Common use of Wie entstehen Überschüsse? Clause in Contracts

Wie entstehen Überschüsse?. Überschüsse entstehen, weil wir die 🡭Rechnungsgrundlagen vorsichtig ansetzen. Überschüsse können zum Beispiel in fol- genden Fällen entstehen: – Wir erzielen aus den Kapitalanlagen mehr Erträge, als wir für die garantierten Leistungen benötigen. Von den Erträ- gen ziehen wir die Aufwendungen für die Kapitalanlage ab. – Die Risiken treten in geringerem Umfang ein, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Beispiel: Die tatsächliche Lebensdauer der 🡭 versicherten Personen ist kürzer, als wir angenommen haben. Dadurch zahlen wir weniger Renten, als angenommen. – Die tatsächlich angefallenen Kosten sind niedriger, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Die in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschüsse un- seres Unternehmens nennt man Rohüberschuss. Diesen ermit- teln wir jährlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Mit dem Jahresab- schluss legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung unserer 🡭 Versicherungsnehmer zur Verfügung steht. Wir beteiligen die 🡭 Versicherungsnehmer an diesen Überschüssen, wie es im Aufsichtsrecht vorgegeben ist. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbei- tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzufüh- rungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. Die auf die 🡭 Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir zunächst der 🡭 Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung zu, soweit wir sie nicht direkt den Verträgen gutschreiben. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung – gleicht Schwankungen bei der Überschuss-Beteiligung aus und – darf grundsätzlich nur für die Beteiligung unserer 🡭Versiche- rungsnehmer an den Überschüssen verwendet werden. Aus der Zuführung zur 🡭 Rückstellung für Beitragsrücker- stattung können Sie keine bestimmte Höhe der Überschuss- Beteiligung für Ihren Vertrag beanspruchen. Nur in Ausnahmefällen dürfen wir die 🡭 Rückstellung für Bei- tragsrückerstattung für andere Zwecke verwenden, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt. Wenn wir Überschüsse verteilen, fassen wir gleichartige Versi- cherungen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir Renten-, Pfle- ge- und Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedlichen Gruppen zu. Die Überschüsse verteilen wir auf diese Gruppen in dem Maß, wie die Gruppen zur Entstehung von Überschüs- sen beigetragen haben. Darüber hinaus bilden wir innerhalb dieser Gruppen Gewinnverbände. In einem Gewinnverband befinden sich alle Versicherungen, die in einem ähnlichen Um- fang dazu beitragen, dass Überschüsse entstehen. Es kann auch vorkommen, dass innerhalb eines Gewinnverbandes keine Überschüsse entstehen. Welchem Gewinnverband die versicherten Risiken Ihres Vertrages angehören, können Sie dem 🡭 Versicherungsschein entnehmen. Für jeden Gewinnverband legt der Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen 🡭 Aktuars die genaue Höhe der Überschuss- sätze für ein Kalenderjahr fest. Wir veröffentlichen alle Über- schusssätze im Anhang unseres Geschäftsberichts. Sie finden den Geschäftsbericht im Internet unter xxx.xxxxxx.xx. Wir verwenden die Überschüsse, um Ihren Beitrag zu senken. Wir setzen jedes Jahr neu fest, um welchen Betrag