Schülerinnen und Xxxxxxx Musterklauseln

Schülerinnen und Xxxxxxx. Du trägst dazu bei, dass an unserer Schule eine angenehme Atmosphäre herrscht. Du begegnest anderen mit Respekt und Rücksichtnahme und bemühst dich, Konflikte friedlich zu beenden. Du bist bereit, dich einzubringen, Aufgaben zu übernehmen und diese gewissenhaft zu erledigen.
Schülerinnen und Xxxxxxx. Als Schülerin bzw. Xxxxxxx der Xxxx-Xxxxx-Schule gelten für mich folgende Grundsätze:
Schülerinnen und Xxxxxxx. Wir wünschen uns für unsere Zeit an der Beruflichen Oberschule Weilheim ein lebendiges Miteinander des Lernens, an einem Ort, an dem wir mit den unterschiedlichsten Menschen zusammenkommen und unsere Fähigkeiten entwickeln können. Jede Schülerin und jeder Xxxxxxx trägt durch ihr/sein Verhalten ein Stück dazu bei, ein positives Schulklima zu schaffen. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Schule sowohl im Unterricht als auch als Botschafter der Schule nach außen. Wir lernen für unsere Zukunft und dazu nutzen wir alle Möglichkeiten, die uns die Schule bietet. Wir Schülerinnen und Xxxxxxx nehmen regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil und tragen konstruktiv zum Unterricht bei. Den Lehrkräften geben wir auf faire, respektvolle Weise positive wie auch kritische Rückmeldungen. Die häusliche Vor- und Nachbereitung der im Unterricht bearbeiteten Inhalte ist wichtiger Bestandteil der aktiven Mitarbeit. Wir engagieren uns bei Aktivitäten, die von der Schule über den Unterricht hinaus angeboten werden, z.B. SMV-Veranstaltungen, Exkursionen, und kulturellen Angeboten. Wir gehen sorgsam mit Lehrmitteln, dem Schulhaus und seiner Einrichtung um, halten Ordnung in den Klassenzimmern und beteiligen uns am Erhalt des Schulgeländes als gemeinsamem Lebensraum. Wir alle sind uns unserer pädagogischen Verantwortung und unserer Vorbildwirkung gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern bewusst und nehmen sie wahr. Wir Lehrerinnen und Lehrer wissen, dass Lernen ein Beziehungsgeschehen ist. Wir begegnen allen unseren Schülerinnen und Schülern mit Wohlwollen, anerkennen ihre Leistungen, urteilen verantwortungsbewusst, fördern Selbstständigkeit und üben wenn nötig respektvoll und konstruktiv Kritik. Wir planen und gestalten den Unterricht in fachlich und didaktisch auf unsere Bildungs- und Erziehungsziele ausgerichteter Weise. Pädagogisches Qualitätsmanagement, das die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung umfasst, sehen wir als Aufgabe Aller. Wir sind offen für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern und pflegen den Kontakt zum Elternhaus. Wir unterstützen und begleiten außerunterrichtliche Schulveranstaltungen und Projekte, z.B. Theateraufführungen, Vorträge und Vorführungen, die für die gesamte Schule von einzelnen Kollegen und Fachschaften, der SMV oder dem Elternbeirat angeboten werden.
Schülerinnen und Xxxxxxx. Lehrerinnen und Lehrer
Schülerinnen und Xxxxxxx. Der staatlichen Stammschule, an der Schülerinnen und Xxxxxxx erstmals im Hamburger Schulwesen angemeldet werden, obliegen folgende Pflichten: Vor jeder Neuaufnahme ( dazu unter Abschnitt C Ziffer 1) und bei Bestandsschülerinnen und -schülern bis zum 31.07.2021 (dazu unter Abschnitt C Ziffer 2) ✓ sind die Schülerinnen und Xxxxxxx zur Vorlage eines Impfnachweises aufzufordern, ✓ der vorgelegte Nachweis ist mit Abschnitt A Ziffer 4 abzugleichen und ✓ das Ergebnis der Prüfung ist im Zentralen Schülerregister (ZSR) zu vermerken. Alle später besuchten Schulen und die Organisationseinheiten der Behörde für Schule und Berufsbildung, die unmittelbar mit Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen arbeiten, können darauf vertrauen, dass die Stammschule bzw. die zuvor in der Freien und Hansestadt Hamburg besuchte Schule ihre Aufgabe erfüllt hat. Die Schule unterstützt die Arbeit der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer pädagogischen und organisatorischen Möglich- keiten.
