Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Es besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Bei dieser handelt es sich um die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx Tel.: 0000 00000-0 Fax: 0000 00000-00 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einzureichen. Sie können sich dazu an die Datenschutzbehörde wenden, die für Ihren Wohnort bzw. Ihr Bundesland zuständig ist oder an die für uns zuständige Datenschutzbehörde. Dies ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Xxxxxxxxxxxx 00x 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Tel.: 0711/615541-0 Fax: 0711/615541-15 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxx.xxx.xx
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Ihnen steht das Recht zu, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen. Aufsichtsbe- hörde für den VKU ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicher- heit. Auf die Internetseite gelangen Sie hier.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben das Recht die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über ihre Rechte aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zuständige Aufsichtsbehörde für Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxxx Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/00000-00 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx Anlage Technisch- organisatorische Maßnahmen
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonstiger Weise verletzt worden sind, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzbehörde (wahlweise der für den Arbeitsort, den Ort des mutmaßlichen Verstoßes oder den Wohnort) Beschwerde einzulegen. Die für die Stadt Lingen (Ems) zuständige Daten- schutzbehörde finden Sie unter Punkt 4.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben das Recht die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über ihre Rechte aufgrund des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DS-GVO). Diese ist der Hessische Datenschutzbeauftragte, Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (xxx.xxxxxxxxxxx.xxxxxx.xx).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit) zu wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Xxxxxxxxxxxxx. 0-0 00000 Xxxxxxxxxx