Widerrufsrecht bzgl. Datenerhebung und Verarbeitung Musterklauseln

Widerrufsrecht bzgl. Datenerhebung und Verarbeitung. Sie sind darüber informiert, dass die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Das führt jedoch dazu, dass eine Teilnahme an dieser Versorgung nicht (mehr) möglich ist. Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung stimmen Sie zu, dass Ihre medizinischen, personenbezogenen Behandlungsdaten, Diagnosen, Versichertennummer und Kontaktdaten von Ihrem einschreibenden Leistungserbringer (Vertragsarzt oder Krankenhaus) erhoben werden. Sie erhalten eine Kopie der Teilnahmeerklärung für Ihre Unterlagen. Zur optimalen Abstimmung der Behandlung zwischen den Vertragspartnern und Leistungserbringern benötigt die jeweilige BKK die personenbezogenen Daten der Teilnahmeerklärung, die der Leistungserbringer (Vertragsarzt oder Krankenhaus) von Ihnen als Teilnehmerin/Teilnehmer erhebt. Im Rahmen Ihrer Teilnahme an dieser Versorgung erklären Sie sich mit der medizinischen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die beteiligten Ärzte, Krankenhäuser, die KV Nordrhein und die jeweilige BKK einverstanden. Unter Beachtung der strengen Datenschutzbestimmungen wird geprüft, ob die Daten vollständig und plausibel sind. Die von Ihrem Arzt im Rahmen der Behandlung erhobenen Daten werden außerhalb dieses Vertrages nicht an Dritte weitergegeben und unterliegen der Schweigepflicht des Arztes. Die BKK behandelt Ihre Daten vertraulich. Die für die Datenspeicherung und -verarbeitung geltenden gesetzlichen Vorschriften nach den §§ 67a und b SGB X (Sozialgesetzbuch – zehntes Buch) werden eingehalten. Die Daten werden für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen ((§ 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI (Sozialgesetzbuch - viertes - fünftes, - elftes Buch)) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB V gespeichert und anschließend gelöscht, spätestens nach 10 Jahren nach Teilnahmeende. Die elektronische Datenverarbeitung entspricht den Datenschutz- und datensicherheitstechnischen Vorgaben. Die Übermittlung der Daten erfolgt nur in verschlüsselter Form. Sie haben jederzeit das Recht, die Daten über sich bei allen Beteiligten einzusehen, abzurufen, ggf. zu berichtigen, einzuschränken und zu löschen. Sie sind darüber informiert, dass Sie die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Das...
Widerrufsrecht bzgl. Datenerhebung und Verarbeitung. Ich bin darüber informiert, dass ich die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Das führt jedoch dazu, dass eine Teilnahme an dieser Versorgung nicht (mehr) möglich ist. Die Vergütung aller am Vertrag teilnehmenden Ärzte (Operateur, nachsorgender Augenarzt) ist in dieser Anlage abschließend geregelt und somit abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung von EBM- Ziffern, die im Zusammenhang mit einer IVOM stehen ist ausgeschlossen. Alle Leistungen verstehen sich als Leistungspauschale für alle mit einer IVOM erbrachten und im Zusammenhang stehenden Leistungen. 1. Ärztliches Operationshonorar: pauschal € 300 Die Pauschale in Höhe von 300,- € für das ärztliche Honorar setzt sich wie folgt zusammen • Indikationsfeststellung • Patientenaufklärung über die Möglichkeit der Einschreibung in den Wahlleistungsvertrag mit definierter Versorgungskette, Qualitätssicherung und Versorgungsforschung • Umfassende persönliche Patientenaufklärung über die Erkrankung, insbesondere über die medizinische Indikation zur Durchführung einer Behandlung, die operativen Risiken, den Behandlungsalternativen, den in Frage kommenden Arzneimitteln • Beratung und Erörterung • Situationsgerechte anästhesiologische Betreuung durch den Operateur • Durchführung der intraokularen Operation unter sterilen Bedingungen lt. Festlegung der Qualitätssicherungskommission • Sachkosten des operativen Eingriffs • Betreuung des Patienten bis zum endgültigen Verlassen des OP-Zentrums bzw. Klinik/Krankenhaus • Beobachtung im Aufwachraum • 24 Stunden Erreichbarkeit eines Operateurs aus der Einrichtung • Dokumentation laut Vertrag • Qualitätssicherung entsprechend vertraglicher Bestimmungen • Fortbildung der teilnehmenden Ärzte entsprechend vertraglicher Bestimmungen • Terminpriorität für die Diagnostik und operative Behandlung • Fachübergreifende Abstimmung bei multimorbiden Patienten • Überweisung bei Verdacht auf Koronarerkrankung und ggf. Überweisung zur Einschreibung DMP • Ggf. individuelle Chronikerbetreuung o Hinweis zu Hilfestellung für Lebenshilfen im Alltag bei drohender Erblindung o Beratung Sehhilfen/Hilfsmittel o Unterstützung bei Beantragung von Sehhilfen/Hilfsmitteln o Beratung im Umgang mit Lebenseinschränkung (eingeschränktes Sehfeld) o Umgang mit Angst der drohenden Erblindung o Terminkoordination /Terminpriorisierung, langfristige Planung und Terminmonitoring bei gegebenem Anlass o Angehörigenberatung •...
Widerrufsrecht bzgl. Datenerhebung und Verarbeitung. Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen und aus der Vereinbarung austreten kann und dass die erhobenen und gespei- cherten Daten bei meinem Ausscheiden aus der Vereinbarung gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforde- rungen nicht mehr benötigt werden. Meine Widerrufserklärung kann ich an meine nachfolgend aufgeführte Krankenkasse richten: AOK Rheinland-Pfalz/Saar- land – Die Gesundheits- kasse Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx XXXXXX Xxxxxxx 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxx DAK-Gesundheit Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx- xxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (xxx) Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx HEK – Hanseatische Er- satzkasse Vertragsmanagement Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. 00-00 00000 Xxxxxxx XXX Xxxxxxx Xxxxxxx XX0 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx Kaufmännische Kranken- kasse – KKH Vertragszentrum West Xxxxxxxxxx Xxx. 000x 00000 Xxxx KNAPPSCHAFT Vertragswesen Xx. Xxxxxxxx Xxx. 00–48 00000 Xxxxxxxxxxx SVLFG als Landwirt- schaftliche Krankenkasse Bereich Leistung Xxxxxxxxxxxxxx. 00-00 00000 Xxxxxx Techniker Krankenkasse (TK) Besondere Versorgung (Vertragsnr.: 573015) 85820 München Ein Widerruf bzgl. der Datenerhebung und -verarbeitung führt zum Ausscheiden aus dem Versorgungsprogramm Datum Unterschrift der Versicherten Unterschrift/Stempel Vertragsarzt Im Folgenden informieren wir Sie über Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der Vereinbarung zur besonderen Be- treuung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes mellitus (GDM) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kassen im Saar- land.

Related to Widerrufsrecht bzgl. Datenerhebung und Verarbeitung

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden