Widerrufbarkeit. Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online- Banking ausdrücklich vor. § 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank (1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z.B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- /Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an diesem Tag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. - Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart liegt vor. - Das Online-Banking Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Transaktionslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonder- bedingungen (z.B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für den Überweisungs- verkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking- Auftrag nicht ausführen und dem Kunden eine Information über die Nichtausführung und - soweit möglich - über deren Gründe sowie Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. § 6 Information des Kunden über Online-Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. § 7 Sorgfaltspflichten des Kunden a) Technische Verbindung zum Online-Banking Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der Bank zur Verfügung gestellten gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse, Banking App) herzustellen. Im Rahmen des Online-Bankings kann der Kunde zur Erteilung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto die technische Verbindung zum Online-Banking auch über Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen. b) Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs- instrumente (1) Der Kunde hat - seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl. § 2 a)) geheim zu halten sowie - sein Authentifizierungsinstrument (§ 2 b)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit den dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerkmale gilt nicht, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3). (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert außerhalb des zugelassenen Authentifizierungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. - Das Authentifizierungsinstrument darf sich ausschließlich in der alleinigen Verfügungsgewalt des Teilnehmers befinden. Ein Zugriff auf Personalisierte Sicherheitsmerkmale durch unberechtigte Dritte (worunter keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste zu verstehen sind) über das Authentifizierungsinstrument ist durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen des Teilnehmers (z. B. Passwortschutz bei Smartphone) zu unterbinden. - Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf – auch wenn sich der Kunde eines Zahlungsauslösedienstes bzw. eines Kontoinformationsdienstes bedient - nur innerhalb von der Bank zugelassenen Authentifizierungsverfahren eingegeben werden. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht an unberechtigte Dritte (z. B. per E-Mail oder Telefon) weitergegeben werden. - Die E-Mail-Adresse und das jeweilige Personalisierte Sicherheitsmerkmal dürfen nicht zusammen und darüber hinaus nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. - Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden. - Anfragen außerhalb der von der Bank zur Verfügung gestellten originären Zugangswege (z.B. per E-Mail), in denen nach vertraulichen Daten wie der FIN, Freigabe-PIN oder Passwort gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten bzw. Kontoinformationsdiensten bleibt hiervon unberührt. - Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Banking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. - Die Softwareanwendungen der Bank sind ausschließlich direkt von der Bank oder von einem von der Bank benannten Anbieter zu beziehen.
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Widerrufbarkeit. Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online- Online-Banking ausdrücklich vor. § 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank
(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z.B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Online- Banking-Seite der Bank angegebenen oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- /Leistungsverzeichnis Preis-/Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an diesem Tag.
(2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. - Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart liegt vor. - Das Online-Banking Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Transaktionslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonder- bedingungen (z.B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für den Überweisungs- verkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking- Banking-Auftrag nicht ausführen und dem Kunden eine Information über die Nichtausführung und - soweit möglich - über deren Gründe sowie Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. § 6 Information des Kunden über Online-Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. § 7 Sorgfaltspflichten des Kunden
a) Technische Verbindung zum Online-Banking Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der Bank zur Verfügung gestellten gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse, Banking App) herzustellen. Im Rahmen des Online-Bankings kann der Kunde zur Erteilung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto die technische Verbindung zum Online-Banking auch über Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.
b) Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs- instrumente
(1) Der Kunde hat - seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl. § 2 a)) geheim zu halten sowie - sein Authentifizierungsinstrument (§ 2 b)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit den dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerkmale gilt nicht, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3).
(2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert außerhalb des zugelassenen Authentifizierungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. - Das Authentifizierungsinstrument darf sich ausschließlich in der alleinigen Verfügungsgewalt des Teilnehmers befinden. Ein Zugriff auf Personalisierte Sicherheitsmerkmale durch unberechtigte Dritte (worunter keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste zu verstehen sind) über das Authentifizierungsinstrument ist durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen des Teilnehmers (z. B. Passwortschutz bei Smartphone) zu unterbinden. - Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf – auch wenn sich der Kunde eines Zahlungsauslösedienstes bzw. eines Kontoinformationsdienstes bedient - nur innerhalb von der Bank zugelassenen Authentifizierungsverfahren eingegeben werden. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht an unberechtigte Dritte (z. B. per E-Mail oder Telefon) weitergegeben werden. - Die E-Mail-Adresse und das jeweilige Personalisierte Sicherheitsmerkmal dürfen nicht zusammen und darüber hinaus nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. - Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden. - Anfragen außerhalb der von der Bank zur Verfügung gestellten originären Zugangswege (z.B. per E-Mail), in denen nach vertraulichen Daten wie der FIN, Freigabe-PIN oder Passwort gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten bzw. Kontoinformationsdiensten bleibt hiervon unberührt. - Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Banking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. - Die Softwareanwendungen der Bank sind ausschließlich direkt von der Bank oder von einem von der Bank benannten Anbieter zu beziehen.
