Allgemeine Änderungen Musterklauseln

Allgemeine Änderungen. Im gesamten Vertrag wird das Wort „Ziffer“ durch „Nummer“ ersetzt. Darüber hinaus wurde der Vertragstext samt Anlagen redaktionell überarbeitet. Im Rubrum wird beim „BKK Landesverband Hessen“ die Zusatzbezeichnung „Regionaldirektion Hessen“ ersatzlos gestrichen. Bei „der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen“ wird die Adresse „Xxxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx“ ersatzlos gestrichen. Der Begriff „Arbeitsgemeinschaft“ und die dazugehörige Erläuterung „ist ein solche i.S.d. §§ 29, 30“ wird ersatzlos gestrichen. Der Begriff „BVA“ und die dazugehörige Erläuterung „ist das Bundesversicherungsamt“ werden ersetzt durch „BAS ist das Bundesamt für Soziale Sicherung“. Der Erläuterungen zu dem Begriff „DMP“ werden von „steht für Disease-Management-Pro- gramm“ abgeändert in „sind Disease-Management-Programme, d. h. strukturierte Behandlungs- programme nach § 137f SGB V mit der jeweiligen indikationsspezifischen Bezeichnung unter der sie den Versicherten der Krankenkassen vorgestellt werden.“. Der Begriff „DS-GVO“ und die dazugehörige Erläuterung „ist die EU-Datenschutz- Grundverordnung.“ wird neu eingefügt. Der Begriff „Gemeinsame Einrichtung“ und die dazugehörige Erläuterung „ist ein solche i.S.d. §§ 31, 32“ wird ersatzlos gestrichen. Bei den Erläuterungen zu dem Begriff „Krankenhäuser“ wir „§ 4a“ durch „§ 4b“ ersetzt. Der Begriff „Leistungserbringer“ und die dazugehörige Erläuterung „sind die Ärzte, ermächtigte Ärzte und Einrichtungen/Medizinische Versorgungseinrichtungen (MVZ) i.S.d. § 3 und die Fach- ärzte i.S.d. § 4a, sowie bei diesen angestellten Ärzten, sofern sie Leistungen im Rahmen dieses Vertrages erbringen, und die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen i.S.d. § 4b. Aus dem Kontext kann sich eine Einschränkung auf Leistungserbringer gem. den §§ 3, 4a und 4b bzw. nur § 3 ergeben.“ wird entsprechend der alphabetischen Sortierung neu eingepflegt. Der Begriff „Qualifizierte Einrichtung“ und die dazugehörige Erläuterung „ist eine Einrichtung, die gemäß Xxxxxx 0 Nummer 1.6.1 und/oder 1.6.2 der DMP-A-RL für die Leistungen der haus- ärztlichen und/oder fachärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt ist oder die nach § 137f Abs. 7 SGB V an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnimmt.“ wird entsprechend der alphabetischen Sortierung neu eingepflegt. Der Begriff „UE“ und die dazugehörige Erläuterung „ist eine Unterrichtseinheit“ wird entspre- chend der alphabetischen Sortierung neu eingepflegt. Der Begriff „Versicherte“ und die dazugehörige Erläuterung „...
Allgemeine Änderungen. Darüber hinaus werden hiermit folgende Änderungen am Prospekt vorgenommen: 7. Abschnitt 3.A des Prospekts mit der Überschrift „Verwaltungsrat“ (unter Abschnitt 3 Xxxxxxx Xxxxxxxx kam im Jahr 2006 als Managing Director für das Master-KVG-Geschäft zu Metzler. Bis April 2015 war er für das Risikomanagement, Kunden-Reporting und Kundenkonto- Management zuständig. Im Mai 2015 übernahm er die Verantwortung für die Back Office-Tätigkeiten bei Metzler Asset Management. Vor seiner Zeit bei Metzler war Herr Xxxxxxxx von 2003 bis 2006 für die J. P. Morgan Fonds Services GmbH in Frankfurt/Main, Deutschland, in der Position als Vertreter der Unternehmensleitung tätig und zuständig für das Kundenbeziehungsmanagement und die Kontrolle externer Vermögensverwalter. Bis Mitte 2005 war Herr Xxxxxxxx in seiner Funktion als Managing Direktor zuständig für die Fondsadministration, die Fondskontrolle, -technologie und das Fondsaudit. Von 1993 bis 2003 war er bei der SEB Invest GmbH in Frankfurt/Main beschäftigt und für die Verwaltung verantwortlich. In den letzten fünf Jahren seiner Tätigkeit bei SEB Investment gehörte er dem Vorstand an. Von 1989 bis 1993 war Herr Xxxxxxxx bei der Isbank GmbH in Frankfurt/Main tätig und war für die Abteilungen Finanzen, Abrechnung und IT verantwortlich. Gleichzeitig studierte er Betriebswirtschaft an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA). Zuvor war er für die Raiffeisenbank Nümbrecht eG, Deutschland, in der Position des COO tätig, wo er auch seine Ausbildung zum Bankkaufmann von 1980 bis 1983 absolvierte. In 1987 erhielt er seinen Bachelor-Abschluss in Banking von der Bankakademie in Frankfurt/Main. und Ersetzung durch folgenden Absatz: Xxxxxx Xxxxxxxx kam 2012 zu Metzler. 2019 übernahm der die Leitung des Bereichs Institutional Sales in der Abteilung Asset Management. Davor leitete er zwei Jahre lang das Kundensegment Institutions & VAG Investors (deutsches Versicherungsaufsichtsrecht). Von 2012 bis 2017 war er Client Relationship Manager mit Schwerpunkt auf Kirchen, Pensionsfonds und Stiftungen/Trusts. Bevor er zu Metzler kam, war Xxxxxx Xxxxxxxx von 2008 bis 2012 verantwortlich für Akquisition und Relationship Management im Bereich institutionelle Kunden in der Abteilung institutioneller Vertrieb bei Credit Suisse Division Asset Management in Frankfurt/Main, Deutschland. Davor war er zwei Jahre bei der Berenberg Capital Management GmbH in Hamburg, Deutschland, in derselben Funktion tätig. Er begann seine Karriere 1999 bei Hauck & Au...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.