Common use of Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es? Clause in Contracts

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDT. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT KDT50 zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KDT50 auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDTKDT50. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherungverlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren ihren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalender- jahr überein. • Sie können Tarif KDT KS1 bzw. Tarif KS2 zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KS1 bzw. Tarif KS2 auch nur für einzelne versicherte versicher- te Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leistungsver- minderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe Altersgruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund auf- grund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung Erhö- hung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten Kündigungsmöglichkeiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Die Versicherung nach Tarif KS1 bzw. Tarif KS2 endet für die versicherte Person zum Ende des Kalenderjah- res, in dem sie das 44. Lebensjahr vollendet. Wir passen den Versicherungsvertrag für die betroffene versi- cherte Person dann zu erleichterten Bedingungen wie folgt an. Wir stellen die Versicherung nach Tarif KS1 in den KombiMed Krankenhaus Tarif KGZ1 um. Die Versicherung nach Tarif KS2 stellen wir in den KombiMed Krankenhaus Tarif KGZ2 um. Diese Umstellung ermöglichen wir ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Die Versicherung im Tarif KGZ1 bzw. Tarif KGZ2 beginnt im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung des Tarifs KS1 bzw. Tarifs KS2. Der Beitrag für Tarif KGZ1 bzw. Tarif KGZ2 richtet sich nach dem erreichten Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeit- punkt der Umstellung. Das Eintrittsalter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Um- stellung gültig wird und dem Geburtsjahr. Eventuell vorhandene Alterungsrückstellungen rechnen wir an. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt: Bestehende Zuschläge für ein erhöhtes Risiko werden zu den gleichen Prozentsätzen auf den neuen Tarif übertragen. Bestehende Leistungsausschlüsse werden ebenfalls übertragen. Wenn Sie die Umstellung in Tarif KGZ1 bzw. Tarif KGZ2 nicht wünschen, müssen Sie uns dies innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Vertragsanpassung mitteilen. Wir beenden den Versicherungsvertrag dann zum Zeitpunkt der Umstellung. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung Versicherung nach Tarif KDTKS1 bzw. Tarif KS2. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Beendi- gung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Ih- ren Tod endet. Wir nehmen am Verfahren des Ombudsmanns für die Private Kranken- und Pflegeversicherung teil. Den Om- budsmann erreichen Sie wie folgt: Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, www.pkv- xxxxxxxxxx.xx. Der Ombudsmann ist der außergerichtliche Streitschlichter für die Private Kranken- und Pflegeversicherung. Er nimmt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherten und ihren Versicherungsunternehmen neutral und unabhängig Stellung. Seine Entscheidungen sind für beide Seiten nicht bindend. Für Verbraucher gilt: Haben Sie den Vertrag elektronisch geschlossen (z.B. über eine Internetseite oder per E- Mail), können Sie sich bei Beschwerden auch an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union wenden. Diese finden Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Ihre Beschwerde wird dann über diese Platt- form an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Sektor Versicherungsaufsicht. Die Adresse lautet: Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Auch an die BaFin können Sie Beschwerden richten. Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht Ihnen der Rechtsweg offen.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT KDT85 zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KDT85 auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDTKDT85. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherungverlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren ihren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalender- jahr überein. • Sie können Tarif KDT KDBS zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KDBS auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leistungsver- minderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe Altersgruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund auf- grund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung Erhö- hung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – Kündigungsmöglichkeiten - unser ordentliches Kündigungsrecht - verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung Versicherung nach Tarif KDTKDBS. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb außer- halb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Beendi- gung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Ih- ren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalender- jahr überein. • Sie können Tarif KDT KS1 bzw. Tarif KS2 zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KS1 bzw. Tarif KS2 auch nur für einzelne versicherte versicher- te Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leistungsve r- minderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe Altersgruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund auf- grund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung Erhö- hung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten Kündigungsmöglichkeiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Die Versicherung nach Tarif KS1 bzw. Tarif KS2 endet für die versicherte Person zum Ende des Kalenderjah- res, in dem sie das 44. Lebensjahr vollendet. Wir passen den Versicherungsvertrag für die betroffene versi- cherte Person dann zu erleichterten Bedingungen wie folgt an. Wir stellen die Versicherung nach Tarif KS1 in den KombiMed Krankenhaus Tarif KGZ1 um. Die Versicherung nach Tarif KS2 stellen wir in den KombiMed Krankenhaus Tarif KGZ2 um. Diese Umstellung ermöglichen wir ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Die Versicherung im Tarif KGZ1 bzw. Tarif KGZ2 beginnt im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung des Tarifs KS1 bzw. Tarifs KS2. Der Beitrag für Tarif KGZ1 bzw. Tarif KGZ2 richtet sich nach dem erreichten Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeit- punkt der Umstellung. Das Eintrittsalter errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Um- stellung gültig wird und dem Geburtsjahr. Eventuell vorhandene Alterungsrückstellungen rechnen wir an. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt: Bestehende Zuschläge für ein erhöhtes Risiko werden zu den gleichen Prozentsätzen auf den neuen Tarif übertragen. Bestehende Leistungsausschlüsse werden ebenfalls übertragen. Wenn Sie die Umstellung in Tarif KGZ1 bzw. Tarif KGZ2 nicht wünschen, müssen Sie uns dies innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Vertragsanpassung mitteilen. Wir beenden den Versicherungsvertrag dann zum Zeitpunkt der Umstellung. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung Versicherung nach Tarif KDTKS1 bzw. Tarif KS2. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Beendi- gung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Ih- ren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalender- jahr überein. • Sie können Tarif KDT KDBE zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KDBE auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leistungsver- minderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe Altersgruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – Kündigungsmöglichkeiten - unser ordentliches Kündigungsrecht - verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung Versicherung nach Tarif KDTKDBE. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb außer- halb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherungverlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Beendi- gung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Ih- ren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert sich danach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT KDBE zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KDBE auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDTKDBE. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherungverlegt oder stirbt. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein. • Sie können Tarif KDT KDTK85 zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre Versicherungsjahre, kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KDTK85 auch nur für einzelne versicherte Personen kündigen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leistungsver- minderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe Altersgruppe (vgl. Nr. 2.4), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 1). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.5). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten – Kündigungsmöglichkeiten - unser ordentliches Kündigungsrecht - verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung Versicherung nach Tarif KDTKDTK85. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb außer- halb der EU bzw. des EWR verlegt. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Tod endet.