sich Ihr Beitrag vermindert. Wir drücken die Höhe der Beitragsminde- rung in Prozent des 🡭 Tarifbeitrags aus. Wenn wir 🡭 Risikozu- schläge vereinbart haben, vermindern sich diese nicht. Wie stark sich Ihr Beitrag vermindert, garantieren wir nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr weniger vermindert, als im Jahr zuvor oder sich auch gar nicht vermindert. In diesen Fällen ist Ihr Beitrag im Folgejahr höher als im Jahr zuvor. Mehr als den 🡭 Tarifbeitrag zahlen Sie aber nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr stärker vermindert, als im Jahr zuvor. Das Ausmaß, in dem sich Ihr Beitrag vermindert, hängt bei der Berufsunfähigkeits-Rente auch davon ab, welchen Beruf Sie bei Vertragsbeginn ausgeübt haben. Das erste Mal teilen wir die Überschüsse bei Vertragsbeginn zu, das letzte Mal, wenn Sie den letzten Beitrag zahlen. Wenn wir eine Berufsunfähigkeits-Rente zahlen, teilen wir Ihnen Überschüsse jährlich laufend zu. Wir teilen Ihnen die Über- schüsse jeweils zu Beginn eines 🡭 Versicherungsjahres zu. Das erste Mal teilen wir Ihnen Überschüsse zu, wenn wir mindestens für ein Jahr Leistungen gezahlt haben. Das letzte Mal teilen wir Ihnen die Überschüsse zum Beginn des letzten 🡭 Versicherungsjahres zu, in dem wir eine Leistung zahlen. Die zugeteilten Überschüsse erhöhen die Berufsunfähigkeits-Rente. Wenn wir die Berufsunfähigkeits-Rente mit Überschüssen erhöht haben, ist diese bis zum Ende der Leistung garantiert. Den näch- sten Überschuss berechnen wir auf die zuletzt gezahlte Rente. 🡭 versicherten Person erhöhen (Nachver- sicherungsgarantie)? Ob in Ihrem Vertrag die Nachversicherungsgarantie eingeschlos- sen ist, können Sie Ihrem 🡭Versicherungsschein entnehmen. In den folgenden Fällen können Sie die Leistungen erhöhen. Dabei prüfen wir das Risiko der 🡭 versicherten Person nicht. Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen (siehe 28.2 d.).

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Wie entstehen Überschüsse?. Überschüsse entstehen, weil wir die 🡭Rechnungsgrundlagen↗Rechnungsgrund- lagen vorsichtig ansetzen. Überschüsse können zum Beispiel in fol- gendenfolgenden Fällen entstehen: Wir erzielen aus den Kapitalanlagen mehr Erträge, als wir für die garantierten Leistungen benötigen. Von den Erträ- genErträgen ziehen wir die Aufwendungen für die Kapitalanlage ab. Die Risiken treten in geringerem Umfang ein, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Beispiel: Die tatsächlichetat- sächliche Lebensdauer der� versicherten Personen ist kürzer, als wir angenommen haben. Dadurch zahlen wir weniger Renten, als angenommen. – Die tatsächlich angefallenen Kosten sind niedriger, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Die in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschüsse un- sereunseres s Unternehmens nennt man Rohüberschuss. Diesen ermit- telermitteln n wir jährlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des VersicherungsaufsichtsgesetzVersicherungsaufsichts- gesetzeses. Mit dem Jahresab- schlusJahresabschluss s legen wir fest, welcher Teil des RohüberschusseRohüber-schusses s für die Überschussbeteiligung unserer 🡭 Versicherungsnehm↗Versicherungsnehmer:innen er zur Verfügung steht. Wir beteiligen die 🡭 Versicherungsneh↗Versicherungsnehmer:innen mer an diesen Überschüssen, wie es im Aufsichtsrecht vorgegevorge- geben ben ist. