Basiswerte Musterklauseln

Basiswerte. Basiswerte können Aktien, Aktienindizes, Index-Futures, Rohstoff-Futures, Edelmetalle, Währungen, Zins-Futures, Volatilitätsindex-Futures sowie sonstige Werte sein, die auf Börsen, multilateralen Handelsplattformen oder von systematischen Internalisierern („Referenzmärkte“) unter Veröffentlichung von Kursen gehandelt werden („Basiswerte“). Die möglichen Basiswerte sind den Instrumentendetails in der Handelsplattform zu entnehmen. Bestimmte Basiswerte (z.B. Futures) haben ein festes Ablaufdatum. Eine Pflicht zur Benachrichtigung des Kunden über den bevorstehenden Ablauf besteht nicht. Das Ablaufdatum des CFDs und des Basiswertes können voneinander abweichen. Grundsätzlich endet der Handel in einem CFD einen Tag vor dem Ablaufdatum des CFDs („Letzter Handelstag“). Ausnahmen sind der Instrumentenübersicht zu entnehmen. Sofern der Kunde bis zu dem Ende des letzten Handelstags des CFDs die betreffende CFD-Position nicht selbstständig schließt, wird diese zum Geschäftsschluss des Ablaufdatums gemäß Ziffer 18 zwangsgeschlossen. Ein automatischer Roll-over, d.h. die Schließung und Neueröffnung von Positionen, erfolgt nicht. Die genauen Spezifikationen eines CFDs ergeben sich aus den Instrumentendetails sowie dem Abschnitt F (“Kontraktspezifikationen“). Veränderungen in CFDs durch Kapitalmaßnahmen der Basiswerte können entweder durch eine nach billigem Ermessen (§315 BGB) bestimmte Ausgleich- zahlung ökonomisch nachgebildet werden oder die CFD-Position kann im Vorfeld der Maßnahme geschlossen werden. Eine Schließung kann ausdrücklich auch dann erfolgen, wenn die Maßnahme keine unmittelbaren ökonomischen Auswirkungen erwarten lässt.
Basiswerte. Sowohl die etwaige derivative Verzinsung wie auch die Rückzahlung kann an nachfolgende Basiswerte geknüpft werden: ● Aktie Dem Basiswert Aktie unterfallen börsengehandelte Aktien bzw. Anteile an Unternehmen jeglicher Art.
Basiswerte. Basiswert der Wertpapiere ist • bei Garant Wertpapieren, bei Fondsanleihen und bei Sprint Wertpapieren jeweils ein bestimm- ter Anteil oder eine Aktie an einem Investmentvermögen ("Fondsanteil"); • bei Garant Basket Wertpapieren und bei Garant Rainbow Wertpapieren jeweils ein Korb, der aus verschiedenen Korbbestandteilen besteht, bei denen es sich um bestimmte Fondsanteile handelt; • bei Fondsindex Wertpapieren ein Fondsindex, bei dem es sich um den im Abschnitt "Be- schreibung des HVB Vermögensdepot Wachstum Flex Index II" oder einen anderen, nicht von der Emittentin oder einer derselben Gruppe angehörenden juristischen Person zusammenge- stellten Index mit Bezug zu einem oder mehreren Anteilen oder Aktien an einem Investment- vermögen handeln kann, wobei in diesem Fall sämtliche Regeln des Indexes und Informatio- nen zu seiner Wertenentwicklung kostenlos auf der Webseite des Emittenten oder des In- dexanbieters abrufbar sein werden und die Regelungen des Indexes (einschließlich Indexme- thode für die Auswahl und die Neuabwägung der Indexbestandteile, Beschreibung von Markt- störungen und Anpassungsregeln) auf vorher festgelegten und objektiven Kriterien basieren werden. (jeweils der "Basiswert"). Bei Wertpapieren mit der Möglichkeit einer physischen Lieferung von Ba- siswerten ist ausgeschlossen, dass sie vom Emittenten des zugrunde liegenden Basiswertes oder von einer zum Konzern dieses Emittenten gehörenden Gesellschaft begeben wurden. Der Wert des Basiswerts ist der Haupteinflussfaktor für den Wert der Wertpapiere. Bei den Invest- mentvermögen kann es sich um Investmentvermögen in der Vertragsform handeln, die von einer Ver- waltungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Anlagebedingungen verwaltet werden, oder um Investmentvermögen in der Satzungsform (Investmentgesellschaften), für die im Einzelfall eine externe Verwaltungsgesellschaft bestellt sein kann. Grundsätzlich partizipieren Wertpapierinhaber über die Laufzeit der Wertpapiere hinweg sowohl an einer positiven als auch an einer negativen Wertentwicklung des Basiswertes. Steigt der Wert des Ba- siswerts, steigt der Wert der Wertpapiere. Fällt der Wert des Basiswerts, fällt dementsprechend auch der Wert der Wertpapiere. Bei Garant Wertpapieren, Fondsindex Wertpapieren, Garant Basket Wert- papieren und Garant Rainbow Wertpapieren entspricht der Rückzahlungsbetrag jedoch mindestens dem Mindestbetrag. Der Abzug von Gebühren oder andere preisbeeinflussende Faktoren können die tatsäc...
Basiswerte. Zum Handel zugelassene Basiswerte: 1. Bei Wandelanleihen und austauschbaren Forderungsrechten, welche sich auf Beteiligungsrechte beziehen, die bereits an einem Schweizer oder ei- nem anerkannten ausländischen Handelsplatz zum Handel zugelassen sind, müssen die folgenden Angaben über diese Effekten in den Prospekt aufgenommen werden: 1. Firma und Domizil des Emittenten des Basiswerts; 2. Wertpapierkennnummern des Basiswerts (Valorennummer, ISIN, etc.) 3. Übertragbarkeit des Basiswerts und allfällige Beschränkungen der Handelbarkeit sowie Angabe der Titelart (z.B. Namenpapier); 4. Angaben darüber, wo Informationen über die vergangene Wertent- wicklung des Basiswerts eingeholt werden können Vernehmlassung
Basiswerte. Der Prospekt enthält folgende Angaben über die Basiswerte: 3.3.1 Allgemeine Angaben 1. allgemeine Bezeichnung der Basiswerte und, sofern es keine öffentliche zugängliche Beschreibung der Basiswerte gibt, kurze Beschreibung der Basiswerte; 2. sofern vorhanden, ISIN der Basiswerte; andernfalls ein anderweitiges, eindeutiges Identifikationsmerkmal; Vernehmlassung 3. Sind die Basiswerte an einer Börse gehandelt, Angabe des Börsenplatzes, ansonsten Angabe, wo die Preisermittlung der Basiswerte öffentlich zu- gänglich ist; 3.3.2 Zusätzliche Angaben bei Effekten auf Beteiligungsrechte oder Forderungs- rechte 1. falls eine Lieferung der Basiswerte vorgesehen ist und die Übertragbar- keit der Basiswerte beschränkt ist, ist ein entsprechender Hinweis aufzu- nehmen. 2. Hinweis, wo die aktuellen Geschäftsberichte der Emittenten der Basis- werte während der gesamten Laufzeit der Effekten kostenlos bezogen werden können, sofern diesen nicht auf der Internetseite des Emittenten der Basiswerte zugänglich ist oder über diese bezogen werden kann.
Basiswerte. Die Fundstellen für die Basiswerte sind im Energieliefervertrag unter der jeweiligen Erläuterung zur Preis- gleitformel benannt.

Related to Basiswerte

  • Rückkaufswert Der Rückkaufswert ist nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des Vertrags. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag des Deckungska- pitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Ab- schluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall beachten wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Wertpapiere Der Fonds darf vollständig aus Wertpapieren gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen beste- hen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds Wertpapiere in- und ausländischer Emittenten erwerben,

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.