Common use of Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es? Clause in Contracts

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT50 zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT50 auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDT50. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch ihren Tod endet.

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Samples: Ergänzungen Zu Den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Avb)

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalen- derjahr überein. • Sie können Tarif KDT50 KKUR zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT50 KKUR auch nur für einzelne versicherte Personen kündigenkündi- gen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leis- tungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe wegen Vollendung des 14. bzw. 19. Lebens- jahres (vgl. Nr. 2.4), 2.3) müssen Sie innerhalb zweier Monate von zwei Monaten nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), 2.5) müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung Mittei- lung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern ver- mindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 12.6). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.52.4). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten Kündigungsmöglichkeiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDT50. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltes in einen Staat außerhalb der EU Europäischen Union bzw. des EWR verlegt oder stirbtEuropäischen Wirtschaftsraums endet die Versicherung. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre ih- re Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Be- endigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch ihren Ihren Tod endet. Sie bzw. die versicherten Personen können darüber hinaus verlangen, dass wir eine gekündigte Versiche- rung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung fortsetzen. Dieses Recht besteht auch bei einer Verle- gung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Eine Anwartschaftsversicherung erhält die erworbenen Rechte, bietet aber keinen Versicherungsschutz. Sie hat daher geringere Beiträge.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalender- jahr überein. • Sie können Tarif KDT50 KDBE zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT50 KDBE auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leistungsver- minderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe Altersgruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – Kündigungsmöglichkeiten - unser ordentliches Kündigungsrecht - verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung Versicherung nach Tarif KDT50KDBE. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb außer- halb der EU bzw. des EWR verlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Beendi- gung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch ihren Ih- ren Tod endet.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. 7.1 Der Versicherungsvertrag nach Tarif KOPT beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre ein Versicherungsjahr abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen stim- men mit dem Kalenderjahr überein. 7.2 Tarif KOPT endet • mit der Anmeldung zur Vollversicherung oder Ergänzungsversicherung zur GKV und deren Beginn. • mit Ablauf des sechsten Versicherungsjahres. • im Fall der Verlängerung (vgl. Nr. 8) mit Ablauf von weiteren vier Versicherungsjahren. • wenn Sie ihn kündigen. Sie können den Tarif KDT50 KOPT zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre Versicherungsjahres kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT50 KOPT auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können wenn wir den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem ei- nem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5)recht- zeitig zahlen. Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – Kündigungsmöglichkeiten - unser ordentliches Kündigungsrecht - verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDT50. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltes in einen anderen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt oder stirbtEWR. • mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. 7.3 Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag Vertrag durch ihren Ihren Tod endet.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Kombimed Option Tarif Kopt

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT50 KDT85 zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT50 KDT85 auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDT50KDT85. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch ihren Tod endet.

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Samples: Ergänzungen Zu Den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Avb)

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT50 KDBE zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT50 KDBE auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDT50KDBE. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch ihren Ihren Tod endet.

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Samples: Ergänzungen Zu Den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Avb)

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalender- jahr überein. • Sie können Tarif KDT50 KDBS zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT50 KDBS auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leistungsver- minderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe Altersgruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund auf- grund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung Erhö- hung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – Kündigungsmöglichkeiten - unser ordentliches Kündigungsrecht - verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung Versicherung nach Tarif KDT50KDBS. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb außer- halb der EU bzw. des EWR verlegt oder stirbtverlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Beendi- gung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch ihren Ih- ren Tod endet.

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