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbei- tragsrückerstattMindestbeitragsrückerstattung ung in der Lebensversicherung (Mindestzufüh- rungsverordMindestzuführungsverordnungnung) in der jeweils geltenden Fassung. Die auf die 🡭 Versicherungsne↗Versicherungsnehmer:innen hmer entfallenden Überschüsse führen wir zunächst der 🡭 Rückstellung für Beitragsrückerstat-Beitragsrückerstattung tung zu, soweit wir sie nicht direkt den Verträgen gutschreiben. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung – gleicht Schwankungen bei der Überschuss-Beteiligung aus und – darf grundsätzlich nur für die Beteiligung unserer 🡭Versiche- rungs↗Versicherungsnehmer:innen nehmer an den Überschüssen verwendet werden. Aus der Zuführung zur 🡭 Rückstellung für Beitragsrücker- sBeitragsrück- erstattung tattung können Sie keine bestimmte Höhe der ÜberÜber- schuss-schuss- Beteiligung für Ihren Vertrag beanspruchen. Nur in Ausnahmefällen dürfen wir die 🡭 Rückstellung für Bei- tragsrückerBeitragsrückerstattung stattung für andere Zwecke verwenden, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt. Wenn wir Überschüsse verteilen, fassen wir gleichartige Versi- cVersicherungen herungen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir Renten-, PPflege- fle- ge- und Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedlichen Gruppen zu. Die Überschüsse verteilen wir auf diese Gruppen in dem Maß, wie die Gruppen zur Entstehung von ÜberscÜberschüssen hüs- sen beigetragen haben. Darüber hinaus bilden wir innerhalb dieser Gruppen Gewinnverbände. In einem Gewinnverband befinden sich alle Versicherungen, die in einem ähnlichen Umfang Um- fang dazu beitragen, dass Überschüsse entstehen. Es kann auch vorkommen, dass innerhalb eines Gewinnverbandes keine Überschüsse entstehen. Welchem Gewinnverband die versicherten Risiken Ihres Vertrages angehören, können Sie dem 🡭 Versicherungsschein entnehmen. Für jeden Gewinnverband legt der Vorstand auf der Verantwortlichen ↗Aktuarin oder Vorschlag des Verantwortlichen 🡭 Aktuars die genaue Höhe der ÜberschÜberschusssätze uss- sätze für ein Kalenderjahr fest. Wir veröffentlichen alle Über- schusssätze im Anhang unseres Geschäftsberichts. Sie finden den GeschäÜberschuss- sätze ftsbericht im Internet unter xxxxx.xxxxxxx.xx. Bewertungsreserven können für Ihren Vertrag nur ent- stehen, wenn Teile des Vertragsvermögens im Garantie- vermögen (ł6) angelegt sind. Bewertungsreserven sind noch nicht realisierte Gewinne. Diese entstehen, wenn der Marktwert von Kapitalanlagen höher ist als deren bilanzierte Werte. Wie hoch die Bewer- tungsreserven zum Bilanztermin sind, können Sie unserem Geschäftsbericht entnehmen. • Sie erhalten eine Altersrente oder Kapitalabfindung, • Sie erhalten Leistungen aus dem Fonds-Rentenplan (9), • Sie erhalten eine Teilrente (łł.ł) oder ein Teilkapital (łł.2), • Sie kündigen Ihren Vertrag (45) oder • Sie erhalten eine Leistung, weil die ↗versicherte Person verstorben ist (ł2.ł). Die Bewertungsreserven ermitteln wir mindestens einmal jährlich neu. In welchem Umfang wir unsere ↗Versiche- rungsnehmer:innen an den Bewertungsreserven beteiligen, regeln das Versicherungsvertragsgesetz und das Aufsichtsrechtx.xxxxxx.xx. Wirordnen verwenden die Überschüsse, um Ihren BeitraBewertungsreserven den betroffenen Verträgen nach einem verursachungs- orientierten Verfahren rechnerisch zu. Die Bewertungsreserven schwanken deutlich stärker als die zugrunde liegenden Kapitalanlagen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können wir bis zum Rentenbeginn einen Sockelbetrag als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewähren. Den Sockelbetrag legen wir jährlich neu festg zu senken. berechnen ihn in Prozent der im Leistungsfall gewährten klassischen Schlussüberschüsse (38.2.2). Wenn wir Leistungen auszahlen, teilen wir Ihrem Vertrag den höheren dieser beiden Werte zu: • Den Sockelbetrag oder • die nach dem verursachungsorientierten Verfahren berechnete Beteiligung an den Bewertungsreserven. Wenn wir eine Rente zahlen, beteiligen wir Sie an den Bewertungsreserven zusammen mit der laufenden Überschussbeteiligung. Weitere Informationen zu den Bewertungsreserven finden Sie in unserem Geschäftsbericht. Wenn wir eine garantierte Rente berechnen, legen wir vorsichtige Annahmen bei den ↗ Rechnungsgrundlagen zugrunde. Für die Verpflichtungen, die sich aus den garantierten Renten ergeben, müssen wir ↗Deckungs- rückstellungen bilden. Wir müssen weitere Rückstellungen bilden, wenn • die allgemeine Lebenserwartung steigt oder • die Rendite am Kapitalmarkt nicht nur vorübergehend sinkt in einem Umfang, der zum Rentenbeginn nicht vorher- sehbar war. Wenn wir weitere Rückstellungen bilden müssen, dürfen wir noch nicht zugeteilte Überschüsse hierfür verwenden. Die Überschüsse dürfen wir solange dafür verwenden, bis die notwendige ↗Deckungsrückstellung für jeden einzel- nen Vertrag erreicht ist. Welche ↗Deckungsrückstellung notwendig ist, stellt die Aufsichtsbehörde, der Verant- wortliche ↗Aktuar oder die Verantwortliche ↗Aktuarin fest. • Rendite Plus oder • Flex Plus. Bei beiden Überschuss-Systemen führen wir einen Teil der Überschüsse dem Vertragsvermögen (ł4.ł) und einen Teil als Schlussüberschuss (38.2) zu. Bei Rendite Plus werden die Schlussüberschüsse anteilig ab dem frühesten Rentenbeginn fällig. Bei Flex Plus werden sie anteilig nach einer Wartezeit fällig, die vor dem frühesten Rentenbeginn endet. Die unterschiedliche Zuteilung der Überschüsse wirkt sich voraussichtlich wie folgt aus: • Beim Überschusssystem Rendite Plus: Sie erhalten ab dem geplanten Rentenbeginn voraussichtlich höhere Leistungen, als bei Flex Plus. • Beim Überschusssystem Flex Plus: Sie erhalten nach Ablauf der Wartezeit voraussichtlich höhere Leistungen als bei Rendite Plus, wenn Sie Leistungen aus Ihrem Vertrag vor dem geplanten Rentenbeginn erhalten. Jeweils zum Ende eines Monats teilen wir Ihrem Vertrag eine Basisverzinsung in Prozent des Garantievermögens (ł6) zu. Dabei legen wir das Garantievermögen zu Beginn des Monats zugrunde. Wir teilen die Basisverzinsung zu • das erste Mal einen Monat nach Versicherungsbeginn und • das letzte Mal zum Rentenbeginn. Jeweils zu Beginn eines Monats teilen wir Ihrem Vertrag Zinsüberschüsse in Prozent des Garantievermögens zu. Dabei legen wir das Garantievermögen zu Beginn des Vormonats zugrunde. Wir teilen die Zinsüberschüsse zu • das erste Mal nach Ablauf des zweiten ↗Versicherungs- jahres und • das letzte Mal zum Rentenbeginn. Jeweils zu Beginn eines Monats teilen wir Ihrem Vertrag Überschüsse in Prozent des Fondsvermögens zu. Es gibt unterschiedliche Prozentsätze je nach ↗Fonds. Einen Teil dieser Überschüsse führen wir Ihrem Vertragsvermögen zu, den Rest führen wir Ihrer fondsgebundenen Schluss- gewinnanwartschaft (38.2.