Wertpapierdepotvertrag Wesentliche Leistungsmerkmale Verwahrung Musterklauseln

Wertpapierdepotvertrag Wesentliche Leistungsmerkmale Verwahrung. Die ebase verwahrt im Rahmen des Wertpapierdepotvertrags unmittel- bar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (nachfol- gend zusammenfassend „Wertpapiere“ genannt). Die ebase bietet keine klassische Streifbandverwahrung an. Ferner erbringt die ebase die in der jeweils aktuell gültigen Fassung der Sonderbedingungen für Wertpapier- geschäfte für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ ge- nannt) beschriebenen Dienstleistungen. Das für die Erbringung der Dienstleistung zu zahlende Entgelt wird von der ebase berechnet und dem bestehenden Konto flex belastet. Der Kunde kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wert- papiere, Aktien, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere über die ebase erwerben oder veräußern. Derzeit können keine Invest- mentanteilscheine (nachfolgend „Fonds“ genannt) und effektive Stücke im ebase Wertpapierdepot (nachfolgend „Wertpapierdepot“ genannt) verwahrt werden. Des Weiteren ist das Einrichten eines Sparplans für Aktien und Zertifikate derzeit nicht möglich. Der Kunde erteilt der ebase einzelfallbezogen den Auftrag, im eigenen Namen für Rechnung des Kunden an einer Börse Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, und die ebase wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden – ggf. unter Einbeziehung eines Zwischenkommissionärs – ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. Festpreisgeschäfte, Geschäfte durch Zeichnung und außerbörsliche Wertpapiergeschäfte werden derzeit bei der ebase nicht angeboten. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die ebase werden in der jeweils aktuell gültigen Fassung der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, der Bedingungen für das ebase Wertpapier- depot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Finan- cial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das ebase Wertpa- pierdepot mit Konto flex“ genannt), der Bedingungen für das Online- Banking für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Online-Banking für Wertpapierdepots und Konten“ genannt), der Bedingungen für das Telefon-Banking für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Te- lefon-Banking“ genannt) sowie dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale und/od...

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  • Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Verrechnungskonto in Fremdwährung in laufender Rechnung ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Verrech- nungskonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Verrechnungskontos ab, soweit das Verrech- nungskonto ausreichend Guthaben aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Vertrag umfasst • Kontoführung • Überweisungen auf das Verrechnungskonto und Drittkonten in der Währung oder auch nach Umrechnung Das Fremdwährungskonto kann für Wertpapieraufträge in gleicher Währung als Abwicklungskonto angegeben werden.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie in den Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.