Widerruf der Nutzungsrechte. Bei Überlassung der Vertragssoftware kann ein auf das Zahlungsziel begrenzter Lizenzschlüssel eingestellt werden. MEHRWERK räumt die Nutzungsrechte an der Vertragssoftware zunächst nur widerruflich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung oder Zahlung ein und kann bei Zahlungsverzug nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist die Einräumung der Nutzungsrechte in dem Umfang widerrufen, in dem keine Vergütung oder Bezahlung erfolgt ist. Bei vollständiger Zahlung wird dem Kunden ein entsprechend freigeschalteter Lizenzschlüssel überlassen.
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Samples: Contractual and Licensing Terms, Contract and License Terms, Vertrags Und Lizenzbedingungen