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Widerrufbarkeit. Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online- Online-Banking ausdrücklich vor. § 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank.
(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z.B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im Preis-/Leistungsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- /Leistungsverzeichnis und Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an diesem Tag.
(2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. - • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart liegt vor. - • Das Online-Banking Datenformat ist eingehalten. - • Das gesondert vereinbarte Transaktionslimit ist nicht überschritten. - • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonder- bedingungen Sonderbedingungen (z.B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für den Überweisungs- verkehrÜberweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den OnlineOnline- Banking-Banking- Auftrag nicht ausführen und dem Kunden eine Information über die Nichtausführung und - soweit möglich - über deren Gründe sowie Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. § 6 Information des Kunden über Online-Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. § 7 Sorgfaltspflichten des Kunden.
a) a. Technische Verbindung zum Online-Banking Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der Bank zur Verfügung gestellten gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse, Banking App) herzustellen. Im Rahmen des Online-Bankings kann der Kunde zur Erteilung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto die technische Verbindung zum Online-Banking auch über Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.
b) b. Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs- instrumente
(1) Authentifizierungselemente Der Kunde hat - • seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl. § 2 a)) geheim zu halten sowie - halte, • sein Authentifizierungsinstrument (§ 2 b)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, • seine auf dem mobilen Endgerät hinterlegten Biometrischen Merkmale (§ 2 c)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede Im Übrigen hat der Kunde zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente folgendes zu beachten:
a) Wissenselemente sind geheim zu halten: sie dürfen insbesondere • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z.B. E-Mail, Messenger-Dienst) oder mündlich weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z.B. Computer, mobiles Endgerät), • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement oder zur Prüfung des Seinselements dient.
b) Besitzelemente sind vor Entwendung und Missbrauch zu schützen: insbesondere muss • die Fidor SmartCard bzw. Fidor Debit MasterCard® vor unbefugtem Zugriff anderer Personen sicher verwahrt werden, • der Kunde sicherstellen, dass andere PersonPersonen, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit den dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen auf dem mobilen Endgerät befindlichen Anwendungen für das Online-BankingBanking nicht nutzen können, • der Kunde spätestens bei der Aufgabe seines mobilen Endgeräts sicherstellen, dass sämtliche mit der Bank zusammenhängenden befindlichen Anwendungen deaktiviert wurden • der Kunde sicherstellen, dass Nachweise des Besitzelementes (z.B. TAN) nicht außerhalb des Online-Verfahren missbräuchlich nutzenBanking (z.B. Telefon) oder in Textform (z.B. E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden • der Kunde sicherstellen, dass sämtliche Codes, PINs, Passwörter, die er zur Aktivierung des Besitzelementes erhalten hat, vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahrt sind.
c) Bei Seinselementen stellt der Kunde sicher, dass nur seine sich auf dem ihm zugehörigen mobilen Endgerät befinden. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerkmale Authentifizierungslemente gilt nicht, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3).
(2) . Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments der Authentifizierungselemente zu beachten: - • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert außerhalb des zugelassenen Authentifizierungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. - • Das Authentifizierungsinstrument darf sich ausschließlich in der alleinigen Verfügungsgewalt des Teilnehmers befinden. Ein Zugriff auf Personalisierte Sicherheitsmerkmale durch unberechtigte Dritte (worunter keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste zu verstehen sind) über das Authentifizierungsinstrument ist durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen des Teilnehmers (z. B. Passwortschutz bei Smartphone) zu unterbinden. - • Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf – auch wenn sich der Kunde eines Zahlungsauslösedienstes Zahlungsauslös-edienstes bzw. eines Kontoinformationsdienstes bedient - nur innerhalb von der Bank zugelassenen Authentifizierungsverfahren eingegeben werden. - • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht an unberechtigte Dritte (z. B. per E-E- Mail oder Telefon) weitergegeben werden. - • Die E-Mail-Adresse und das jeweilige Personalisierte Sicherheitsmerkmal dürfen nicht zusammen und darüber hinaus nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. - • Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden. - • Anfragen außerhalb der von der Bank zur Verfügung gestellten originären Zugangswege (z.B. per E-Mail), in denen nach vertraulichen Daten wie der FIN, Freigabe-PIN oder Passwort gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten bzw. Kontoinformationsdiensten Kontoinformations-diensten bleibt hiervon unberührt. - • Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Banking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Viren- Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. - • Die Softwareanwendungen der Bank sind ausschließlich direkt von der Bank oder von einem von der Bank benannten Anbieter zu beziehen.
d) Sicherheitshinweise der Bank Der Kunde muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Darüber hinaus hat der Kunde in eigener Verantwortung etwaige Sicherheitshinweise der Anbieter der eingesetzten Kundensysteme zu beachten (z. B. Sicherheitsupdates von Systemsoftware mobiler Endgeräte).
e) Kontrolle der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten Soweit die Bank dem Kunden Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag (z.B. IBAN des Zahlungsempfängers) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) zur Bestätigung anzeigt, ist der Kunde verpflichtet, vor der Autorisierung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen. Stimmen die angezeigten Daten nicht überein, ist der Vorgang abzubrechen und die Bank unverzüglich zu informieren.
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Widerrufbarkeit. Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online- Banking ausdrücklich vor. § 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank
(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z.B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Bank angegebenen oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- /Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an diesem Tag.
(2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Kunde hat den Auftrag sich mit dem Personalisierten Sicherheitsmerkmalen autorisiert. - Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart liegt vor. - Das Online-Banking Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Transaktionslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonder- bedingungen (z.B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für den Überweisungs- verkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking- Auftrag nicht ausführen und dem Kunden eine Information über die Nichtausführung und - soweit möglich - über deren Gründe sowie Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. § 6 Information des Kunden über Online-Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. § 7 Sorgfaltspflichten des Kunden
a) Technische Verbindung zum Online-Banking Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der Bank zur Verfügung gestellten gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse, Banking App) herzustellen. Im Rahmen des Online-Bankings kann der Kunde zur Erteilung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto die technische Verbindung zum Online-Banking auch über Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.
b) Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs- instrumente
(1) Der Kunde hat - seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl. § 2 a)) geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle zu übermitteln sowie - sein Authentifizierungsinstrument (§ 2 b)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit den dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerkmale gilt nicht, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3).
(2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert außerhalb des zugelassenen Authentifizierungsverfahrens Authentifizierungs- verfahrens elektronisch gespeichert werden. - Das Authentifizierungsinstrument darf sich ausschließlich in der alleinigen Verfügungsgewalt des Teilnehmers befinden. Ein Zugriff auf Personalisierte Sicherheitsmerkmale durch unberechtigte Dritte (worunter keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste zu verstehen sind) über das Authentifizierungsinstrument ist durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen des Teilnehmers (z. B. Passwortschutz bei Smartphone) zu unterbinden. - Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf – auch wenn sich der Kunde eines Zahlungsauslösedienstes bzw. eines Kontoinformationsdienstes bedient - nur innerhalb von der Bank zugelassenen Authentifizierungsverfahren App eingegeben werden. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht an unberechtigte Dritte (z. B. per E-Mail oder Telefon) weitergegeben werden. - Die E-Mail-Adresse und das jeweilige Personalisierte Sicherheitsmerkmal dürfen nicht zusammen und darüber hinaus nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. - Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden. - Anfragen außerhalb der von der Bank zur Verfügung gestellten originären Zugangswege (z.B. per E-Mail), in denen nach vertraulichen Daten wie der FIN, Freigabe-PIN oder Passwort gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten - Auf einer Login-Seite (Startseite) zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank darf keine mTAN bzw. Kontoinformationsdiensten bleibt hiervon unberührtFreigabe-PIN oder FIN eingegeben werden. - Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Banking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. - Die Softwareanwendungen der Bank sind ausschließlich direkt von der Bank oder von einem von der Bank benannten Anbieter zu beziehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Widerrufbarkeit. Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online- Online-Banking ausdrücklich vor. § 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank
(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z.B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Online- Banking-Seite der Bank angegebenen oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- /Leistungsverzeichnis Preis-/Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an diesem Tag.
