Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden? Musterklauseln

Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?. Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns in Textform gekündigt wird. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Das gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil Sie einen vom Vertragsbeginn abweichenden Termin als Beginn des nächsten Versicherungsjahres mit uns vereinbart haben. Andere Verträge, die für eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wur- den, verlängern sich nicht. Sofern Versicherungsschutz für Schäden durch innere Unruhen vereinbart ist, können Sie, aber auch wir, diesen Versicherungsschutz unabhängig vom Hauptvertrag jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?. Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns in Textform gekündigt wird. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Das gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil Sie einen vom Vertragsbeginn abweichenden Termin als Beginn des nächsten Versicherungsjahres mit uns vereinbart haben. Andere Verträge, die für eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wurden, verlängern sich nicht. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Realgläubigern sind auch bei der Kündigung des Vertrags zu beachten. Insbesondere ist für die Wirksamkeit der Kündigung eine Zustimmung des Realgläubigers not- wendig, die Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Versiche- rungsperiode nachgewiesen haben müssen. Realgläubiger sind Inhaber von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast), die auf Ihrem Grundstück lasten. Sofern weitere Elementargefahren (A 2.5) versichert sind, können Sie, aber auch wir, diesen Versicherungsschutz unabhängig vom Hauptver- trag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Form und Frist nach Absatz 1 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 2 sind einzuhalten. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, können Sie den gesamten Wohngebäudeversicherungsvertrag zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Ihr Kündigungsrecht können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung ausüben.
Wie lange läuft der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?. Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns in Textform gekündigt wird. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Das gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil Sie einen vom Vertragsbeginn abweichenden Termin als Beginn des nächsten Versicherungsjahres mit uns vereinbart haben. Andere Verträge, die für eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wurden, verlängern sich nicht. Sofern weitere Elementargefahren (A 2.6) oder Fahrraddiebstahl (A 3.3.1) versichert sind, können Sie, aber auch wir, diesen Versicherungsschutz unabhängig vom Hauptvertrag zum Ende des laufenden Versicherungs- jahres kündigen. Form und Frist nach Satz 2 bis 4 sind einzuhalten. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, können Sie den gesamt- en Hausratversicherungsvertrag zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Ihr Kündigungsrecht können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung ausüben.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.