Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel. 9.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Internetanschluss, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt. 9.3. Kündigt M-net den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net vom Kunden die Summe der monatlichen Entgelte für den vertraglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist. 9.4. M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des Vertragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.
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Samples: Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&fon, M Net Internet Contract, Umzug/Vertragsänderung M Net Internet
Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.18.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten geleiste- ten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel.. 10001580
9.28.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Telefonanschluss, Internetanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten ein beauftragtes optionales Endgerät (Router) gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den InternetanschlussSurf&Fon-Basistarif, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich6 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt.
9.38.3. Kündigt M-net den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net vom Kunden die Summe der monatlichen Entgelte für den vertraglich ver- traglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
9.48.4. M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des VertragsbeginnsVer- tragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.
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Samples: Telecommunications
Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.18.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten geleiste- ten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel.. 10001631
9.28.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Telefonanschluss, Internetanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten ein beauftragtes optionales Endgerät (Router) gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den InternetanschlussSurf&Fon-Basistarif, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich6 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt.
9.38.3. Kündigt M-net den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net vom Kunden die Summe der monatlichen Entgelte für den vertraglich ver- traglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
9.48.4. M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des VertragsbeginnsVer- tragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.
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Samples: Umzug/Vertragsänderung
Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.1. 8.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel.
9.2. 8.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Telefonanschluss, Internetanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten ein beauftragtes optionales Endgerät (Router) gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den InternetanschlussSurf&Fon- Basistarif, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich6 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt.
9.3. 8.3 Kündigt M-net den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net vom Kunden die Summe der monatlichen Entgelte für den vertraglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
9.4. 8.4 M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des Vertragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.
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Samples: Telecommunications
Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel.
9.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung Bereit- stellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten die gleiche Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Internetanschluss, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten geänder- ten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt.
9.3. Kündigt M-net den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net vom Kunden die Summe der monatlichen Entgelte für den vertraglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten an- sonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
9.4. M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des Vertragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen. 10001628
9.5. Kündigung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung der Telefon-Flatrate: Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, wenn sich die Summe der monatlichen Verbin- dungsminuten über einen Zeitraum von 3 Monaten regelmäßig um mehr als 20 % gegenüber den in der Leistungsbeschreibung genannten Summe der Verbindungsminuten für die Telefon-Flatrate oder International-Flat M bzw. L erhöht.
9.6. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. Kündigt der Kunde den für die Inanspruchnahme von Op- tionen (z. B. Sicherheitspaket, TVplus) notwendigen Vertrag über M-net Internet, endet der Vertrag über die Optionen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Kündigung automatisch.
9.7. M-net erteilt dem Kunden, soweit gesetzlich vorgesehen, mindestens einmal pro Jahr Informationen über den für den Kunden besten Tarif bei M-net und berücksichtigt hierbei insbesondere den Umfang der vom Endnutzer vereinbarten Dienste.
9.8. Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen wird, muss der Vertrag fristgerecht gegenüber M-net gekün- digt werden und der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Auftrag für den Anbieterwechsel mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage (montags bis freitags) vor dem Da- tum des Vertragsendes bei M-net eingehen. Der Antrag auf Rufnummernmitnahme muss M-net spä- testens 1 Monat nach Vertragsende zugegangen sein. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zu- sätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten. M-net hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der gesetzlichen Leistungspflicht gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Entgeltzahlung mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussent- gelte um 50 Prozent reduzieren; es sei denn, M-net weist nach, dass der Kunde die Verzögerung des Anbieterwechsels zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Entschädigung für den Fall, dass die Verpflichtungen zum Anbieterwechsel oder bei der Rufnummernmitnahme nicht eingehalten werden oder Kundendienst- und Installationstermine versäumt werden (§§ 58, 59 TKG) bleiben unbe- rührt.
9.9. Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit: Wenn am Anschluss des Kunden die minimale Ge- schwindigkeit des beauftragten Basistarifes dauerhaft nicht erreicht werden kann (maßgeblich ist die Geschwindigkeit am Netzabschlusspunkt), ist der Kunde neben seinen gesetzlichen Rechten berechtigt, kostenfrei in einen Tarif mit der jeweils nächstkleineren Tarifgeschwindigkeit zu wechseln oder das Ver- tragsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.
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Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.16.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel.
9.26.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigtgekün- digt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Internetanschluss, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monatwer- den. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Telefonanschluss, Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Für ein beauf- tragtes optionales Endgerät (Router) gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Internet- und Telefon-Basistarif. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt.
9.36.3. Endet das Nutzungsverhältnis oder besteht für CLEVERNET oder den Vorleistungs- bzw. Infrastrukturpartner von CLEVERNET kein Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks und/ oder Gebäudes (mehr), ist CLEVERNET berechtigt, die Verträge gegenüber dem Kunden (Internet- und Telefondienst, einschließlich Optionen und Zusatzdienste) außerordentlich zu kündigen.
6.4. Kündigt M-net CLEVERNET den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net CLEVERNET vom Kunden die Summe der monatlichen monat- lichen Entgelte für den vertraglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der entstandene Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
9.4. M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des Vertragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.
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Samples: Service Agreement
Widerruf, Vertragslaufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel. 9.16.1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen über das bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel.
9.26.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt standardmäßig 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Bereitstellung der Leistung. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigtgekün- digt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat ordentlich gekündigt werden. Für die Optionen Telefon Festnetz-Flat und Allnet-Flat sowie TVplus und TVplus-Box gelten die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Internetanschluss, bei nachträglicher Beauftragung gilt bei Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung, sofern der Kunde der Verlängerung ausdrücklich zustimmt. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monatwer- den. Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z. B. Telefonanschluss, Internetanschluss, Telefonanschluss), so sind diese für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist ohne wichtigen Grund nicht möglich. Für ein beauf- tragtes optionales Endgerät (Router) gilt die gleiche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wie für den Internet- und Telefon-Basistarif. Für Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit sowie sonstige Optionen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach dem Telekommunikationsgesetz, bleiben unberührt.
9.36.3. Endet das Nutzungsverhältnis oder besteht für wirsNET oder den Vorleistungs- bzw. Infrastrukturpartner von wirsNET kein Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks und/ oder Gebäudes (mehr), ist wirsNET berechtigt, die Verträge gegenüber dem Kunden (Internet- und Telefondienst, einschließlich Optionen und Zusatzdienste) außerordentlich zu kündigen.
6.4. Kündigt M-net wirsNET den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann M-net wirsNET vom Kunden die Summe der monatlichen monat- lichen Entgelte für den vertraglich vereinbarten Basistarif verlangen, die bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Restvertragslaufzeit) ansonsten angefallen wären. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der entstandene Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.
9.4. M-net wird dem Kunden auf der Rechnung Angaben zu dem Datum des Vertragsbeginns, dem aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und dem letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung des Vertrages zu verhindern, mitteilen.
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Samples: Service Agreement