Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kontoinhaber durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs beim zuständigen KBS folgenden Geschäftstag wirksam. Er sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats er- fasst nicht bereits dem Konto des Kontoinhabers belastete SEPA-Firmenlastschriften. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklä- 1Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 3Mitgliedstaaten siehe Anhang. 4Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungscode). 1 rung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte mög- lichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stel- le der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmen- lastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Wi- derruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirk- sam. Der Widerruf sollte möglichst in Textform erfolgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Fir- men-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B.2.2.4 Ab- sätze 2 und 3.