ł a.) zu. Die jeweiligen Anteile hängen vom gewählten Überschusssystem ab. Wir legen sie Wir setzen jedes Jahr neu fest, um welchen Betrag sich Ihr Beitrag vermindert. Wir drücken die Höhe der Beitragsminde- rung in Prozent des 🡭 Tarifbeitrags aus. Wenn wir 🡭 Risikozu- schläge vereinbart haben, vermindern sich diese nicht. Wie stark sich Ihr Beitrag vermindert, garantieren wir nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr weniger vermindert, als im Jahr zuvor oder sich auch gar nicht vermindert. In diesen Fällen ist Ihr Beitrag im Folgejahr höher als im Jahr zuvor. Mehr als den 🡭 Tarifbeitrag zahlen Sie aber nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr stärker vermindert, als im Jahr zuvor. Das Ausmaß, in dem sich Ihr Beitrag vermindert, hängt bei der Berufsunfähigkeits-Rente auch davon ab, welchen Beruf Sie bei Vertragsbeginn ausgeübt haben. Das erste Mal teilen wir die Überschüsse bei Vertragsbeginn zu, das letzte Mal, wenn Sie den letzten Beitrag zahlen. Wenn wir eine Berufsunfähigkeits-Rente zahlen, teilen wir Ihnen Überschüsse jährlich laufend zu. Wir teilen Ihnen die Über- scdiese Überschüsse zu • das erste Mal einen Monat nach Versicherungsbeginn und • das letzte Mal einen Monat vor dem Rentenbeginn. Wie erhöhen wir Ihr Vertragsvermögen durch Verwaltungs- kosten-Überschüsse? Jeweils hüsse jeweils zu Beginn eines 🡭 VersiMonats teilen wir Ihrem Vertrag Verwaltungskosten-Überschüsse cherungsDiese berechnen wir in Prozent der vom Fondsvermögen abhängigen Kosten. Wir teilen diese Überschüsse zu • das jahres zu.einen Monat nach Versicherungsbeginn und • das letzte Mal einen Monat vor dem Rentenbeginn. Bis zum Rentenbeginn bauen wir eine Schlussgewinn- Anwartschaft auf. Es gibt eine fondsgebundene und eine klassische Schlussgewinn-Anwartschaft. Die Schluss- gewinn-Anwartschaft bauen wir innerhalb der ↗Rück- stellung für Beitragsrückerstattung auf. Die Schlussgewinn-Anwartschaft ist eine Bemessungs- größe, mit der wir die Schlussüberschüsse berechnen. Sie können deshalb keine Schlussüberschüsse in einer bestimmten Höhe verlangen. Im Leistungsfall Das erste Mal teilen wir Ihnen Überschüsse zu, wenn wir mindestens für ein Jahr Leistungen gezahlt haben. Das letzte Mal teilen wir Ihnen die Überschüsse zum Beginn des letzten 🡭 Versicherungsjahres zu, in dem wir eine Leistung zahlen. Die zugeteilten Überschüsse erhöhen die Berufsunfähigkeits-Rente. Wenn wir die Berufsunfähigkeits-Rente mit Überschüssen erhöht haben, ist diese bis zum Ende der Leistung garantiert. Den näch- sten Überschuss berechnen wir auf die zuletzt gezahlte Rente. 🡭 versicherten Person erhöhen (Nachver- sicherungsgarantie)? Ob in Ihrem Vertrag die Nachversicherungsgarantie eingeschlos- sen ist, können Sie Ihrem 🡭Versicherunzu • einen Schlussüberschuss aus der Schlussgewinn- Anwartschaft und • einen Schlussbonus (38.2.5)gsschein entnehmen. In den folgenden Fällen können Sie die Leistungen erhöhen. Dabei prüfen wir das Risiko der 🡭 versicherten Person nicht. Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfIhre fondsgebundene Schlussgewinn-Anwartschaft baut sich durch folgende Überschüsse auf:en (siehe 28.2 d.).

