WELCHES SIND DIE WESENTLICHEN FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN? Musterklauseln

WELCHES SIND DIE WESENTLICHEN FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN?. Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen: Die folgenden Kennzahlen wurden dem geprüften und internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards „IFRS“) aufgestellten Konzernabschluss der DZ BANK für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr entnommen. nach den Gewinn- und Verlustrechnung in Mio. EUR Nettozinserträge (entspricht dem Posten „Zinsüberschuss”, wie in der IFRS Gewinn- und Verlustrechnung für den DZ BANK Konzern („IFRS GuV”) ausgewiesen.)
WELCHES SIND DIE WESENTLICHEN FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN?. (a) Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen: Die folgenden Kennzahlen wurden dem geprüften und nach den internationalen Rechnungslegungsstandards ( International Financial Reporting Standards „IFRS“) aufgestellten Konzernabschluss der DZ BANK für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr entnommen. Gewinn- und Verlustrechnung in Mio. EUR Nettozinserträge (entspricht dem Posten „Zinsüberschuss”, wie in der IFRS Gewinn - und Verlustrechnung für den DZ BANK Konzern („IFRS GuV”) ausgewiesen.) 1.1. 31.12.2019 2.738 Nettoertrag aus Gebühren und Provisionen (entspricht dem Posten „Provisionsüberschuss“, wie in der IFRS GuV ausgewiesen.) 2.121 1.975 Nettowertminderung finanzieller Vermögenswerte (entspricht dem Posten „Risikovorsorge“, wie in der IFRS GuV ausgewiesen.) -678 -329 Nettohandelsergebnis (entspricht dem Posten „Handelsergebnis“, wie in der IFRS GuV ausgewiesen.) 552 472 Operativer Gewinn (entspricht dem Posten „Konzernergebnis vor Steuern”, wie in der IFRS GuV ausgewiesen.) 1.455 2.6581 Nettogewinn (entspricht dem dem „Konzernergebnis“ untergeordneten Posten „davon entfallen auf Anteilseigner der DZ BANK“, wie in der IFRS GuV ausgewiesen.) 872 1.7001 Bilanz in Mio. EUR Vermögenswerte insgesamt (entspricht dem Posten „Summe der Aktiva“, wie in der IFRS Bilanz für den DZ BANK Konzern („IFRS Bilanz“) ausgewiesen.) 31.12.2020 594.573 31.12.2019 559.472 vorrangige Verbindlichkeiten (entspricht den Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ und „Verbriefte Verbindlichkeiten“, wie in der IFRS Bilanz ausgewiesen.) 382.277 357.760 nachrangige Verbindlichkeiten (entspricht dem Posten „Nachrangkapital“, wie in der IFRS Bilanz ausgewiesen.) 3.090 2.187 Darlehen und Forderungen gegenüber Kunden (netto) (entspricht dem Posten „Forderungen an Kunden“, wie in der IFRS Bilanz ausgewiesen.) 190.294 186.224 Einlagen von Xxxxxx (entspricht dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“, wie in der IFRS Bilanz ausgewiesen.) 133.925 131.516 Eigenkapital insgesamt (entspricht dem Posten „Eigenkapital“, wie in der IFRS Bilanz ausgewiesen.) 29.159 27.796 notleidende Kredite (basierend auf Nettobuchwert)/Kredite und Forderungen (in %); (Diese Finanzinformation entspricht der NPL-Quote des Sektor Bank der DZ BANK Gruppe, das heißt dem Anteil des notleidenden Kreditvolumens am gesamten Kreditvolumen, wie im Konzernlagebericht ausgewiesen.) 1,0 1,1 harte Kernkapitalquote (in %) 15,2 14,4 Gesamtkapitalquote (in ...

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  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Bei Entgelten und deren Änderung für Überweisungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

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