Schülerinnen und Xxxxxxx Musterklauseln

Schülerinnen und Xxxxxxx. Mittels einer Hauptkomponentenanalyse können drei Motivationskomponenten ausgemacht werden, anhand derer sich Unterschiede in der Motivationsstruktur von deutschlernenden Schülerinnen und Schülern identifizieren lassen.37 Am stärksten wird die Motivation, Deutsch zu lernen, von einer Mischkomponente bestimmt. Diese umfasst eine Reihe verschiedener Einzelmotive: Integrative und instrumentelle Orientierung, Gefallen an Form und Klang der deutschen Sprache, Spaß am Erlernen der Sprache und Interesse an Deutschsprecherinnen und -sprechern. Auch die wahrgenommene internationale Bedeutung der deutschen Sprache spielt in dieser Motivationskomponente eine Rolle. Eine ausgeprägte instrumentelle Orientierung schließt damit also keineswegs eine starke integrative Orientierung aus (vgl. Riemer 2019, 372). Auch das intrinsische Interesse, das Interesse an der konkreten Fremdsprache und die Bewertung der internationalen Relevanz stellen keine isolierten Motivationsfaktoren dar. Vielmehr sind die verschiedenen Motivationsfaktoren stark miteinander verknüpft und somit nicht klar voneinander trennbar. Als davon unabhängige zweite Motivationskomponente lässt sich das allgemeine Interesse an Fremdsprachen (Spaß am Lernen und Kontakt mit Sprecherinnen und Sprechern) verbunden mit einer allgemeinen instrumentellen und integrativen Orientierung identifizieren. Schließlich spielt das Vorhandensein von Kontakt- und Anwendungsmöglichkeiten für die spezifische Sprachlernmotivation der Schülerinnen und Xxxxxxx eine eigenständige Rolle für die Stärke der Motivation. Aufbauend auf den drei identifizierten Hauptkomponenten lassen sich mit Hilfe einer Clusteranalyse die deutschlernenden Schülerinnen und Xxxxxxx vier Gruppen zuweisen (Abbildung 36). Bei 42% der Schülerinnen und Xxxxxxx (Gruppe 1) ist sowohl die Mischmotivation stark ausgeprägt als auch das Interesse an Fremdsprachen im Allgemeinen. Gleiches gilt auch für weitere 29% der Schülerinnen und Xxxxxxx (Gruppe 2). Allerdings bestehen in Gruppe 1 unterdurchschnittliche Kontakt- und Anwen- dungsmöglichkeiten, in Gruppe 2 hingegen überdurchschnittliche. Schülerinnen und Xxxxxxx der Gruppe 3 und 4 weisen eine unterdurchschnittliche Mischmotivation auf bei gleichzeitig durch- schnittlichen Kontakt- und Anwendungsmöglichkeiten. In Gruppe 3, die 18% der Schülerinnen und Xxxxxxx umfasst, ist zudem auch das Interesse an Fremdsprachen im Allgemeinen gering. In Gruppe 4 (12% der Schülerinnen und Xxxxxxx) ist es hingegen überdurchschnittlic...
Schülerinnen und Xxxxxxx. Als Schülerin bzw. Xxxxxxx der Xxxx-Xxxxx-Schule gelten für mich folgende Grundsätze: o Ich nehme pünktlich, regelmäßig und aktiv am Unterricht teil. o Ich begegne allen Mitgliedern der Schulgemeinde mit Respekt und Toleranz. o Ich achte besonders auf Höflichkeit beim täglichen Umgang miteinander. o Ich verhalte mich so, dass angstfrei miteinander gelebt, gelernt und gearbeitet werden kann. o Ich beachte die Klassen- bzw. Schulregeln. o Ich fertige alle Hausaufgaben sorgfältig und termingerecht an. o Ich bringe die erforderlichen Materialien mit in den Unterricht. o Ich nehme Leistungsanforderungen xxxxx und bemühe mich, meine Entwicklung voranzutreiben. o Ich gehe sorgfältig mit dem Schuleigentum, den Unterrichtsmaterialien sowie den Sachen der Mitschülerinnen und Mitschüler um. o Ich trage der Jahreszeit angemessene Kleidung im Schulalltag. o Ich trage Sportkleidung nur im Sportunterricht. Weiterstadt, den (Unterschrift der Schülerin/des Schülers) o Ich betrachte mich und die Lehrerinnen und Lehrer als Erziehungspartner/ -in, denen es gemeinsam um das Wohl des Kindes geht. o Ich bin dafür verantwortlich, dass mein Kind pünktlich zum Unterricht erscheint und regelmäßig daran teilnimmt. o Im Krankheitsfall meines Kindes informiere ich die Schule telefonisch vor Unterrichtsbeginn. o Ich trage dafür sorge, dass mein Kind mit vollständigem Material zur Schule erscheint. o Ich unterstütze mein Kind dabei, seine schulischen Aufgaben zuverlässig zu erledigen. o Ich schaue regelmäßig in die Elternpostmappe und das Hausaufgabenheft meines Kindes. o Ich lese Elternbriefe und gebe die ausgefüllten Abschnitte fristgerecht in der Schule ab. o Anfallende schulische Kosten (zum Beispiel Essensgeld, Obstgeld, Kopiergeld, Klassenkasse, etc.) begleiche ich. Bei einem finanziellen Engpass, spreche ich die Klassenlehrkraft an. o Ich leite mein Kind zu einem freundlichen und hilfsbereiten Umgang mit anderen Menschen an. Ich vermittle ihm, dass Konflikte gewaltfrei ausgetragen werden. o Ich besuche Elternabende und schulische Veranstaltungen (z. B. Schulfeste). o Ich beteilige mich an der Förderplanarbeit. o Ich achte auf jahreszeitlich angemessene Kleidung. Sportkleidung trägt mein Kind ausschließlich während des Sportunterrichts. o Ich sorge dafür, dass mein Kind zu den Mahlzeiten in der Schule gesunde Nahrungsmittel isst. Damit unterstütze ich das Ernährungskonzept der Xxxx-Xxxxx-Schule. Weiterstadt, den
