Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Musterklauseln

Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?. 1.3.1 Wir beteiligen Sie gemäß § 153 Versiche- rungsvertragsgesetz (VVG) an den etwaigen Über- schüssen und Bewertungsreserven (Überschussbe- teiligung). Die Überschüsse werden nach den Vor- schriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Die Bewertungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäftsberichts ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichts- behörde einzureichen. Sie können den Geschäftsbe- richt jederzeit bei uns anfordern. 1.3.2 Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Net- toerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künfti- ge Versicherungsleistungen vorgesehen sind (§ 3 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstat- tung in der Lebensversicherung - Mindestzufüh- rungsverordnung), erhalten die Versicherungsneh- mer insgesamt mindestens den in dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind grundsätzlich 90 % vorge- schrieben (§ 4 Abs. 3, § 5 Mindestzuführungsver- ordnung). Daraus werden zunächst, soweit erforder- lich, die garantierten Versicherungsleistungen finan- ziert. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere dann, wenn Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung und Kos- ten günstiger sind, als bei der Tarifkalkulation ange- nommen. Auch an diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer angemessen beteiligt und zwar nach derzeitiger Rechtslage am Risikoergebnis (Langlebigkeit) grundsätzlich zu mindestens 75 % und am übrigen Ergebnis (einschließlich Kosten) grundsätzlich zu mindestens 50 % (§ 4 Abs. 4 und 5, § 5 Mindestzuführungsverordnung). Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter- schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusam- mengefasst. Bestandsgruppen bilden wir beispiels- weise, um das versicherte Risiko - wie das Todes- fall-, Langlebigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrisiko - zu berücksichtigen. Die Verteilung des Überschus- ses auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beige- tragen haben. Den Überschuss führen wir der Rück- stellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit er nicht in Form der so genannten Direktgutschrift be- reits unmittelbar den überschussberechtigten Versi- cherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstellung di...

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