Common use of Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen Clause in Contracts

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz zu achten. 9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/o- der Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist Wir weisen Sie auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 9.2. Der Kunde wird Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üb- licherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm Ihnen durch einen - auch unverschuldeten unver- schuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 9.3. Der Reisevermittler empfiehlt Wir empfehlen zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz Auslandskrankenver- sicherungsschutz zu achten. 9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde Reiseversiche- rungen werden Sie darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbedin- gungen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden Ihrerseits enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haftungsaus- schlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit Ob- liegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet Wir haften nicht, soweit er wir keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat haben und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbedin- gungen ein Leistungsverweige- rungsrecht gegenüber dem Kunden Leistungsverweigerungsrecht gegen- über Ihnen hat.

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Samples: Data Privacy & Security

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktritts- kostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz zu achten. 9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungReiserücktrittskos- tenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit so- weit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht Leistungsverwei- gerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließenabzu- schließen. 9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten unverschul- deten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz Aus- landskrankenversicherungsschutz zu achten. 9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbedingun- gen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haftungsaus- schlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungRei- serücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler Vermitt- ler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbe- dingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

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Samples: Reisevermittlungsbedingungen