WHG-Anlagen- und Einwirkungsrisiko. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden gemäß den "Zusatzbedingungen zur Betriebs- Haftpflichtversicherung für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko sowie Abwässeranlagen- und Einwirkungsrisiko –" für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern.
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Samples: Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung