Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss. Vorbehaltlich der Angaben in diesen Endgültigen Bedingungen und dem Basisprospekt sind seit dem Stichtag bzw. Abschluss des letzten Geschäftsjahres oder des Zwischenabschlusses der Emittentin bzw. gegebenenfalls der Garantin keine wesentlichen Änderungen in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin bzw. Garantin eingetreten.
Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss. 1. Bei einem Basisprospekt muss diese Erklärung sowohl im Basisprospekt als auch in den endgültigen Bedingungen enthalten sein.
2. Wesentliche Änderungen, die seit dem Abschluss des letzten Geschäfts- jahres oder dem Stichtag des Zwischenabschlusses in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eingetreten sind.
Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss. Vernehmlassung Bei einem Basisprospekt muss diese Erklärung sowohl im Basisprospekt als auch in den endgültigen Bedingungen enthalten sein.
1. Wesentliche Änderungen, die seit dem Abschluss des letzten Geschäfts- jahres oder dem Stichtag des Zwischenabschlusses in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eingetreten sind.
2. Falls beim Emittenten keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind, ist eine Negativerklärung in den Prospekt aufzunehmen.
Wesentliche Veränderungen seit dem letzten Jahresabschluss. Vorbehaltlich der Angaben in diesem Termsheet und dem Emissionsprogramm sind seit dem Stichtag bzw. Abschluss des letzten Geschäftsjahres oder des Zwischenabschlusses der Emittentin bzw. der Garantin keine wesentlichen Änderungen in der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin / Garantin eingetreten.