Schülerinnen und Xxxxxxx. Lehrerinnen und Lehrer
Schülerinnen und Xxxxxxx. Der staatlichen Stammschule, an der Schülerinnen und Xxxxxxx erstmals im Hamburger Schulwesen angemeldet werden, obliegen folgende Pflichten: Vor jeder Neuaufnahme ( dazu unter Abschnitt C Ziffer 1) und bei Bestandsschülerinnen und -schülern bis zum 31.07.2021 (dazu unter Abschnitt C Ziffer 2) ✓ sind die Schülerinnen und Xxxxxxx zur Vorlage eines Impfnachweises aufzufordern, ✓ der vorgelegte Nachweis ist mit Abschnitt A Ziffer 4 abzugleichen und ✓ das Ergebnis der Prüfung ist im Zentralen Schülerregister (ZSR) zu vermerken. Alle später besuchten Schulen und die Organisationseinheiten der Behörde für Schule und Berufsbildung, die unmittelbar mit Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen arbeiten, können darauf vertrauen, dass die Stammschule bzw. die zuvor in der Freien und Hansestadt Hamburg besuchte Schule ihre Aufgabe erfüllt hat. Die Schule unterstützt die Arbeit der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer pädagogischen und organisatorischen Möglich- keiten.
Schülerinnen und Xxxxxxx. Wir wünschen uns für unsere Zeit an der Beruflichen Oberschule Weilheim ein lebendiges Miteinander des Lernens, an einem Ort, an dem wir mit den unterschiedlichsten Menschen zusammenkommen und unsere Fähigkeiten entwickeln können. Jede Schülerin und jeder Xxxxxxx trägt durch ihr/sein Verhalten ein Stück dazu bei, ein positives Schulklima zu schaffen. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Schule sowohl im Unterricht als auch als Botschafter der Schule nach außen. Wir lernen für unsere Zukunft und dazu nutzen wir alle Möglichkeiten, die uns die Schule bietet. Wir Schülerinnen und Xxxxxxx nehmen regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil und tragen konstruktiv zum Unterricht bei. Den Lehrkräften geben wir auf faire, respektvolle Weise positive wie auch kritische Rückmeldungen. Die häusliche Vor- und Nachbereitung der im Unterricht bearbeiteten Inhalte ist wichtiger Bestandteil der aktiven Mitarbeit. Wir engagieren uns bei Aktivitäten, die von der Schule über den Unterricht hinaus angeboten werden, z.B. SMV-Veranstaltungen, Exkursionen, und kulturellen Angeboten. Wir gehen sorgsam mit Lehrmitteln, dem Schulhaus und seiner Einrichtung um, halten Ordnung in den Klassenzimmern und beteiligen uns am Erhalt des Schulgeländes als gemeinsamem Lebensraum. Wir alle sind uns unserer pädagogischen Verantwortung und unserer Vorbildwirkung gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern bewusst und nehmen sie wahr. Wir Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass Lernen ein Beziehungsgeschehen ist. Wir begegnen allen unseren Schülerinnen und Schülern mit Wohlwollen, anerkennen ihre Leistungen, urteilen verantwortungsbewusst, fördern Selbstständigkeit und üben wenn nötig respektvoll und konstruktiv Kritik. Wir planen und gestalten den Unterricht in fachlich und didaktisch auf unsere Bildungs- und Erziehungsziele ausgerichteter Weise. Pädagogisches Qualitätsmanagement, das die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung umfasst, sehen wir als Aufgabe Aller. Wir sind offen für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und pflegen den Kontakt zum Elternhaus. Wir unterstützen und begleiten außerunterrichtliche Schulveranstaltungen und Projekte, z.B. Theateraufführungen, Vorträge und Vorführungen, die für die gesamte Schule von einzelnen Kollegen und Fachschaften, der SMV oder dem Elternbeirat angeboten werden.
Schülerinnen und Xxxxxxx. Du trägst dazu bei, dass an unserer Schule eine angenehme Atmosphäre herrscht. Du begegnest anderen mit Respekt und Rücksichtnahme und bemühst dich, Konflikte friedlich zu beenden. Du bist bereit, dich einzubringen, Aufgaben zu übernehmen und diese gewissenhaft zu erledigen.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.