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht wird und im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die verblei- bende Vertragsdauer noch mindestens 20 Jahre be- trägt und die versicherte Person weder nicht berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist noch Leistungen aus einer Erwerbsminderungsversicherung erhältist. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungs- umfangs bei Berufsunfähigkeit - sofern eingeschlos- sen - finden Sie in den Bedingungen für die Berufsun- fähigkeits-Zusatzversicherung.
6.2.3 Die Erhöhung der versicherten Leistungen ist - im Rahmen der von Swiss Life festgelegten Tarif- grenzen - insgesamt begrenzt auf 100 % der zu Ver- tragsbeginn versicherten Leistungen. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungsumfangs bei Erwerbs- minderung - Die bis zu die- sem Zeitpunkt durchgeführten Dynamik-Erhöhungen werden angerechnet. Die Erhöhung der garantierten Kapitalauszahlung der Hauptversicherung muss min- destens 5.000 Euro (zum ersten Abruftermin, sofern eingeschlossen - finden Sie in eine Abrufphase vereinbart ist) betragen.
6.2.4 Für die Anpassung gelten die dem Vertrag zugrunde liegenden Tarife, Rechnungsgrundlagen und Versicherungsbedingungen. Für den Bedingungen anzupas- senden Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen gelten auch für die Erwerbsminderungs- Zusatzversicherungaus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile.
6.2.5 Die Summe der laufenden Prämien nach An- passung darf die steuerliche Höchstfördergrenze pro Kalenderjahr nicht übersteigen.
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Welche Nachversicherungsgarantie gibt es?. 6.2.1 Sofern vereinbart, können Sie Ihre Versicherung auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Bedarfssituationen im Rahmen der folgenden Gestal- tungsmöglichkeiten anpassen.
6.2.2 Sie haben das Recht, den Versicherungsum- fang der prämienpflichtigen Hauptversicherung und bestehende prämienpflichtige Zusatzversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen, bestehender prämienpflichtiger Zusatzversicherungen ohne erneute medizinische Risikoprüfung zu erhöhen, bei • Heirat der versicherten Person, • Geburt eines Kindes der versicherten Person, • Adoption eines Kindes durch die versicherte Per- sonPerson, • Scheidung der versicherten Person, • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jähr- lichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxx durch Wechsel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer berufli- chen Qualifikation wie Berufsabschluss, StudiumStudi- um, Meisterbrief, Promotion), • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversor- gung der versicherten Person aus der gesetzli- chen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfi- nanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder ei- nem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Xxxxxx- zugehörigkeit Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist, • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- reich Bereich oder zum Erwerb von selbst genutztem Im- mobilieneigentum Immobilieneigentum durch die versicherte Person Per- son in Höhe von mindestens 50.000 Euro, sofern dieses Recht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht wird und im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die verblei- bende Vertragsdauer noch mindestens 20 Jahre be- trägt und die versicherte Person weder berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist noch Leistungen aus einer Erwerbsminderungsversicherung erhält. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungs- umfangs bei Berufsunfähigkeit - sofern eingeschlos- sen - finden Sie in den Bedingungen für die Berufsun- fähigkeits-Zusatzversicherung.
6.2.3 Die Erhöhung der versicherten Leistungen ist - im Rahmen der von Swiss Life festgelegten Tarif- grenzen - insgesamt begrenzt auf 100 % der zu Ver- tragsbeginn versicherten Leistungen. Anpassungsoptionen hinsichtlich Die bis zu die- sem Zeitpunkt durchgeführten Dynamik-Erhöhungen werden angerechnet. Die Erhöhung des Versicherungsumfangs bei Erwerbs- minderung - sofern eingeschlossen - finden Sie in Todesfall- Schutzes der Hauptversicherung muss mindestens 5.000 Euro betragen.
6.2.4 Für die Anpassung gelten die dem Vertrag zugrunde liegenden Tarife, Rechnungsgrundlagen und Versicherungsbedingungen. Für den Bedingungen anzupas- senden Vertrag vereinbarte Risikozuschläge oder besondere Vereinbarungen gelten auch für die Erwerbsminderungs- Zusatzversicherungaus der Erhöhung resultierenden Vertragsteile.
6.2.5 Ist eine Dynamik vereinbart, wird sie auf die Form B (Erhöhung der Gesamtprämie um einen fes- ten Prozentsatz) umgestellt und der jährliche Steige- rungssatz auf 5 % herabgesetzt. Dies geschieht ab dem ersten auf den Anpassungszeitpunkt folgenden Erhöhungszeitpunkt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Welche Nachversicherungsgarantie gibt es?. 6.2.1 7.2.1 Sofern vereinbart, können Sie Ihre Versicherung auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Bedarfssituationen im Rahmen der folgenden Gestal- tungsmöglichkeiten anpassen.
6.2.2 7.2.2 Sie haben das Recht, den Versicherungsum- fang der bestehenden prämienpflichtigen Berufsunfä- higkeits-Zusatzversicherung und ggf. der prämien- pflichtigen Hauptversicherung unabhängig voneinan- der und bestehende prämienpflichtige Zusatzversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen, ohne erneute medizinische Risikoprüfung zu erhöhen, bei • Heirat der versicherten Person, • Geburt eines Kindes der versicherten Person, • Adoption eines Kindes durch die versicherte Per- son, • Scheidung der versicherten Person, • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jähr- lichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxx durch Wechsel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer berufli- chen Qualifikation wie BerufsabschlussAbschluss der Berufsaus- bildung, Meisterbrief, Studium, Meisterbrief, Promotion), • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversor- gung der versicherten Person aus der gesetzli- chen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfi- nanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder ei- nem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Xxxxxx- zugehörigkeit pflichtversichert ist, • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- reich oder zum Erwerb von selbst genutztem Im- mobilieneigentum durch die versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000 Euro, sofern dieses Recht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht wird und im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die verblei- bende Vertragsdauer noch mindestens 20 Jahre be- trägt und die versicherte Person weder berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist noch Leistungen aus einer Erwerbsminderungsversicherung erhält. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungs- umfangs bei Berufsunfähigkeit - sofern eingeschlos- sen - finden Sie in Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der versi- cherten Person bereitzustellen. Die wirtschaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem zum Anpas- sungszeitpunkt ausgeübten Beruf und den Bedingungen für die Berufsun- fähigkeits-Zusatzversicherungdann gel- tenden Richtlinien. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungsumfangs bei Erwerbs- minderung - sofern eingeschlossen - finden Sie in den Bedingungen für die Erwerbsminderungs- ZusatzversicherungDiese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
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Welche Nachversicherungsgarantie gibt es?. 6.2.1 Sofern vereinbart, können Sie Ihre Versicherung Versiche- rung auch während der Vertragslaufzeit an veränderte verän- derte Bedarfssituationen im Rahmen der folgenden Gestal- tungsmöglichkeiten anpassen.Gestaltungsmöglichkeiten anpassen.
6.2.2 Sie haben das Recht, den Versicherungsum- fang der prämienpflichtigen Hauptversicherung und bestehende prämienpflichtige prä- mienpflichtige Zusatzversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und den in der Hauptversicherung versicherten Todesfallschutz (nur Tarifvariante T) unabhängig voneinander und ohne erneute medizinische Risikoprüfung zu erhöhenerhö- hen, bei bei • Heirat der versicherten Person, • Geburt eines Kindes der versicherten Person, • Adoption eines Kindes durch die versicherte Per- sonPerson, • Scheidung der versicherten Person, • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jähr- lichen jährlichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxx B. Gehaltserhöhung durch Wechsel Wech- sel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer berufli- chen Qualifikation beruflichen Qualifikation, wie BerufsabschlussAbschluss der Be- rufsausbildung, Meisterbrief, Studium, Meisterbrief, PromotionPromoti- on), • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversor- gung Invaliditätsver- sorgung der versicherten Person aus der gesetzli- chen ge- setzlichen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfi- nanzierten arbeitge- berfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder ei- nem o- der einem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Xxxxxx- zugehörigkeit Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist, • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- reich Bereich oder zum Erwerb von selbst genutztem Im- mobilieneigentum Immobilieneigentum durch die versicherte Person Per- son in Höhe von mindestens 50.000 Euro, sofern dieses Recht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht wird und im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die verblei- bende Vertragsdauer Aufschubdauer noch mindestens 20 Jahre be- trägt beträgt und die versicherte Person weder berufsunfähig berufsun- fähig im Sinne unserer Bedingungen ist noch Leistungen Leis- tungen aus einer Erwerbsminderungsversicherung erhält. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungs- umfangs Versiche- rungsumfangs bei Berufsunfähigkeit - sofern einge- schlossen - finden Sie in den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Anpas- sungsoptionen hinsichtlich des Versicherungsum- fangs bei Erwerbsminderung - sofern eingeschlos- sen - finden Sie in den Bedingungen für die Berufsun- fähigkeitsEr- werbsminderungs-Zusatzversicherung. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungsumfangs bei Erwerbs- minderung - sofern eingeschlossen - finden Sie in den Bedingungen für die Erwerbsminderungs- Zusatzversicherung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
Welche Nachversicherungsgarantie gibt es?. 6.2.1 Sofern vereinbart, können Sie Ihre Versicherung auch während der Vertragslaufzeit an veränderte Bedarfssituationen im Rahmen der folgenden Gestal- tungsmöglichkeiten anpassen.
6.2.2 Sie haben das Recht, den Versicherungsum- fang der prämienpflichtigen Hauptversicherung und bestehende prämienpflichtige Zusatzversicherungen, insbesondere Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherungen, bestehender prämienpflichtiger Zusatzversicherungen ohne erneute medizinische Risikoprüfung im Rahmen der tariflichen und gesetzlichen Grenzen zu erhöhen, bei • Heirat der versicherten Person, • Geburt eines Kindes der versicherten Person, • Adoption eines Kindes durch die versicherte Per- son, • Scheidung der versicherten Person, • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jähr- lichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z. X. Xxxxxxxxxxxxxxx durch Wechsel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer berufli- chen Qualifikation wie Berufsabschluss, Studium, Meisterbrief, Promotion), • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversor- gung der versicherten Person aus der gesetzli- chen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfi- nanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder ei- nem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Xxxxxx- zugehörigkeit pflichtversichert ist, • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- reich oder zum Erwerb von selbst genutztem Im- mobilieneigentum durch die versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000 Euro, sofern dieses Recht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht wird und im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die verblei- bende Vertragsdauer noch mindestens 20 Jahre be- trägt und die versicherte Person weder berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist noch Leistungen aus einer Erwerbsminderungsversicherung erhält. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungs- umfangs bei Berufsunfähigkeit - sofern eingeschlos- sen - finden Sie in den Bedingungen für die Berufsun- fähigkeits-Zusatzversicherung. Anpassungsoptionen hinsichtlich des Versicherungsumfangs bei Erwerbs- minderung - sofern eingeschlossen - finden Sie in den Bedingungen für die Erwerbsminderungs- Zusatzversicherung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Aufgeschobene Rentenversicherung