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Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und welche Beendigungsgründe gibt es?. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und ver- längert verlängert sich danach da- nach jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. • Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr Kalen- derjahr überein. • Sie können Tarif KDT KKUR zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, nicht jedoch vor Ablauf der ersten zwei Versicherungsjahre kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist beträgt drei Monate. Sie können Tarif KDT KKUR auch nur für einzelne versicherte Personen kündigenkündi- gen. • Bei einer Beitragserhöhung können Sie die Versicherung für die hiervon betroffenen Personen kündigen. Das gleiche Recht haben Sie, wenn sich die Leistungen vermindern. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsverminderung Leis- tungsverminderung wirksam. Folgende Fristen sind zu beachten: Erhöhen sich die Beiträge aufgrund Wechsels der Alters- gruppe wegen Vollendung des 14. bzw. 19. Lebens- jahres (vgl. Nr. 2.4), 2.3) müssen Sie innerhalb zweier Monate von zwei Monaten nach der Änderung kündigen. Er- höhen Erhöhen wir die Beiträge aufgrund einer Beitragsanpassung (vgl. Nr. 2.6), 2.5) müssen Sie innerhalb zweier Monate nach Mitteilung Mittei- lung der Erhöhung kündigen. Dies gilt auch, wenn sich die Leistun- gen Leistungen wegen einer Änderung der AVB vermindern ver- mindern (vgl. Nr. 2.7 Punkt 12.6). • Ihre Kündigung für einzelne versicherte Personen ist nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass diese von der Kündigung erfahren haben. • Wir können den Versicherungsvertrag ganz oder teilweise nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus einem wichtigen Grund kündigen. Diese Möglichkeit haben wir z.B. dann, wenn Sie die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen (vgl. Nr. 2.52.4). Auf weitere Kündigungsmöglich- keiten Kündigungsmöglichkeiten – unser ordentliches Kündigungsrecht – verzichten wir. • Endet für die versicherte Person die Versicherung in der deutschen GKV, endet auch die Ver- sicherung nach Tarif KDT. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person ihren Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltes in einen Staat außerhalb der EU Europäischen Union bzw. des EWR verlegtEuropäischen Wirtschaftsraums endet die Versicherung. • Der Versicherungsvertrag endet mit Ihrem Tod. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung. • Endet der Versicherungsvertrag ganz oder teilweise durch Kündigung, können die versicherten Personen ihre ih- re Versicherung fortführen. Die Erklärung zur Fortführung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beendigung Be- endigung erfolgen. Das gleiche Recht haben die versicherten Personen, wenn der Versicherungsvertrag durch Ihren Tod endet. Sie bzw. die versicherten Personen können darüber hinaus verlangen, dass wir eine gekündigte Versiche- rung im Rahmen einer Anwartschaftsversicherung fortsetzen. Dieses Recht besteht auch bei einer Verle- gung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Eine Anwartschaftsversicherung erhält die erworbenen Rechte, bietet aber keinen Versicherungsschutz. Sie hat daher geringere Beiträge.

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