Common use of Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens Clause in Contracts

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die keine Verbraucher6 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss ∙ der Zahlungsempfänger und sein Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, ∙ der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und ∙ der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister keine Erstattung des sei- nem Konto belasteten Lastschriftbetrags verlangen.

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Samples: Lastschriftbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lastschriftbedingungen

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher6 Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger und sein dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, der Zahler Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und der Zahler seinem Zahlungsdienstleister Kunde die Bank über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigenunterrichten. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften Lastschriften vorlegt. Der Zahler Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister der Bank keine Erstattung des sei- nem seinem Konto belasteten Lastschriftbetrags verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wichtige Informationen Zu Zahlungskonten

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die keine Verbraucher6 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss · der Zahlungsempfänger und sein Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, · der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und · der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister keine Erstattung des sei- nem Konto belasteten Lastschriftbetrags verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die keine Verbraucher6 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss · der Zahlungsempfänger und sein Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, · der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und · der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister keine Erstattung des sei- nem Konto belasteten Lastschriftbetrags verlangen.

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Samples: Sonderbedingungen Für Den Lastschrifteinzug, Lastschriftvereinbarung

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die keine Verbraucher6 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger und sein Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister keine Erstattung des sei- nem Konto belasteten Lastschriftbetrags verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher6 Verbraucher4 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirkenbewir- ken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. genannten Staaten Staa¬ten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss ∙ muss: » der Zahlungsempfänger und sein dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Last- schriftverfahren nutzen, » der Zahler Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-FirmenlastschriftFirmen- lastschrift-Mandat erteilen und » der Zahler seinem Zahlungsdienstleister Kunde die Bank über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigenunter- richten. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften Lastschriften vorlegt. Der Zahler Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister der Bank keine Erstattung des sei- nem seinem Konto belasteten Lastschriftbetrags Lastschriftbetrages verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die keine Verbraucher6 Verbraucher5 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss · der Zahlungsempfänger und sein Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, · der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und · der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister keine Erstattung des sei- nem Konto belasteten Lastschriftbetrags Lastschriftbetrages verlangen.

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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher6 Verbraucher5 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirkenbewir- ken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss » der Zahlungsempfänger und sein dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Last- schriftverfahren nutzen, » der Zahler Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-FirmenlastschriftFirmen- lastschrift-Mandat erteilen und » der Zahler seinem Zahlungsdienstleister Kunde die Bank über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigenunter- richten. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften Lastschriften vorlegt. Der Zahler Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister der Bank keine Erstattung des sei- nem seinem Konto belasteten Lastschriftbetrags Lastschriftbetrages verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern Kunden genutzt werdenwer- den, die keine Verbraucher6 Verbraucher sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister der Kunde über die Bank Spar- kasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets Ge- biets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Pay- ments Area, SEPA) bewirken. Zu Zur SEPA gehören die in der Anlage C. genannten genann- ten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger und sein dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-SEPA- Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, der Zahler Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und der Zahler seinem Zahlungsdienstleister Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Firmenlastschrift- Mandats bestätigenbestätigen (siehe Nummer 2.2.2). Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften vorlegtLastschriften vor- legt. Der Zahler Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-SEPA- Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister der Sparkasse keine Erstattung des sei- nem seinem Konto belasteten Lastschriftbetrags Lastschriftbetrages verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebook” des European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die keine Verbraucher6 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area”, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss ∙ der Zahlungsempfänger und sein Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, ∙ der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und ∙ der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats bestätigen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister keine Erstattung des sei- nem Konto belasteten Lastschriftbetrags verlangen.

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Samples: Lastschriftbedingungen

Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem „SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme Rulebookdes European Payments Council (EPC). Das SEPA-Firmen-Firmen- Lastschriftverfahren kann nur von Zahlern genutzt werden, die keine Verbraucher6 Verbraucher5 sind. Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann ein Zahler über seinen Zahlungsdienstleister über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Euro- Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage C. C genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger und sein Zahlungsdienstleister das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, der Zahler vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-FirmenlastschriftFirmen-Lastschrift- Mandat erteilen und der Zahler seinem Zahlungsdienstleister die Erteilung des SEPA-FirmenlastschriftFirmen-Mandats Lastschriftmandats bestätigen. Der Kunde als Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über die Bank dem Zahlungsdienstleister des Zahlers die Last- schriften Lastschriften vorlegt. Der Zahler kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Firmen-Lastschrift von seinem Zahlungsdienstleister keine Erstattung des sei- nem seinem Konto belasteten Lastschriftbetrags verlangen.

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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung