Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz zu achten. 9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/o- der Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist Wir weisen Sie auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
9.2. Der Kunde wird Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üb- licherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm Ihnen durch einen - auch unverschuldeten unver- schuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
9.3. Der Reisevermittler empfiehlt Wir empfehlen zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz Auslandskrankenver- sicherungsschutz zu achten.
9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde Reiseversiche- rungen werden Sie darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbedin- gungen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden Ihrerseits enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haftungsaus- schlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit Ob- liegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet Wir haften nicht, soweit er wir keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat haben und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbedin- gungen ein Leistungsverweige- rungsrecht gegenüber dem Kunden Leistungsverweigerungsrecht gegen- über Ihnen hat.
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Samples: Data Privacy & Security
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise Reiserücktritts- kostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungReiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz zu achten.
9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungReiserücktrittskos- tenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit so- weit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht Leistungsverwei- gerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 9.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließenabzu- schließen.
9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung übli- cherweise üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten unverschul- deten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseab- bruchversicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
9.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskran- kenversicherungsschutz Aus- landskrankenversicherungsschutz zu achten.
9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versi- cherungsbedingungen Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbedingun- gen und/o- der oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haftungsaus- schlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversi- cherungRei- serücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler Vermitt- ler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reise- versicherer Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen Versicherungsbe- dingungen ein Leistungsverweige- rungsrecht Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
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Samples: Reisevermittlungsbedingungen