(2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. - Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart liegt vor. - Das Online-Banking Datenformat ist eingehalten. - Das gesondert vereinbarte Transaktionslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonder- bedingungen (z.B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für den Überweisungs- verkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking- Banking-Auftrag nicht ausführen und dem Kunden eine Information über die Nichtausführung und - soweit möglich - über deren Gründe sowie Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. § 6 Information des Kunden über Online-Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. § 7 Sorgfaltspflichten des Kunden
a) Technische Verbindung zum Online-Banking Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der Bank zur Verfügung gestellten gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse, Banking App) herzustellen. Im Rahmen des Online-Bankings kann der Kunde zur Erteilung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto die technische Verbindung zum Online-Banking auch über Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.
b) Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs- instrumente
(1) Der Kunde hat - seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl. § 2 a)) geheim zu halten sowie - sein Authentifizierungsinstrument (§ 2 b)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit den dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerkmale gilt nicht, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3).
(2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert außerhalb des zugelassenen Authentifizierungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. - Das Authentifizierungsinstrument darf sich ausschließlich in der alleinigen Verfügungsgewalt des Teilnehmers befinden. Ein Zugriff auf Personalisierte Sicherheitsmerkmale durch unberechtigte Dritte (worunter keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste zu verstehen sind) über das Authentifizierungsinstrument ist durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen des Teilnehmers (z. B. Passwortschutz bei Smartphone) zu unterbinden. - Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf – auch wenn sich der Kunde eines Zahlungsauslösedienstes bzw. eines Kontoinformationsdienstes bedient - nur innerhalb von der Bank zugelassenen Authentifizierungsverfahren eingegeben werden. - Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht an unberechtigte Dritte (z. B. per E-Mail oder Telefon) weitergegeben werden. - Die E-Mail-Adresse und das jeweilige Personalisierte Sicherheitsmerkmal dürfen nicht zusammen und darüber hinaus nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. - Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden. - Anfragen außerhalb der von der Bank zur Verfügung gestellten originären Zugangswege (z.B. per E-Mail), in denen nach vertraulichen Daten wie der FIN, Freigabe-PIN oder Passwort gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten bzw. Kontoinformationsdiensten bleibt hiervon unberührt. - Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Banking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. - Die Softwareanwendungen der Bank sind ausschließlich direkt von der Bank oder von einem von der Bank benannten Anbieter zu beziehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Widerrufbarkeit. Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online- Online-Banking ausdrücklich vor. § 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die Bank.
(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z.B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der Bank oder im Preis-/Leistungsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Online- Banking-Seite der Bank angegebenen oder im Preis-/Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- /Leistungsverzeichnis und Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt dann erst an diesem TagdiesemTag.
(2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: - • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. - • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart liegt vor. - • Das Online-Banking Datenformat ist eingehalten. - • Das gesondert vereinbarte Transaktionslimit ist nicht überschritten. - Die weiteren • Dieweiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für denfür die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonder- bedingungen Sonderbedingungen (z.B. ausreichende Kontodeckung gemäß den gemäßden Sonderbedingungen für den Überweisungs- verkehrÜberweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Online-Banking- Banking-Auftrag nicht ausführen und dem Kunden eine Information über die Nichtausführung und - soweit möglich - über deren Gründe sowie Möglichkeiten, mit denen Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. § 6 Information des Kunden über Online-Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den unterrichtetden Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels einmalmonatlichüber diemittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. § 7 Sorgfaltspflichten des Kunden.
a) a. Technische Verbindung zum Online-Banking Der Kunde ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online-Banking nur über die von der Bank zur Verfügung gestellten gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse, Banking App) herzustellen. Im Rahmen des Online-Bankings kann der Kunde zur Erteilung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto die technische Verbindung zum Online-Banking auch über Zahlungsauslösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.
b) b. Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungs- instrumenteAuthentifizierungselemente
(1) Der Kunde hat - • seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl. § 2 a)) geheim zu halten sowie - halte, • sein Authentifizierungsinstrument (§ 2 b)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede , • seine auf dem mobilen Endgerät hinterlegten Biometrischen Merkmale (§ 2 c)) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren.