Schülerinnen und Xxxxxxx. Mittels einer Hauptkomponentenanalyse können drei Motivationskomponenten ausgemacht werden, anhand derer sich Unterschiede in der Motivationsstruktur von deutschlernenden Schülerinnen und Schülern identifizieren lassen.37 Am stärksten wird die Motivation, Deutsch zu lernen, von einer Mischkomponente bestimmt. Diese umfasst eine Reihe verschiedener Einzelmotive: Integrative und instrumentelle Orientierung, Gefallen an Form und Klang der deutschen Sprache, Spaß am Erlernen der Sprache und Interesse an Deutschsprecherinnen und -sprechern. Auch die wahrgenommene internationale Bedeutung der deutschen Sprache spielt in dieser Motivationskomponente eine Rolle. Eine ausgeprägte instrumentelle Orientierung schließt damit also keineswegs eine starke integrative Orientierung aus (vgl. Riemer 2019, 372). Auch das intrinsische Interesse, das Interesse an der konkreten Fremdsprache und die Bewertung der internationalen Relevanz stellen keine isolierten Motivationsfaktoren dar. Vielmehr sind die verschiedenen Motivationsfaktoren stark miteinander verknüpft und somit nicht klar voneinander trennbar. Als davon unabhängige zweite Motivationskomponente lässt sich das allgemeine Interesse an Fremdsprachen (Spaß am Lernen und Kontakt mit Sprecherinnen und Sprechern) verbunden mit einer allgemeinen instrumentellen und integrativen Orientierung identifizieren. Schließlich spielt das Vorhandensein von Kontakt- und Anwendungsmöglichkeiten für die spezifische Sprachlernmotivation der Schülerinnen und Xxxxxxx eine eigenständige Rolle für die Stärke der Motivation. Aufbauend auf den drei identifizierten Hauptkomponenten lassen sich mit Hilfe einer Clusteranalyse die deutschlernenden Schülerinnen und Xxxxxxx vier Gruppen zuweisen (Abbildung 36). Bei 42% der Schülerinnen und Xxxxxxx (Gruppe 1) ist sowohl die Mischmotivation stark ausgeprägt als auch das Interesse an Fremdsprachen im Allgemeinen. Gleiches gilt auch für weitere 29% der Schülerinnen und Xxxxxxx (Gruppe 2). Allerdings bestehen in Gruppe 1 unterdurchschnittliche Kontakt- und Anwen- dungsmöglichkeiten, in Gruppe 2 hingegen überdurchschnittliche. Schülerinnen und Xxxxxxx der Gruppe 3 und 4 weisen eine unterdurchschnittliche Mischmotivation auf bei gleichzeitig durch- schnittlichen Kontakt- und Anwendungsmöglichkeiten. In Gruppe 3, die 18% der Schülerinnen und Xxxxxxx umfasst, ist zudem auch das Interesse an Fremdsprachen im Allgemeinen gering. In Gruppe 4 (12% der Schülerinnen und Xxxxxxx) ist es hingegen überdurchschnittlic...

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  • Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

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  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW b) Betriebs- und Verwaltungskosten Dem OGAW in Rechnung gestellte Kosten Grundlage Satz 1 und 2 Kosten für die Anlageverwaltung und externe Kosten für die administrative Verwaltung zulasten der Verwaltungsgesellschaft Nettovermögen 1,50% einschl. Steuern (Höchstsatz) 3 Maximale indirekte Kosten Nettovermögen 2% (Provisionen und Verwaltungsgebühren)

  • Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben 1.1. im Privat- und Berufsbereich 1.2. im Betriebsbereich

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?