Common use of Wie bemessen wir den Umfang der Invalidität? Clause in Contracts

Wie bemessen wir den Umfang der Invalidität?. A) Wenn Sie Ihre Sinnesorgane oder Körperteile verlieren oder diese vollständig funktionsunfä- hig werden, gelten folgende Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks . 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % Anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % Große Zehe 5 % Andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30% Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Stimme 50 % Niere 20 % Milz 10 % B) Sie verlieren Ihre Sinnesorgane oder Körperteile teilweise oder diese werden teilweise funktions- unfähig? Dann gilt der entsprechende Teil des unter 2.3 A) genannten Prozentsatzes. C) Ist ein Körperteil oder Sinnesorgan nicht unter 2.3 A) aufgeführt? Dann bemisst sich der Grad der Invalidität danach, wie weit Ihre normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ins- gesamt beeinträchtigt ist. Dabei berücksichtigen wir ausschließlich medizinische Gesichtspunkte. D) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesor- gane schon vor Ihrem Unfall dauerhaft beein- trächtigt? In diesem Fall mindern wir den Inva- liditätsgrad um die Vorinvalidität. Diese bemes- sen wir nach den vorstehenden Maßstäben. E) Wenn mehrere Sinnesorgane oder Körperteile durch den Unfall dauerhaft betroffen sind, wer- den die Invaliditätsgrade bis maximal 100 % zusammengerechnet.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Reiserücktritts Versicherung

Wie bemessen wir den Umfang der Invalidität?. A) Wenn Sie Ihre Sinnesorgane oder Körperteile verlieren oder diese vollständig funktionsunfä- hig werden, gelten folgende Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks . 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % Anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % Große Zehe 5 % Andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30% Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Stimme 50 % Niere 20 % Milz 10 % B) Sie verlieren Ihre Sinnesorgane oder Körperteile teilweise oder diese werden teilweise funktions- unfähig? Dann gilt der entsprechende Teil des unter 2.3 A) genannten Prozentsatzes. C) Ist ein Körperteil oder Sinnesorgan nicht unter 2.3 A) aufgeführt? Dann bemisst sich der Grad der Invalidität danach, wie weit Ihre normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ins- gesamt beeinträchtigt ist. Dabei berücksichtigen wir ausschließlich medizinische Gesichtspunkte. D) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesor- gane schon vor Ihrem Unfall dauerhaft beein- trächtigt? In diesem Fall mindern wir den Inva- liditätsgrad um die Vorinvalidität. Diese bemes- sen wir nach den vorstehenden Maßstäben. E) Wenn mehrere Sinnesorgane oder Körperteile durch den Unfall dauerhaft betroffen sind, wer- den die Invaliditätsgrade bis maximal 100 % zusammengerechnet.

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Samples: Versicherungsvertrag

Wie bemessen wir den Umfang der Invalidität?. A) Wenn Sie Ihre Sinnesorgane oder Körperteile verlieren verlie- ren oder diese vollständig funktionsunfä- hig funktionsunfähig werden, gelten folgende Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks . 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % Anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % Große Zehe 5 % Andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 3030 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Stimme 50 % Niere 20 % Milz 10 % B) Sie verlieren Ihre Sinnesorgane oder Körperteile teilweise oder diese werden teilweise funktions- unfähigfunktionsun- fähig? Dann gilt der entsprechende Teil des unter 2.3 A) genannten Prozentsatzes. C) Ist ein Körperteil oder Sinnesorgan nicht unter 2.3 2.3 A) aufgeführt? Dann bemisst sich der Grad der Invalidität danach, wie weit Ihre normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ins- gesamt beeinträchtigt insgesamt beein- trächtigt ist. Dabei berücksichtigen wir ausschließlich ausschließ- lich medizinische Gesichtspunkte. D) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesor- gane Sinnesorgane schon vor Ihrem Unfall dauerhaft beein- trächtigtbeeinträchtigt? In diesem Fall mindern wir den Inva- liditätsgrad Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität. Diese bemes- sen bemessen wir nach den vorstehenden Maßstäben. E) Wenn mehrere Sinnesorgane oder Körperteile durch den Unfall dauerhaft betroffen sind, wer- den werden die Invaliditätsgrade bis maximal 100 % zusammengerechnetzusammen- gerechnet.

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Samples: Versicherungsvertrag