Common use of Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung und wel­ ches Gericht ist ggf. zuständig? Clause in Contracts

Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung und wel­ ches Gericht ist ggf. zuständig?. Für unser Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Koblenz. Sie können aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren festen Wohnsitz haben oder, in Erman­ gelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder ge­ wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gericht­ liche Zuständigkeit nach unserem Sitz.

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Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung und wel­ ches Gericht ist ggf. zuständig?. Für unser das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Koblenz. Gemäß § 215 VVG können Sie können aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Zuständigkeitsbereich Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren festen ihren Wohnsitz haben oder, oder in Erman­ gelung Ermangelung eines solchen, solchen Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder ge­ wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gericht­ liche Zuständigkeit nach unserem Sitz.

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Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung und wel­ ches Gericht ist ggf. zuständig?. Für unser Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Koblenz. Sie können aber auch an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren festen Wohnsitz haben oder, in Erman­ gelung eines solchen, Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder ge­ wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, bestimmt sich abweichend von vorgenannter Regelung die gericht­ liche Zuständigkeit nach unserem Sitz.

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