a) Wissenselemente sind geheim zu halten: sie dürfen insbesondere • nicht außerhalb des Online-Banking in Textform (z.B. E-Mail, Messenger-Dienst) oder mündlich weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z.B. Computer, mobiles Endgerät), • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement oder zur Prüfung des Seinselements dient.
b) Besitzelemente sind vor Entwendung und Missbrauch zu schützen: insbesondere muss • die Fidor SmartCard/Debit MasterCard® vor unbefugtem Zugriff anderer Personen sicher verwahrt werden, • der Kunde sicherstellen, dass andere PersonPersonen, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit den dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen auf dem mobilen Endgerät befindlichen Anwendungen für das Online-BankingBanking nicht nutzen können, • • der Kunde spätestens bei der Aufgabe seines mobilen Endgeräts sicherstellen, dass sämtliche mit der Bank zusammenhängenden befindlichen Anwendungen deaktiviert wurden • • der Kunde sicherstellen, dass Nachweise des Besitzelementes (z.B. TAN) nicht außerhalb des Online- Banking (z.B. Telefon) oder in Textform (z.B. E-Verfahren missbräuchlich nutzenMail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden • • der Kunde sicherstellen, dass sämtliche Codes, PINs, Passwörter, die er zur Aktivierung des Besitzelementes erhalten hat, vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahrt sind.
c) Bei Seinselementen stellt der Kunde sicher, dass nur seine sich auf dem ihm zugehörigen mobilen Endgerät befinden. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerkmale Authentifizierungslemente gilt nicht, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe § 1 Absatz 1 Satz 3).
(21) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments der Authentifizierungselemente zu beachten: - • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert außerhalb des zugelassenen Authentifizierungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. - • Das Authentifizierungsinstrument darf sich ausschließlich in der alleinigen Verfügungsgewalt des Teilnehmers befinden. Ein Zugriff auf Personalisierte Sicherheitsmerkmale durch unberechtigte durchunberechtigte Dritte (worunter keine Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste zu verstehen sind) über das Authentifizierungsinstrument ist durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen des Teilnehmers (z. B. Passwortschutz bei Smartphone) zu unterbinden. - • Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. - • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf – auch wenn sich der Kunde eines Zahlungsauslösedienstes bzw. eines Kontoinformationsdienstes bedient - nur innerhalb von der Bank zugelassenen Authentifizierungsverfahren eingegeben werden. - • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht an unberechtigte Dritte (z. B. per E-Mail oder Telefon) weitergegeben werden. - • Die E-Mail-Adresse und das jeweilige Personalisierte Sicherheitsmerkmal dürfen nicht zusammen und darüber hinaus nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. - • Der Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), eine damit übersandte Verknüpfung zum (vermeintlichen) Online-Banking der Bank anzuwählen und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden. - • Anfragen außerhalb der von der Bank zur Verfügung gestellten originären Zugangswege (z.B. per E-E- Mail), in denen nach vertraulichen Daten wie der FIN, Freigabe-PIN oder Passwort gefragt wird, dürfen nicht beantwortet werden. Die Nutzung von Zahlungsauslösediensten bzw. Kontoinformationsdiensten Kontoinformations- diensten bleibt hiervon unberührt. - • Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Online-Banking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) installiert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. - • Die Softwareanwendungen der Bank sind ausschließlich direkt von der Bank oder von einem von der Bank benannten Anbieter zu beziehen.
d) Sicherheitshinweise der Bank Der Kunde muss die Sicherheitshinweise auf der Internetseite der Bank zum Online-Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. Darüber hinaus hat der Kunde in eigener Verantwortung etwaige Sicherheitshinweise der Anbieter der eingesetzten Kundensysteme zu beachten (z. B. Sicherheitsupdates von Systemsoftware mobiler Endgeräte).
e) Kontrolle der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten Soweit die Bank dem Kunden Daten aus seinem Online-Banking-Auftrag (z.B. IBAN des Zahlungsempfängers) im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) zur Bestätigung anzeigt, ist der Kunde verpflichtet, vor der Autorisierung (z.B. Eingabe der TAN bzw. Freigabe-PIN) die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen. Stimmen die angezeigten Daten nicht überein, ist der Vorgang abzubrechen und die Bank unverzüglich zu informieren.
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