Gebühren und Provisionen Musterklauseln

Gebühren und Provisionen. 1. Leistungen von Xxxxxx für den Kunden für das Produkt WeltSparen Einlagenprodukte sind grundsätzlich kostenfrei. Nähere Informationen können dem Abschnitt „Preis- und Leistungsverzeichnis“ in den Geschäftsbedingungen der Raisin Bank über das Produkt WeltSparen entnommen werden.
Gebühren und Provisionen. (a) Leistungen von Raisin für den Kunden für das Produkt WeltSparen Einlagenprodukte sind grundsätzlich kostenfrei. Nähere Informationen können dem Abschnitt „Preis- und Leistungsverzeichnis“ in den Geschäftsbedingungen der Raisin Bank über das Produkt WeltSparen entnommen werden.
Gebühren und Provisionen. (1) Die Leistungen im Rahmen des Produkts IKB Zinsportal sind für den Kunden kostenfrei. Die Bank ist jedoch berechtigt, für Zusatz- leistungen Gebühren nach dem jeweils aktuellen Preis- und Leis- tungsverzeichnis der Bank zu erheben, welches unter xxx.xxx.xx eingesehen werden kann.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.