Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 10.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskos- tenversicherung bei Buchung abzuschließen. 10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskos- tenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchver- sicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausrei- chenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hin- gewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversi- cherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin- gungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
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Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 10.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskos- tenversicherung Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskos- tenversicherung Reiserücktrittskostenversiche- rung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – - auch unverschuldeten – - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen ent- stehen kann. Eine Reiseabbruchver- sicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausrei- chenden ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. Außerdem ist zu beachten, dass eventu- elle Behandlungskosten an Bord von Kreuzfahrtschiffen ungewöhnlich hoch sein kön- nen und von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern in der Regel nicht erstattet werden.
10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hin- gewiesenhingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversi- cherungen Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertrags- bedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung Stor- nierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen Ver- sicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin- gungen Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber gegen- über dem Kunden hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Vermittlung Von Schiffsreisen
Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 10.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskos- tenversicherung Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließenabzu- schließen.
10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskos- tenversicherung Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – - auch unverschuldeten – unver- schuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchver- sicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausrei- chenden Auslandskrankenversicherungsschutz ausreichenden Aus- landskrankenversicherungsschutz zu achten.
10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hin- gewiesenhingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversi- cherungen Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen Vertragsbe- dingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse Haf- tungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung Stornie- rung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und SelbstbehalteSelbstbe- halte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen Versiche- rungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin- gungen Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
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Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen. 10.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskos- tenversicherung Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
10.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskos- tenversicherung Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – - auch unverschuldeten – - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchver- sicherung Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausrei- chenden ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
10.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hin- gewiesenhingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversi- cherungen Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere ins-besondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin- gungen Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
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