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Wie entstehen Überschüsse?. Überschüsse entstehen, weil wir die 🡭Rechnungsgrundlagen vorsichtig ansetzen. Überschüsse können zum Beispiel in fol- genden Fällen entstehen: – Wir erzielen aus den Kapitalanlagen mehr Erträge, als wir für die garantierten Leistungen benötigen. Von den Erträ- gen ziehen wir die Aufwendungen für die Kapitalanlage ab. – Die Risiken treten in geringerem Umfang ein, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Beispiel: Die tatsächliche Lebensdauer der 🡭 versicherten Personen ist kürzer, als wir angenommen haben. Dadurch zahlen wir weniger Renten, als angenommen. – Die tatsächlich angefallenen Kosten sind niedriger, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Die in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschüsse un- seres Unternehmens nennt man Rohüberschuss. Diesen ermit- teln wir jährlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Mit dem Jahresab- schluss legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung unserer 🡭 Versicherungsnehmer zur Verfügung steht. Wir beteiligen die 🡭 Versicherungsnehmer an diesen Überschüssen, wie es im Aufsichtsrecht vorgegeben ist. Dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbei- tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzufüh- rungsverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. Die auf die 🡭 Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir zunächst der 🡭 Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung zu, soweit wir sie nicht direkt den Verträgen gutschreiben. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung – gleicht Schwankungen bei der Überschuss-Beteiligung aus und – darf grundsätzlich nur für die Beteiligung unserer 🡭Versiche- rungsnehmer an den Überschüssen verwendet werden. Aus der Zuführung zur 🡭 Rückstellung für Beitragsrücker- stattung können Sie keine bestimmte Höhe der Überschuss- Beteiligung für Ihren Vertrag beanspruchen. Nur in Ausnahmefällen dürfen wir die 🡭 Rückstellung für Bei- tragsrückerstattung für andere Zwecke verwenden, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt. Wenn wir Überschüsse verteilen, fassen wir gleichartige Versi- cherungen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir Renten-, Pfle- ge- und Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedlichen Gruppen zu. Die Überschüsse verteilen wir auf diese Gruppen in dem Maß, wie die Gruppen zur Entstehung von Überschüs- sen beigetragen haben. Darüber hinaus bilden wir innerhalb dieser Gruppen Gewinnverbände. In einem Gewinnverband befinden sich alle Versicherungen, die in einem ähnlichen Um- fang dazu beitragen, dass Überschüsse entstehen. Es kann auch vorkommen, dass innerhalb eines Gewinnverbandes keine Überschüsse entstehen. Welchem Gewinnverband die versicherten Risiken Ihres Vertrages angehören, können Sie dem 🡭 Versicherungsschein entnehmen. Für jeden Gewinnverband legt der Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen 🡭 Aktuars die genaue Höhe der Überschuss- sätze für ein Kalenderjahr fest. Wir veröffentlichen alle Über- schusssätze im Anhang unseres Geschäftsberichts. Sie finden den Geschäftsbericht im Internet unter xxx.xxxxxx.xx. Wir verwenden die Überschüsse, um Ihren Beitrag zu senken. Wir setzen jedes Jahr neu fest, um welchen Betrag sich Ihr Beitrag vermindert. Wir drücken die Höhe der Beitragsminde- rung in Prozent des 🡭 Tarifbeitrags aus. Wenn wir 🡭 Risikozu- schläge vereinbart haben, vermindern sich diese nicht. Wie stark sich Ihr Beitrag vermindert, garantieren wir nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr weniger vermindert, als im Jahr zuvor oder sich auch gar nicht vermindert. In diesen Fällen ist Ihr Beitrag im Folgejahr höher als im Jahr zuvor. Mehr als den 🡭 Tarifbeitrag zahlen Sie aber nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr stärker vermindert, als im Jahr zuvor. Das Ausmaß, in dem sich Ihr Beitrag vermindert, hängt bei der Berufsunfähigkeits-Rente auch davon ab, welchen Beruf Sie bei Vertragsbeginn ausgeübt haben. Das erste Mal teilen wir die Überschüsse bei Vertragsbeginn zu, das letzte Mal, wenn Sie den letzten Beitrag zahlen. Wenn wir eine Berufsunfähigkeits-Rente zahlen, teilen wir Ihnen Überschüsse jährlich laufend zu. Wir teilen Ihnen die Über- schüsse jeweils zu Beginn eines 🡭 Versicherungsjahres zu. Das erste Mal teilen wir Ihnen Überschüsse zu, wenn wir mindestens für ein Jahr Leistungen gezahlt haben. Das letzte Mal teilen wir Ihnen die Überschüsse zum Beginn des letzten 🡭 Versicherungsjahres zu, in dem wir eine Leistung zahlen. Die zugeteilten Überschüsse erhöhen die Berufsunfähigkeits-Rente. Wenn wir die Berufsunfähigkeits-Rente mit Überschüssen erhöht haben, ist diese bis zum Ende der Leistung garantiert. Den näch- sten Überschuss berechnen wir auf die zuletzt gezahlte Rente. 🡭 versicherten Person erhöhen (Nachver- sicherungsgarantie)? Ob in Ihrem Vertrag die Nachversicherungsgarantie eingeschlos- sen ist, können Sie Ihrem 🡭Versicherungsschein entnehmen. In den folgenden Fällen können Sie die Leistungen erhöhen. Dabei prüfen wir das Risiko der 🡭 versicherten Person nicht. Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen (siehe 28.2 d.).

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Wie entstehen Überschüsse?. Überschüsse entstehen, weil wir die 🡭 �Rechnungsgrundlagen vorsichtig ansetzen. Überschüsse können zum Beispiel in fol- genden Fällen entstehen: – Wir erzielen aus den Kapitalanlagen mehr Erträge, als wir für die garantierten Leistungen benötigen. Von den Erträ- genErträgen ziehen wir die Aufwendungen für die Kapitalanlage ab. – Die Risiken treten in geringerem Umfang ein, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Beispiel: Die tatsächliche Lebensdauer der 🡭 versicherten Personen ist kürzer, als wir angenommen haben. Dadurch zahlen wir weniger Renten, als angenommen. – Die tatsächlich angefallenen Kosten sind niedriger, als wir in die Beiträge eingerechnet haben. Die in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschüsse un- seres Unternehmens nennt man Rohüberschuss. Diesen ermit- teler- mitteln n wir jährlich nach den Vorschriften des HandelsgesetzbuchHandelsgesetz- buchs s und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Mit dem Jahresab- schlusJahresabschluss s legen wir fest, welcher Teil des RohüberschusseRohüber- schusses s für die Überschussbeteiligung unserer 🡭 VersicherungsnehmVersiche- rungsnehmer er zur Verfügung steht. Wir beteiligen die 🡭 VersicherungsnehVer- sicherungsnehmer mer an diesen Überschüssen, wie es im Aufsichtsrecht vorgegeben ist. Dabei beachten wir die VerordnVerord- nung ung über die Mindestbei- tragsrückerstattMindestbeitragsrückerstattung ung in der LebensversicherLebens- versicherung ung (Mindestzufüh- rungsverordMindestzuführungsverordnungnung) in der jeweils geltenden Fassung. Die auf die 🡭 Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir zunächst der 🡭 Rückstellung für Beitragsrückerstat-Beitragsrücker- stattung tung zu, soweit wir sie nicht direkt den Verträgen gutschgut- schreibenreiben🡭 . Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung – gleicht Schwankungen bei der Überschuss-Beteiligung aus und – darf grundsätzlich nur für die Beteiligung uns🡭 erer 🡭Versiche- rungsnehmer an den Überschüssen verwendet werden. Aus der Zuführung zur 🡭 Rückstellung für Beitragsrücker- stattung können Sie keine bestimmte Höhe der Überschuss- Beteiligung für Ihren Vertrag beanspruchen. Nur in Ausnahmefällen dürfen wir die 🡭 Rückstellung für Bei- tragsrückerstattung für andere Zwecke verwenden, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt. Wenn wir Überschüsse verteilen, fassen wir gleichartige Versi- cherungen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir Renten-, Pfle- ge- und Berufsunfähigkeitsversicherungen unterschiedlichen Gruppen zu. Die Überschüsse verteilen wir auf diese Gruppen in dem Maß, wie die Gruppen zur Entstehung von Überschüs- sen beigetragen haben. Darüber hinaus bilden wir innerhalb dieser Gruppen Gewinnverbände. In einem Gewinnverband befinden sich alle Versicherungen, die in einem ähnlichen Um- fang dazu beitragen, dass Überschüsse entstehen. Es kann auch vorkommen, dass innerhalb eines Gewinnverbandes keine Überschüsse entstehen. Welchem Gewinnverband die versicherten Risiken Ihres Vertrages angehören, können Sie dem 🡭 Versicherungsschein entnehmen. Für jeden Gewinnverband legt der Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen 🡭 Aktuars die genaue Höhe der Überschuss- sätze für ein Kalenderjahr fest. Wir veröffentlichen alle Über- schusssätze im Anhang unseres Geschäftsberichts. Sie finden den Geschäftsbericht im Internet unter xxx.xxxxxx.xx. Wir verwenden die Überschüsse, um Ihren Beitrag zu senken. Wir setzen jedes Jahr neu fest, um welchen Betrag sich Ihr Beitrag vermindert. Wir drücken die Höhe der Beitragsminde- rung in Prozent des 🡭 Tarifbeitrags aus. Wenn wir 🡭 Risikozu- schläge vereinbart haben, vermindern sich diese nicht. Wie stark sich Ihr Beitrag vermindert, garantieren wir nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr weniger vermindert, als im Jahr zuvor oder sich auch gar nicht vermindert. In diesen Fällen ist Ihr Beitrag im Folgejahr höher als im Jahr zuvor. Mehr als den 🡭 Tarifbeitrag zahlen Sie aber nicht. Es kann auch geschehen, dass der Beitrag sich in einem Jahr stärker vermindert, als im Jahr zuvor. Das Ausmaß, in dem sich Ihr Beitrag vermindert, hängt bei der Berufsunfähigkeits-Rente auch davon ab, welchen Beruf Sie bei Vertragsbeginn ausgeübt haben. Das erste Mal teilen wir die Überschüsse bei Vertragsbeginn zu, das letzte Mal, wenn Sie den letzten Beitrag zahlen. Wenn wir eine Berufsunfähigkeits-Rente zahlen, teilen wir Ihnen Überschüsse jährlich laufend zu. Wir teilen Ihnen die Über- schüsse jeweils zu Beginn eines 🡭 Versicherungsjahres zu. Das erste Mal teilen wir Ihnen Überschüsse zu, wenn wir mindestens für ein Jahr Leistungen gezahlt haben. Das letzte Mal teilen wir Ihnen die Überschüsse zum Beginn des letzten 🡭 Versicherungsjahres zu, in dem wir eine Leistung zahlen. Die zugeteilten Überschüsse erhöhen die Berufsunfähigkeits-Rente. Wenn wir die Berufsunfähigkeits-Rente mit Überschüssen erhöht haben, ist diese bis zum Ende der Leistung garantiert. Den näch- sten Überschuss berechnen wir auf die zuletzt gezahlte Rente. 🡭 versicherten Person erhöhen (Nachver- sicherungsgarantie)? Ob in Ihrem Vertrag die Nachversicherungsgarantie eingeschlos- sen ist, können Sie Ihrem 🡭Versicherungsschein entnehmen. In den folgenden Fällen können Sie die Leistungen erhöhen. Dabei prüfen wir das Risiko der 🡭 versicherten Person nicht. Ausnahme: Die finanzielle Angemessenheit dürfen wir prüfen (siehe 28.2 d.).

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